| Kurze
Meldungen ... letztes Update am 03.03.10 |
Hamburg: Neuerliche Diskussionen um Roger Kusch und seine Position zur Sterbehilfe: FULDA/STUTTGART (ine/fst): Die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) soll nach Hessen künftig auch in Baden-Württemberg landesweit angeboten werden: Anfang des Monats haben sich alle Krankenkassen in Baden-Württemberg mit Leistungserbringern auf einen Rahmenvertrag zur SAPV geeinigt. Künftig werden die Leistungen des Teams als Komplexleistung vergütet. In Hessen ist die Entwicklung weiter, mehrere Palliative-Care-Teams sind dort schon im Einsatz. Nach Auskunft der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin wurden bis Januar bundesweit 46 SAPV-Verträge geschlossen. (Ärzte Zeitung, 16.02.2010) KIEL: Palliativverbund für sterbenskranke Kinder: Im Norden haben sich fast alle Kassenarten auf einen landesweiten Vertrag zur spezialisierten ambulanten pädiatrischen Palliativversorgung (SAPPV) geeinigt: Die SAPPV setzt besonders bei der Krisenintervention früher ein als die SAPV bei Erwachsenen. Vertragspartner der SAPPV ist ein Kieler Anbieter. "Unser Ziel ist es, dass schwerstkranke Kinder und Jugendliche in der familiären häuslichen Umgebung professionell betreut und im Kreise ihrer Angehörigen in Geborgenheit die letzte Lebenszeit miteinander verbringen können", sagte AOK-Chef Dr. Dieter Paffrath. Die damit verbundene fachübergreifende Versorgung soll über einen landesweiten Vertrag mit der DRK Heinrich-Schwesternschaft in Kiel gewährleistet werden, der die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Der Anbieter schließt wiederum Kooperationsvereinbarungen mit anderen Leistungserbringern im Land. Die medizinisch-pflegerische Versorgung soll von Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sowie von Pädiatern mit einer speziellen Weiterbildung in der Palliativversorgung erfolgen. Die Schwesternschaft übernimmt auch die Netzwerkarbeit etwa zu ambulanten Kinderhospizdiensten, zu niedergelassenen Ärzten, ambulanten Pflegediensten, Apotheken, Sanitätshäusern, Sozialarbeitern und Seelsorgern. Im ärztlichen Bereich sind die Kinderärzte der Klinik für Kinder und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in Kiel die Kooperationspartner. Sie nehmen gemeinsam mit den Pflegefachkräften an den Weiterbildungen für pädiatrische Palliativversorgung teil. (Ärzte Zeitung, von Dirk Schnack, 09.02.2010) Fulda / Lücke in palliativmedizinischer Versorgung von Notfallpatienten geschlossen: Der Landkreis Fulda als Träger des Rettungsdienstes und das „PalliativNetz Osthessen“ haben eine Vereinbarung zur Versorgung von Palliativpatientinnen und -patienten in der präklinischen Notfallmedizin im Rettungsdienstbereich Landkreis Fulda geschlossen. Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen den in der Notfallmedizin tätigen Notärztinnen und Notärzten einerseits sowie dem ambulant arbeitendem Team des „PalliativNetz Osthessen“ andererseits. Die Vereinbarung zwischen dem Landkreis Fulda und dem „PalliativNetz Osthessen“ sieht vor, dass der Bereitschaftsdienst des „PalliativNetz Osthessen“ vom Notarzt vor Ort alarmiert wird, wenn nach notärztlicher Einschätzung der Einsatz eines palliativmedizinischen Teams als erforderlich erachtet wird – sei es zur Sterbebegleitung, sei es um spezielle medizinische oder die allgemeine Versorgung betreffende Probleme zu behandeln. Ein solches ambulant arbeitendes Team ist zurzeit im Landkreis Fulda nur beim „PalliativNetz Osthessen“ angesiedelt. Im direkten telefonischen Kontakt zwischen Notärztin beziehungsweise Notarzt und Palliativmediziner können dann die Situation und das weitere Vorgehen besprochen werden. Anschließend übernimmt das palliativmedizinische Team des „PalliativNetz Osthessen“ die weitere medizinische Versorgung. Sobald die Weiterversorgung des Patienten sichergestellt ist, meldet sich die Besatzung des Notarzt-Einsatzfahrzeugs beziehungsweise des Rettungshubschraubers bei der Leitfunkstelle Fulda und teilt die Wiederverfügbarkeit für die Notfallrettung mit. Bei der Vertragsunterzeichnung wies der Gesundheitsdezernent des Landkreises Fulda, Erster Kreisbeigeordneter Dr. Heiko Wingenfeld, auf die wachsende Bedeutung der Palliativmedizin hin. Eine wichtige Rolle in der medizinischen Versorgungsstruktur der Region komme dem „PalliativNetz Osthessen“ zu. Als Träger des Rettungsdienstes nehme der Landkreis eine Steuerungsfunktion wahr. Mit der Vereinbarung soll eine Lücke in der palliativmedizinische Versorgung von Notfallpatienten geschlossen werden. Es handelt sich um die bundesweit erste vertraglich fixierte Kooperation mit einem Rettungsdienstträger. (Osthessennews.de 06.02.2010) HANNOVER / Bestmögliche Versorgung in gewohnter Umgebung: Die Spitzen der niedersächsischen gesetzlichen Krankenkassen, die pädiatrische Palliativ-AG Niedersachsen/Bremen und das vom Land geförderte „Netzwerk für die Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher e.V.“ haben sich jetzt über neue Vergütungsregeln verständigt. Damit finanzieren in Niedersachsen – neben Bayern – bundesweit erstmals die Krankenkassen ein modellhaftes Versorgungsnetz für die flächendeckende Versorgung sterbenskranker Kinder und Jugendlicher. 