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Die Satzung der DGP sieht ordentliche, assoziierte, fördernde und Ehrenmitglieder vor. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede Ärztin und jeder Arzt, jede Pflegeperson sowie jedes Mitglied weiterer in der Palliativversorgung tätiger Professionen werden, insofern er/sie sich nachweislich um die Entwicklung der Palliativmedizin bemüht bzw. in diesem Gebiet tätig ist. Assoziierte Mitglieder können Auszubildende und Studenten aller in der Palliativversorgung tätiger Professionen werden sowie alle weiteren Personen, die sich in der Palliativversorgung engagieren (z.B. ehrenamtliche Mitarbeiter/innen). Fördernde Mitglieder sind juristische Personen, die Zwecke und Ziele der Gesellschaft durch materielle oder ideelle Unterstützung fördern. Die Mitglieder der DGP unterstützen die Ziele der Gesellschaft und tragen damit zur Sicherung und zum Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung der Bevölkerung bei. Sie erhalten viermal im Jahr die „Zeitschrift für Palliativmedizin“ sowie Ermäßigungen beim Besuch von DGP- und EAPC-Kongressen. Für den Bezug europäischer Fachjournale werden ihnen günstige Konditionen zur Verfügung gestellt.
Mitgliederstruktur der DGP (Stand: 01.05.2011)
Mitgliedsantrag
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