04.02.2010 – Pflegen-Online.de BERLIN / Röslers wahre Worte, Ressortdisziplin und die assistierte Selbsttötung - ein E-Mail-Interview: Am Telefon ließ es sich nicht klären: Hat der Bundesgesundheitsminister 2005, wie die taz damals unwidersprochen berichtet hatte, „nicht ausgeschlossen", dass die „assistierte Selbsttötung" in bestimmten Fällen der „richtige Weg" sei oder hat er etwas ganz anderes gesagt (und was)? Sein Sprecher Christian Lipicki verwies auf einen Artikel im „Focus," der zwar auch auf seinen Angaben basierte, der aber nicht die gewünschten harten Fakten enthielt. Dort stand nämlich nur recht vage: Rösler gehe "nach Angaben eines Sprechers, gegen die Verwendung seines Fotos und einer ihm zugeschriebenen Äußerung" vor. Stunden später ist die Antwort da:"Sehr geehrter Herr Tolmein, anbei beantworten wir Ihre Fragen wie folgt:Frage: Hat Herr Rösler damals eine entsprechende Äußerung getan oder hat die taz damals unzutreffend berichtet? Antwort: Stenografisches Wortprotokoll der Fachtagung: "Einig sind wir uns auch parteiübergreifend, dass wir einen stärkeren Ausbau der Palliativmedizin, und zwar flächendeckend, in Niedersachsen brauchen, genauso natürlich auch eine Unterstützung der Hospizbewegung. Dennoch sagen wir, dass es bei allen Möglichkeiten der modernen Schmerztherapie, bei allen Therapiemöglichkeiten hinsichtlich der Sterbebegleitung immer wieder Fälle geben kann, bei denen auch die moderne Medizin an ihre Grenzen stößt. Wir sagen: Auch wenn wir uns selber solche Situationen nicht vorstellen können oder wollen, heißt es eben nicht, dass es solche Situationen nicht doch geben kann. Deswegen haben wir gesagt: Wir wollen die Augen vor solchen Situationen nicht verschließen. Wir wollen die Menschen in ihrer Verzweiflung nicht alleine lassen. Deshalb haben wir uns zu der Durchführung dieser Veranstaltung entschieden." Dieses Zitat ist bereits von der taz verzerrt wiedergegeben worden. Herr Kusch hat in der Folge das Zitat gezielt weiter verändert, so dass der Aussagegehalt gänzlich manipuliert worden ist. Frage: Wie steht Bundesgesundheitsminister Rösler heute zur Möglichkeit des assistierten Suizids (der ja keine Form der aktiven Sterbehilfe ist)? Befürwortet er ihn als Möglichkeit? Lehnt er ihn prinzipiell als ärztliche Handlung ab? Lehnt er ihn als organisierte Handlung ab?
Antwort: Herr Rösler lehnt aktive und passive Sterbehilfe schon aus ethisch-christlichen Gründen ab. Als Liberaler wendet er sich gegen ein Verbot von assistiertem Suizid, um negative Auswirkungen auf die Palliativmedizin / Hospizarbeit zu vermeiden. Herr Rösler legt großen Wert auf die Feststellung, dass er kein Unterstützer des assistierten Suizids ist. Frage: Hat der Bundesgesundheitsminister aus den Aktivitäten des Herrn Kusch, in die er ja nun unfreiwillig involviert wurde, Konsequenzen gezogen hinsichtlich des im Koalitionsvertrag festgelegten Projekts organisierte Sterbehilfe unter Strafe zu stellen? Antwort: Hier gilt das Ressortprinzip. Die Zuständigkeit für diese Frage liegt beim Bundesjustizministerium."… Veröffentlicht 03. Februar 2010, 23:00 von Oliver Tolmein LEER/HANNOVER / Der Aufbau einer spezialisierten Palliativversorgung ist auch in Niedersachsen kompliziert: Krankenkassen und Leistungserbringer in Niedersachsen hatten im Oktober vergangenen Jahres einen Mustervertrag zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung verhandelt. " Hausarzt und Palliativmediziner Dr. Armin Saak aus Gifhorn meint, mit dem Mustervertrag sei in Niedersachsen erst die Hälfte des Weges geschafft. "Jetzt müssen die Teams die internen Strukturen schaffen." Zum Beispiel das Palliativ Care Team Ostfriesland in Leer. Es ist laut vdek neben Teams in Braunschweig, Wolfsburg und Thuine/Emsland eine der vier Anbietergruppen, die auf Basis des Niedersächsischen Vertrags arbeiten. "Wir mussten einige größere Struktur-Veränderungen vornehmen, damit der Vertrag für uns überhaupt durchführbar wurde", so Cora Schulze vom Leeraner Team zur "Ärzte Zeitung". So haben die Leeraner festgestellt, dass die verhandelten Pauschalen für die weiten Wege über Land unzureichend sind. "Längere Besuche können wir uns dann zeitlich nicht mehr leisten - jedenfalls nicht so lange wir mit dem eigenen Team weiterarbeiten würden. Eine Palliativschwester braucht mitunter einen ganzen Tag, um einen Patienten zu betreuen." Deshalb hat das Team jetzt die Hausärzte der Sterbenden vor Ort eingebunden. Sie übernehmen für die entsprechende Pauschale von 50 beziehungsweise - bei besonderem Aufwand - von 65 Euro abzüglich einer Verwaltungsabgabe für das Team die Betreuung. "Bisher machen acht Hausärzte mit", berichtet Schulze. "Mit diesem Modell und mit 20 Betreuungen im Monat können wir die Versorgung halten", so Schulze weiter, "wenn wir allerdings Konkurrenz bekämen und damit weniger Patienten, könnte unser Dienst nicht weiter machen." Auch in Gifhorn wird es in absehbarer Zeit mit einem SAPV Vertrag weiter gehen, erklärt Armin Saak. Ob man im Land die rund 30 notwendigen SAPV-Teams aufbauen kann, um flächendeckend Sterbende zu Hause versorgen zu können, werde sich frühestens Ende dieses Jahres zeigen. (Von Christian Beneker, Ärzte Zeitung, 29.01.2010) KIEL (sec) / Förderpreis für ambulante Palliativversorgung: Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin hat zum zweiten Mal den Anerkennungs- und Förderpreis "Ambulante Palliativversorgung" verliehen. Der Preis ist mit 10 000 Euro dotiert und wird vom Unternehmen Grünenthal gestiftet. Die mit dem 1. Preis prämierte Arbeit "Ambulante Pädiatrische Palliativversorgungszentren (APPZ) in NRW" beschreibt den Weg zu einer flächendeckenden ambulanten Palliativversorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Prämiert wurde auch ein Konzept zur "Verbesserung der Palliative Care Versorgung von Bürgern im Landkreis Esslingen der Esslinger Initiative e.V." sowie ein Konzept zur "Weiterentwicklung von Netzwerkstrukturen in der palliativen Versorgung unter besonderer Berücksichtigung von Transparenz, Qualitätsentwicklung und institutioneller Koordination am Beispiel des Palliativen Netzwerks für die Region Aachen e.V.". Beide Konzepte beschreiben den Prozess zu einer Struktur, die Verträge zur ambulanten Versorgung (SAPV) ermöglichen. (Ärzte Zeitung, 26.01.2010) BOCHUM (eb) - Ein guter Teamgeist hilft Mitarbeitern auf Palliativstationen: Der Tod ist auf Palliativstationen immer gegenwärtig - eine große Belastung für die Mitarbeiter. Was sie auffängt und was besonders stresst, haben Forscher aus Bonn und Göttingen in einer bundesweiten Befragung untersucht. 973 Personen von 158 deutschen Palliativstationen beantworteten den Fragebogen der Forscher. Fast 80 Prozent der Befragten waren Frauen, die durchschnittliche Arbeitsdauer auf der Station lag bei sechs Jahren. Demnach machen Nähe, Ähnlichkeiten mit der eigenen Lebenssituation und ein junges Alter des Patienten Mitarbeitern auf Palliativstationen besonders zu schaffen. Was hilft, ist allem voran das Team, gefolgt von Humor und dem Privatleben. Die Wissenschaftler empfehlen daher, die Teamkommunikation zu stärken und die eigenen Ansprüche zu hinterfragen, um sie auf ein realistisches Maß zu bringen (Der Schmerz 23, 2009, 600), (Ärzte Zeitung online, 21.01.2010) Feier "5 Jahre Lehrstuhl Palliativmedizin Koeln" : „Hier ist man herzlich willkommen ..." Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes ist seit einigen Jahren eng mit der Kölner Palliativmedizin verbunden. Ihre Begeisterung über die Atmosphäre im Dr. Mildred Scheel Haus war deutlich spürbar, als sie am 20. Januar 2010 die Grußworte zum fünfjährigen Jubiläum des Lehrstuhls für Palliativmedizin an der Uniklinik Köln eröffnete. "Wir sind bestens aufgestellt, aber wir können besser werden und wir werden besser" fasst sie Ihren Eindruck der vergangenen Jahre zusammen. Dies teilte auch Dr. Franz Kohlhuber von der Deutschen Krebshilfe: "Bei einer grundsätzlich positiven Rückschau auf das Erreichte sind wir wahrscheinlich erst bei der Hälfte des Weges zu einer flächendeckenden qualitätsgesicherten Palliativmedizin in Deutschland angekommen." In der Hochschullandschaft ist Palliativmedizin nicht flächendeckend eingerichtet, denn "an vielen Stellen tut man sich offensichtlich schwer, Strukturen zu schaffen, wie wir sie uns eigentlich vorstellen". Dies sei Aufgabe der Politik, der öffentlichen Hand, so Kohlhuber. "Wir sind gerne bereit, Finanzierungen im Sinne von Pilotförderungen oder Impulsförderungen zu übernehmen. Danach muss jedoch sichergestellt werden, dass die Finanzierungen von Bund und Ländern übernommen werden." klärt Kohlhuber die Zuständigkeiten. "Alle die mit Sterbenden zu tun haben, müssen über Kenntnisse aus dem Bereich der Palliativmedizin verfügen. Auch das ist ein Anliegen der Deutschen Krebshilfe, hier unterstützend und fördern mitzuhelfen." Die Krebshilfe hat die Förderung des Lehrstuhls in Köln um zweieinhalb Jahre verlängert und wird dann 1,6 Mio. Euro in den Lehrstuhl investiert haben. Die palliativmedizinischen Strukturen in Deutschland hat sie seit den 80er Jahren mit rund 60 Mio. Euro unterstützt. Damit hat die Krebshilfe auch die Akzeptanz dieses relativ jungen Faches in der Öffentlichkeit gefördert. Die Prodekanin der medizinischen Fakultät, Prof. Dr. Gabriele Pfitzer schätzt diese Verankerung so ein, dass es "heute ein gesamtgesellschaftliches Interesse an der Ergänzung der modernen Medizin durch Palliativmedizin" gibt. Sie sei "unverzichtbarer Bestandteil der Lehre und Forschung". Prof. Raymond Voltz, Direktor des Zentrums für Palliativmedizin, führte in seinem Festvortrag seine Vorstellungen von der Zukunft der Palliativmedizin in Deutschland aus. Seine Anregungen wurden in der anschließenden Podiumsdiskussion lebhaft aufgegriffen. Weitere Infos und die Festschrift als PDF-Datei finden Sie unter: www.palliativzentrum-koeln.de. (20.01.2010, Pressemitteilung, Palliativzentrum Köln, Hanno Weinert-Sprissler) Augsburg/KPP - Wie wirksam ist die spezialisierte ambulante Palliativversorgung? Deutschlandweit erste sozialwissenschaftliche Forschung zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung bei Schwerstkranken und Sterbenden an der Universität Augsburg: Die 2007 vom Gesetzgeber eingeführte spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) in der Betreuung Sterbender soll - in Ergänzung zu den jeweils regional vorhandenen Versorgungsangeboten - Sterbenden mit ausgeprägter Symptomatik, so weit wie realisierbar, ein Sterben zuhause ermöglichen. Ein mit diesem Jahr gestartetes Forschungsprojekt, unter Leitung des Soziologen Prof. Dr. Werner Schneider und durchgeführt in enger Kooperation mit bayerischen Klinikern und Hospizmitarbeitern, untersucht diese neue Versorgungsform und soll dadurch die Voraussetzungen für eine zielgerichtete Weiterentwicklung und Sicherung von SAPV-Qualitätsstandards schaffen. Erste Praxis-Erfahrungen zeigen, wie schwierig es im Blick auf den jeweiligen Einzelfall ist, die Wirksamkeit von SAPV-Leistungen für die Patienten deutlich zu machen und zu bewerten. Jede einzelne Betreuung weist eine komplexe Vielfalt von Problemen auf, die noch dadurch erhöht wird, dass SAPV gerade dann zum Einsatz kommt, wenn sich der Gesamtzustand des Patienten durch das rasche Fortschreiten der Erkrankung verschlechtert bzw. akute Krisensituationen eintreten. In den Jahren 2006 bis 2008 hat Schneider bereits ein von der Deutschen Krebshilfe e. V. finanziertes und in Kooperation mit dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband (DHPV) organisiertes Projekt zur Praxis der Sterbebegleitung in der ambulanten Hospiz- und Palliativarbeit geleitet (Informationsdienst Wissenschaft (IDW) 19.01.2010) Aktive Sterbehilfe in Europa: Eine anhaltende Bedrohung: Eine gute Palliativversorgung konnte in Europa bisher noch nicht flächendeckend eingeführt werden. In vielen Ländern ist die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender noch nicht zufriedenstellend umgesetzt. Sorge bereitet Palliativmedizinern auch die Legalisierung der Euthanasie in einigen europäischen Staaten. Prof. Dr. med. Lukas Radbruch betonte beim 77. Aachener Hospizgespräch: „In vielen Ländern hängt der Zugang zu einer ausreichenden Palliativversorgung mehr vom Zufall als vom Bedarf des Patienten ab“. Viele Länder schafften erst jetzt die Grundlage für eine angemessene Versorgung mit Schmerzmitteln. Mit Sorge betrachtet Radbruch die unterschiedlichen politischen Ansätze in der Euthanasiediskussion. Neben den Niederlanden und Belgien habe Luxemburg inzwischen als drittes europäisches Land die aktive Euthanasie legalisiert. In Belgien forderten Palliativexperten sogar eine Integration der Euthanasie in die Palliativversorgung, „was bei der europäischen Fachgesellschaft auf strikte Ablehnung stößt“. „Die Überlegungen zur Legalisierung der sogenannten Euthanasie und der ärztlichen Hilfe zum Suizid sind und bleiben eine anhaltende Bedrohung für die wirklich konsequente und humanitäre Versorgung der Menschen am Lebensende.“ Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, Prof. Dr. med. Hans Christof Müller-Busch, betrachtet diese Entwicklung ebenfalls mit Sorge: „Länder, in denen andere Regelungen als in Deutschland gelten, verdienen unseren Respekt. Trotzdem würde ich aus der besonderen Sensibilität, die wir in Deutschland aufgrund unserer Geschichte haben, und auch aufgrund der Entwicklungen in der Palliativmedizin einen anderen Weg wählen. Das Töten auf Verlangen und der ärztlich assistierte Suizid sollten nicht als therapeutische Aufgabe an die Medizin herangetragen werden.“ Müller-Busch sieht außerdem die Gefahr, dass die Gesellschaft zunehmend Druck auf alte und kranke Menschen ausüben könnte, ihren Nutzen für die Gesellschaft infrage zu stellen. Gisela Klinkhammer (Ärzteblatt.de, PP 9, Ausgabe Januar 2010) Osnabrück - Unnötige Leiden für Sterbende: Ärzte erheben schwere Vorwürfe gegen Krankenkassen: Todkranke haben ein Recht auf eine umfassende Sterbebegleitung und schmerzlindernde Behandlung zu Hause – doch Ärzte beklagen, dass die meisten Krankenkassen die Kostenübernahme verweigern. Jeden Tag sterben 230 Menschen, die eine spezielle ambulante Palliativversorgung benötigten, aber nicht bekommen – das behauptet jedenfalls die Arbeitsgemeinschaft spezielle ambulante Palliativversorgung (AG-SAPV) auf ihrer Internetseite. Der Grund: Kassen würden „widerrechtlich“ keine Verträge mit Medizinern und Pflegern abschließen.Als im April 2007 das Recht auf spezielle ambulante Palliativversorgung ins Sozialgesetzbuch kam, sprachen Experten von großem Fortschritt. Der Anspruch gilt für unheilbar Schwerstkranke mit begrenzter Lebenserwartung. Um diese Patienten angemessen zu versorgen, braucht es nach Ansicht von Experten Zeit. Nur einen Bruchteil zahlten die Krankenkassen nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin in den vergangenen drei Jahren – 2009 waren es 3,9 Prozent, in den beiden Vorjahren noch weniger. Gerade einmal 50 Verträge haben Palliativ Care Teams derzeit bundesweit mit Krankenkassen abgeschlossen. „Es ist schwer nachvollziehbar, warum das Ganze so langsam geht“, sagt Geschäftsführer Heiner Melching. (Neue OZ online - 12.01.2010) KASSEL (kaj) - Wann gilt eine Patientenverfügung als verbindlich für Ärzte und Betreuer? Gabriele Wolfslast, Professorin für Strafrecht an der Universität Gießen, fasst die neue Situation für Ärzte so zusammen: "Sie kommen auch in Zukunft um die Auslegung der Patientenverfügung (PV) nicht herum. Aber der Wille des Patienten ist jetzt verbindlich." Über eine klare Verfügung, die auf die konkrete Situation passt, dürfe sich kein Arzt mehr hinwegsetzen. Zum besseren Verständnis erinnert Wolflast an die Rechtslage im Praxisalltag: "Patienten müssen in Behandlungen einwilligen - sie dürfen sie ablehnen, auch wenn dem Arzt das unvernünftig erscheint",betont sie. Die PV sei ein Instrument, um dieses Selbstbestimmungsrecht zu wahren, auch wenn der Betroffene nicht mehr für sich selbst sprechen kann. Allerdings gilt es stets zu prüfen, ob eine PV auf die konkrete Situation anwendbar ist. Muss der mutmaßliche Willen des Patienten ermittelt werden, sollen Ärzte laut Gesetz Gespräche mit nahen Angehörigen oder Vertrauenspersonen führen, erläutert Wolfslast. Deshalb sei es so wichtig, dass Patienten einen Bevollmächtigten benennen, der für sie sprechen soll. Arzt und Betreuer gemeinsam gibt das neue Gesetz größere Entscheidungsmacht bei der Interpretation des Patientenwillens. "Wenn sie sich einig sind, muss kein Betreuungsgericht mehr angerufen werden - auch bei gefährlichen Eingriffen nicht", erläutert Arnold. Eine PV ist verbindlich, wenn sie schriftlich von einem einwilligungsfähigen volljährigen Patienten verfasst wurde. Die Verbindlichkeit ist unabhängig davon, ob der Patient einen langen oder kurzen Text verfasst, ober er ihn frei formuliert oder eine Vorlage genutzt hat. Der Patient muss sich nicht ärztlich beraten lassen. Er muss den Text nicht notariell beglaubigen lassen oder regelmäßig neu unterschreiben. Es helfe Ärzten jedoch, wenn sie sehen können, dass der Patient sich immer wieder mit seiner PV befasst hat. Ansprechbare Patienten können ihre Verfügung jederzeit widerrufen (Ärzte Zeitung online, 04.01.2010). Berlin - Ärzteschaft BÄK fordert Ausbau der Palliativmedizin: Die Bundesärztekammer (BÄK) will die Palliativmedizin zu einem festen Bestandteil der Medizin machen und fordert deshalb den Aufbau neuer Palliativstationen und Hospize. „Trotz großer Fortschritte in den vergangenen Jahren werden viele der schwerstkranken und sterbenden Menschen von bestehenden Angeboten nicht erreicht“, moniert BÄK-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe. Die Palliativmedizin könne dazu beitragen, das Vertrauen der Menschen in eine fürsorgliche Medizin am Lebensende zu stärken. Seiner Ansicht nach kann der Ausbau der Palliativmedizin zudem der kommerziellen Sterbehilfe einen Riegel vorschieben. „Der Patient hat zwar das Recht auf einen würdigen Tod, nicht aber darauf, getötet zu werden“, betonte der Ärztepräsident. So werde in der Palliativmedizin im Gegensatz zur aktiven Sterbehilfe nicht der Leidende, sondern die Symptome seines Leidens beseitigt. Zugleich sprach sich Hoppe für ein grundsätzliches Verbot der Patentierbarkeit von Genen und Teilen des menschlichen Körpers aus. Die Stammzellenforschung sei zwar ein wichtiger Teil der medizinischen Grundlagenforschung, doch sei das genetische Erbe des Menschen „Allgemeingut und keine Handelsware“. Wenn sich Forscher gentechnisch veränderte, menschliche Zellen patentrechtlich schützen ließen, dann sei das eine außerordentlich besorgniserregende Entwicklung, warnt Hoppe (Ärzteblatt.de, 04.01.2010). Hannover (dpa/lni) - Prozess gegen Krebsärztin ins neue Jahr vertagt: Der Prozess gegen eine wegen 13-fachen Totschlags angeklagte Ärztin ist am Montag in Hannover ohne weitere Anhörungen in das neue Jahr vertagt worden. Der Verteidiger Matthias Waldraff sei aufgrund einer Grippe nicht verhandlungsfähig, begründete sein Vertreter am Landgericht den Antrag auf Unterbrechung der Hauptverhandlung. Eigentlich sollten medizinische Sachverständige gehört werden. Der Internistin wird vorgeworfen, mit hoch dosierten Schmerzmitteln 13 Menschen in einer Klinik bei Hannover getötet zu haben. Sie sagte kürzlich, die Therapie sei in jedem Fall medizinisch begründet gewesen. Der Prozess wird am 4. Januar fortgesetzt (dpa, 21.12.2009). BERLIN - Heftiger Streit um Suizidbeihilfe entbrannt: Zwischen der Bundesärztekammer (BÄK) und der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz-Stiftung ist ein heftiger Streit darüber entbrannt, ob die gewerbsmäßige Beihilfe zum Suizid durch ein neues Gesetz verboten werden soll oder nicht. Der Präsident der BÄK, Professor Jörg-Dietrich Hoppe, stufte das geltende Strafrecht als ausreichend ein, um der kommerziellen Sterbehilfe einen Riegel vorzuschieben. Gewerbliche Beihilfe zum Selbstmord komme "praktisch" einer "Tötung auf Verlangen" gleich, sagte er vor Journalisten in Berlin. Die Tötung auf Verlangen sei nach Paragraf 216 Strafgesetzbuch (StGB) ausdrücklich untersagt. "Davon soll es auch keine Ausnahmen geben", betonte Hoppe. Töten dürfe auch in Zukunft nicht "zum Handwerkszeug der Medizin" gehören. Dass es auch in Zukunft einen Sterbetourismus aus Deutschland in Länder gebe, in denen die Beihilfe zum Suizid erlaubt sei, lasse sich nicht ausschließen. "Wer partout aus dem Leben scheiden will, dem wird man den Weg in die Schweiz wohl nicht verbieten können", sagte Hoppe. Die Deutsche Hospiz-Stiftung wiederholte dagegen ihre Forderung, die organisierte Suizidbeihilfe zu verbieten. "Davon zu sprechen, es sei gesetzlich bereits alles geregelt, ist falsch und fahrlässig", sagte der Geschäftsführende Vorstand der Organisation, Eugen Brysch. BÄK-Chef Hoppe bringe die "Kategorien durcheinander" und verwechsele den Straftatbestand der "Tötung auf Verlangen" mit der Beihilfe zum Suizid beziehungsweise der kommerziellen Suizidbeihilfe, so Brysch. "Die praktischen Erfahrungen der vergangenen 20 Jahre haben deutlich gezeigt: Um professionellen Selbsttötungsvereinen konsequent einen Riegel vorzuschieben, gibt es keine Alternative zu einer Änderung des Strafrechts. Einen "Tod aus den Gelben Seiten" dürfe es in Deutschland nicht geben. Brysch forderte die Bundesärztekammer auf, hier für die nötige Klarheit zu sorgen. Hintergrund des Streits sind Pläne der Bundesregierung, die "gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung" unter Strafe zu stellen. So ist es im Koalitionsvertrag von Union und FDP festgehalten. Ein Strafmaß wird aber nicht genannt. In Deutschland hatten zuletzt viele Fälle von assistiertem Suizid durch die beiden Schweizer Sterbehilfe-Organisationen "Dignitas" und "Exit" sowie den früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch für öffentliches Aufsehen gesorgt (Ärzte Zeitung, 17.12.2009). BERLIN - KBV- Ambulante Palliativversorgung in den Kollektivvertrag: Der Vize der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dr. Carl-Heinz Müller hat scharfe Kritik an der noch immer schleppenden Umsetzung des Rechtsanspruchs auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) geübt. Nach wie vor gebe es keine flächendeckende und ausreichende Versorgung, sagte er auf der KBV-Vertreterversammlung am Freitag in Berlin. Die SAPV wurde mit der Gesundheitsreform zum 1. April 2007 eingeführt. Todkranke GKV-Versicherte haben seitdem einen Anspruch auf eine interdisziplinäre häusliche Versorgung. 2009 standen hierfür 240 Millionen Euro zur Verfügung. Bis heute sind jedoch nur einige wenige Verträge geschlossen worden, da die alte schwarz-rote Regierung Einzelverträge zwischen Kassen und Anbietern vorgegeben hat. Nach Ansicht Müllers ist das jedoch ein schwerer Konstruktionsfehler. Die KBV plädiert daher für eine Einbeziehung der SAPV in den Kollektivvertrag (Ärzte Zeitung, 08.12.2009). Dortmund – Hospize verlangen weiterhin Eigenanteil: Mehrere Hospize verlangen nach Angaben der Deutschen Hospiz Stiftung trotz einer Änderung der Rechtslage weiterhin einen Eigenanteil von ihren Patienten. Dies sei seit dem 1. August jedoch nicht mehr zulässig, berichtete die Stiftung am Dienstag in Dortmund. Laut der Neufassung des entsprechenden Gesetzes übernehme die Krankenkasse 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Die verbleibenden zehn Prozent trage das Hospiz, das diesen Betrag dem Patienten nicht in Rechnung stellen dürfe. Hospize sind Einrichtungen zur Pflege und Betreuung Sterbender. Die Stiftung sei wiederholt von Patienten, Angehörigen und Sozialhilfeträgern angesprochen worden, hieß es weiter. Wie viele Einrichtungen die Rechtslage nicht umsetzten, sei unklar. „Eine Internetrecherche hat ergeben, dass 53 der 163 Hospize in Deutschland auf ihren Webseiten nach wie vor behaupten, Patienten müssten einen Eigenanteil bezahlen“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Andere Hospize bäten bei der Aufnahme von Patienten um eine Spende. Schließlich gebe es Einrichtungen, in denen Rechnung und Spendenbitte miteinander verquickt würden. „Ein solches Vorgehen könnte nach Meinung von Rechtsexperten sogar den Straftatbestand des Betruges erfüllen“, so Brysch (dpa, 24.11.2009) Halle – Krebskranke Frau verhungert: Bewährung für Ehemann: Er ließ seine krebskranke Ehefrau zu Hause verhungern und verdursten. Nun hat das Amtsgericht Halle am Montag einen 55 Jahre alten Mann zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Der arbeitslose Betonbauer aus Löbejün in Sachsen-Anhalt wurde der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen für schuldig befunden. Er hatte über seinen Verteidiger gestanden, seine Frau mindestens vier Monate nicht ausreichend versorgt zu haben. Das sei allerdings auf ihren Wunsch hin geschehen. Als die 1,62 Meter große Frau im September 2008 starb, wog sie laut Gutachter nur noch 27 Kilogramm. Der Angeklagte hatte vor Gericht angegeben, dass seine Frau keinen Arzt gewollt habe. Dies habe er akzeptiert. „Er hätte auch gegen den Willen seiner Frau handeln müssen“, sagte Richter Hans Maynicke in der Urteilsbegründung. Der 55-Jährige nahm das Urteil regungslos auf. Sein Schwager sagte als einziger Zeuge in dem eintägigen Prozess aus, seine Schwester habe Hilfe abgelehnt. Laut Gutachter Manfred Kleiber führten Flüssigkeitsverlust und Nahrungsmangel zum Tod der Frau. „Sie ist verhungert und verdurstet.“ Die Frau habe mindestens ein Jahr lang an Krebs gelitten. „Sie war hochgradig abgemagert, eine erschreckend dünne Frau“, sagte der Professor für Rechtsmedizin von der Universität Halle. Das Paar war seit 1977 verheiratet, hatte einen gemeinsamen Sohn und eine Tochter aus der ersten Ehe der Frau. Der Mann war seit 1995 ohne Job. Das Paar lebte in dem kleinen Ort Löbejün bei Halle in sehr schlichten Verhältnissen, die geistig behinderte Tochter der Frau und ihr Bruder wohnten auf dem Grundstück (Ärzte Zeitung, 23.11.2009) Berlin – Antisemitismus von Dignitas-Chef unerträglich: Die Deutsche Hospizstiftung (DHS) wirft dem Chef der Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas, Ludwig Minelli, tiefsten Antisemitismus vor, mit dem er „die zynischen Machenschaften seiner Suizidorganisation rechtfertigen will“. Das sei unerträglich. In der britischen Tageszeitung „Guardian“ hatte Minelli gesagt: „Im Zweiten Weltkrieg haben wir an der Grenze Juden abgewiesen, die später im KZ gestorben sind. Jetzt zwingen wir Menschen, die ihr Leben in der Schweiz beenden möchten, weiterzuleben. Wo ist der Unterschied? Was ist grausamer?“ Der DHS-Vorstand, Eugen Brysch, forderte Bundesaußenminister Guido Westerwelle auf, sich einzuschalten und in der Schweiz diejenigen Kräfte zu stärken, die dem Geschäftemachen mit dem Selbstmord ein Ende machen wollen. Die Schweizer Regierung hatte Ende Oktober beschlossen, über die Möglichkeit zu beraten, Sterbehilfe-Organisationen zu untersagen. Als zweite Option will der Bundesrat prüfen, die Aktivitäten solcher Organisationen stärker zu reglementieren. Brysch erinnerte daran, dass es Gesundheits- und Rechtspolitiker der FDP waren, die Minelli 2005 ein Forum im Deutschen Bundestag geboten haben. „Westerwelle muss jetzt sowohl in seiner Partei als auch als Außenminister entschlossen gegen den so gefährlichen wie menschenverachtenden Einheizer Minelli Position beziehen.“ Brysch erklärte weiter: „Die Sogwirkung einer solchen Regelung, wie sie in der Schweiz im Augenblick existiert, ist fatal.“ Gleichzeitig begrüßte er das Vorhaben der schwarz-gelben Koalition, ein Suizidvermittlungsverbot zu erlassen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) müsse jetzt durch eine klare strafrechtliche Regelung das Geschäftemachen mit der Suizidvermittlung beenden (Deutsches Ärzteblatt, 19.11.2009) Paris / Frankreich – Opposition für Aktive Sterbehilfe: Die französischen Sozialisten wollen aktive Sterbehilfe künftig gesetzlich zulassen. Auf die Bitte eines unheilbar Kranken im Endstadium sollen jeweils vier Ärzte prüfen, ob es sich um eine freie und überlegte Entscheidung handle. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll von diesem Donnerstag an in der französischen Nationalversammlung diskutiert werden. „Sterbehilfe wird längst praktiziert, ohne das sie gesetzlich anerkannt ist“, betont der Mitverfasser des Gesetzentwurfs, Manuel Valls. Die Heuchelei müsse ein Ende haben. Die Justiz könne nicht jeden Fall einzeln entscheiden. Der Gesetzentwurf hat aufgrund der Mehrheitsverhältnisse allerdings wenig Chancen, verabschiedet zu werden. Die Sozialisten wollen aber auf diese Weise die Debatte über Sterbehilfe erneut anregen. In Frankreich ist aktive Sterbehilfe verboten. Seit 2005 ist es aber erlaubt, Patienten im Endstadium Schmerzmittel zu verabreichen, auch wenn diese das Sterben beschleunigen können. Im vergangenen Jahr hatte der Fall einer Frau Aufsehen erregt, die wegen eines entstellenden unheilbaren Krebstumors im Gesicht vergeblich um Sterbehilfe gebeten hatte. Sie war schließlich nach der Einnahme einer Überdosis Schlafmittel gestorben (dpa, 18.11.2009) Brandenburg – Großer Andrang beim 1. Brandenburger Palliativkongress: Der Andrang war riesengroß auf dem ersten landesweiten Palliativkongress, den die Akademie für Palliative Care im Land Brandenburg g.e.V. veranstaltet hat. Bereits auf dem Parkplatz war anhand der vielen auswärtigen Autokennzeichen von Stuttgart bis Marburg, von Ulm über Bonn bis Berlin, deutlich erkennbar, dass das Kongressthema „Leben lohnt sich immer“ bundesweit Interessenten angesprochen hat. Etwa 400 Teilnehmer – Ärzte, Pflegekräfte, Ehrenamtliche – drängten sich im voll besetzten Audimax der FHB. Als Gastreferent für den Hauptvortrag war der Norweger Stein Husebö, Palliativmediziner am Universitätsklinikum Bergen und Gründungsmitglied der Europäischen Gesellschaft für Palliativmedizin, eingeladen. Doch dann die Katastrophe: Husebö musste am Donnerstag, also zwei Tage vor Kongressbeginn, wegen einer plötzlichen Erkrankung absagen. Ersatz war so kurzfristig nicht zu organisieren. Und so kam das Auditorium in den Genuss eines sehr persönlich gehaltenen Vortrags von Hartmut Jäckel, Vorstandsvorsitzender der Akademie für Palliative Care und Leiter/Koordinator eines der ersten SAPV-Teams (Spezialisierte ambulante Palliativversorgung) in Deutschland. Jäckel sprach über die Hoffnung als Antrieb im Leben eines jeden Menschen. Was aber tun, wenn alle Hoffnung vergebens scheint? Wenn alle Therapien versagen, Heilung vermutlich nicht mehr möglich ist? Wenn Kranke mit dem erschreckenden Wort „austherapiert“ konfrontiert werden? Müssen die Betroffenen in dieser Situation auf Hoffnung verzichten? „Nein“, lautet Jäckels Botschaft. Denn Hoffnung kann auch derjenige haben, der nicht mehr auf Heilung hoffen kann. Nämlich auf effektive palliativ-medizinische Betreuung, die seine Schmerzen lindert und Lebensqualität ermöglicht. Hoffnung auf menschliche Nähe und Zuwendung, die ihm Ängste nimmt. Hoffnung so verstanden bedeute auch dann noch Sinn im Leben zu finden, wenn die letzten Tage angebrochen sind. Eben noch Patient, der mit modernster Medizintechnik und Medikamenten behandelt wird und auf Heilung hofft. Und plötzlich geht nichts mehr. Der Kranke wird auf die Palliativstation überwiesen. Endstation? So ginge das natürlich nicht, meinte der zweite Hauptredner Georg Maschmeyer vom Zentrum für Hämatologie, Onkologie und Strahlenheilkunde des Klinikums Ernst von Bergmann in Potsdam. Man müsse das Palliativangebot frühzeitig an den Patienten heranbringen. Hoffnung habe dabei einen wichtigen Stellenwert, stellt auch er in seinem Beitrag „Palliativmedizin im Land Brandenburg – eine Standortbestimmung“ fest. Seine Darstellung der vielseitigen und teilweise gut vernetzten Palliativangebote machte deutlich, dass Brandenburg auf diesem Gebiet in der Bundesrepublik eine Vorreiterrolle spielt. Wilfried Pommerien, Chefarzt für Innere Medizin am Städtischen Klinikum Brandenburg, hält eine wissenschaftliche Begleitung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung für wünschenswert. Davon erhofft er sich Erkenntnisse zu den Fragen: Wie ändert sich bei den Patienten die Wahrnehmung ihrer Versorgung? Und wie ist es mit palliativ-medizinischer Betreuung zu schaffen, unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden? Wer Schwerstkranke und Sterbende medizinisch und pflegerisch betreut, der muss auch auf sich und seine eigenen Kräfte achten. „Selbstfürsorge“ war daher ein wichtiges Thema. Auch psychologische Aspekte in der Arbeit mit den Angehörigen wurden diskutiert, sowie Spiritualität als Hilfe zum Leben (Märkische Allgemeine, 16.11.2009) Rostock – Ärzte wollen bessere Betreuung todkranker Kinder: Die Betreuung todkranker Kinder zu Hause muss nach Ansicht von Ärzten verbessert werden. Zwar gebe es in Deutschland ein Gesetz, das die Betreuung unheilbar kranker kleiner Patienten in vertrauter Umgebung zum Ziel habe, erklärte der Rostocker Kinder-Onkologe Carl Friedrich Classen am Donnerstag. Die Umsetzung komme jedoch nur langsam voran. Dass das „Gesetz zur Spezialisierten Ambulanten Palliativ-Versorgung“ noch nicht angemessen in der Praxis angekommen sei, liegt laut Classen an einer unzureichenden Startfinanzierung, schleppenden Verhandlungen mit den Krankenkassen sowie fehlendem geschultem Personal (dpa, 12.11.2009) London / Großbritannien – Atemgerät von behindertem britischen Baby soll abgeschaltet werden: Nach einem schwierigen Gerichtsprozess über das Schicksal eines schwer behinderten Babys in Großbritannien soll nun das Atemgerät des Jungen abgeschaltet werden. Alle vor Gericht anwesenden Parteien seien übereingekommen, dass es im Interesse des Kindes sei, „der von den Ärzten empfohlenen Maßnahme zu folgen“, sagte Richter Andrew McFarlane am Dienstag in London. Vorangegangen war ein Streit zwischen den mittlerweile getrennten Eltern des Kindes. Die Mutter hatte sich auf Seiten der Ärzte gestellt, der Vater wollte, dass sein an einer seltenen neuromuskulären Krankheit leidender Sohn weiterlebt. Am Dienstag zog er seine Ablehnung der Maßnahme jedoch zurück. Der Junge konnte seit seiner Geburt im Oktober vergangenen Jahres nur über das Atemgerät und einen Ernährungsschlauch in der Nase am Leben gehalten werden. Seine Krankheit machte es ihm außerdem fast unmöglich, sich zu bewegen oder Gesichtsausdrücke zu zeigen. Der Vater hatte sich zunächst mit dem Argument gegen das Abschalten der Geräte gestellt, sein Sohn könne hören und sehen sowie seine Eltern erkennen. Am siebten Tag des Prozesses in London erklärten die Anwälte des Vaters jedoch, dieser sei nun auch überzeugt, dass jegliche Behandlungen „nicht mehr im Interesse des Kindes“ seien (Deutsches Ärzteblatt, 11.11.2009) Berlin – Allgemeine Palliativversorgung sollte in Netzen organisiert werden: „Viele Patienten sind nicht ausreichend versorgt in der letzten Lebensphase“, sagte der Palliativmediziner Professor Friedemann Nauck beim Bundeskongress der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung. Patienten und Angehörige klagen nach seinen Angaben oft auch über Informationsdefizite. Hausärzte wiederum bemängeln die fehlende Abstimmung mit Klinikkollegen, besonders bei der Entlassung. Diese Probleme können aus Naucks Sicht am besten durch Netzstrukturen gelöst werden. Solche Netze müssen laut Nauck an regionale Gegebenheiten angepasst und multiprofessionell aufgebaut werden. „Wir wissen, dass dadurch unnötige Krankenhausaufenthalte vermieden werden“, so der Göttinger Palliativmediziner. Ein besonderes Augenmerk muss dabei seiner Meinung nach den Patienten in Pflegeheimen gelten. „Wir müssen zu einer Haltung kommen, bei der in Pflegeheimen wieder gestorben werden darf“, so Nauck. In Niedersachsen ist vor kurzem ein Vertrag zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) gestartet. Dabei habe man „finanziell nicht gut abgeschnitten“, so Nauck. Um auch die Angebote der allgemeinen Palliativversorgung zu vernetzen, haben die Beteiligten dort einen Runden Tisch ins Leben gerufen, bei dem sich nach Naucks Angaben alle drei Monate die Parteien treffen. Als erfolgreiche Maßnahme wertet er vor allem die Gründung von Qualitätszirkeln unter der Moderation von niedergelassenen Ärzten mit Beteiligung von Klinikkollegen. „Wir müssen die Rolle des Hausarztes stärken. Das geht aber nur mit Fortbildung“, sagte Nauck. Unentbehrlich sei zudem Case Management. Pflegekräfte sind dafür seiner Meinung nach am besten geeignet. Schließlich müsse auch der Übergang zur SAPV klar geregelt sein. Die größten Probleme für palliativmedizinische Netze sieht er in fehlenden Verantwortlichkeiten, mangelndem Teamgeist und Kommunikationsfehlern bei der Informationsweitergabe. Um dem zu entgehen, seien strukturelle Voraussetzungen nötig. Dazu zählten eine zentrale Informationsplattform, Fallkonferenzen, eine Vertretungsregelung und die Dokumentation und Evaluation der Netzaktivitäten (Ärzte Zeitung, 9.11.2009) Frankfurt am Main – Palliativ-Teams fehlt qualifiziertes Personal: Mit den Verträgen zur Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) betreten Ärzte und Krankenkassen Neuland. Zwar häufen sich derzeit die Meldungen über Vertragsabschlüsse - doch auf welchem Qualitätslevel die Palliativ-Care-Teams vor Ort arbeiten können, hängt unter anderem davon ab, wie viel die Krankenkassen bereit sind, in die SAPV zu investieren. Palliativexperten fordern eine Evaluation der Versorgungsqualität. Die SAPV ist mit der letzten Gesundheitsreform am 1. April 2007 als individueller Leistungsanspruch in das Sozialgesetzbuch V eingeführt worden. Nach einem zögerlichen Start gab es nach Angaben des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen im Spätsommer bundesweit 30 Verträge nach Paragraf 132d SGB V, weitere 65 Verträge wurden verhandelt. Diese Zahl an Vertragsabschlüssen bedeutet allerdings nicht, dass sich bereits 30 Palliativ-Care-Teams in den Regionen um Schwerstkranke kümmern. Nach Angaben von Dr. Thomas Schindler, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin in Berlin, sind von der KBV erst 20 Betriebsstättennummern an SAPV-Teams vergeben worden. Ohne eine solche Nummer können die Palliativmediziner keine Leistungen abrechnen. Ein weiterer Hemmschuh: Es fehlt an Personal. Beispiel Hessen: Dort gibt es Verträge mit allen gesetzlichen Kassen. Vorreiter waren die Ersatzkassen, seit kurzem haben auch AOK, IKK, Landwirtschaftliche Krankenkasse und Knappschaft mit der Landesarbeitsgemeinschaft Palliativversorgung einen Vertrag geschlossen. Interdisziplinäre SAPV-Teams arbeiten derzeit in Darmstadt, Wiesbaden, Offenbach, Hanau, Fulda, Bad Hersfeld, Kassel, Marburg und Gießen - allerdings mit Einschränkungen. "Die Mitarbeiter arbeiten größtenteils noch nicht ausschließlich in der Palliativversorgung, da die Finanzierung noch immer unsicher ist", sagt der Schmerzmediziner Dr. Thomas Sitte aus Fulda. Um in Hessen flächendeckend SAPV anbieten zu können, rechnet er mit einem Bedarf von zehn bis 15 weiteren Teams. Dazu brauche es qualifiziertes Personal, das es seiner Meinung nach derzeit nicht ausreichend gibt. Diesen Eindruck hat auch Thomas Schindler. Ein Team mit acht Vollzeitkräften könne ein Einzugsgebiet von etwa 250 000 Einwohnern abdecken. Hochgerechnet schätzt er, dass bundesweit etwa 330 Teams im Einsatz sein müssen, um eine flächendeckende Versorgung sicherstellen zu können. Nach seinen Beobachtungen gibt es derzeit viele Stellenangebote und nur wenig Bewerber. „Wenn ein Vertrag auf ein Jahr befristet ist oder die Vertragsmodalitäten erst noch mit den Kassen ausgehandelt werden müssen, überlegen es sich viele, ob sie sich bewerben sollen.“ Die Anforderungen an die Leistungserbringer sind hoch. Ärzte brauchen eine Zusatzweiterbildung Palliativmedizin, zudem müssen sie Erfahrungen in der ambulanten oder stationären Palliativversorgung mitbringen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sind Abweichungen von diesen Vorgaben möglich, wenn dies aus Sicherstellungsgründen erforderlich ist. Entscheiden können dies die Vertragspartner vor Ort. Für Thomas Schindler ist eine wissenschaftliche Evaluation auch aus diesem Grunde unerlässlich. „SAPV ist nicht gleich SAPV“, sagt er. Es gebe zwar Mindeststandards, Höhe und Art der Finanzierung seien jedoch von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. „Da gehen die Kassen strategisch vor“, sagt er. Letztlich müssten sich die SAPV-Verträge an der Versorgungsqualität messen. Ein Vertrag werde erst in der Versorgungspraxis zeigen, ob er auch mit hoher Qualität umgesetzt werden kann. Schindler: „Das ist dann zum Beispiel abhängig davon, wie viel qualifiziertes Personal vor Ort ist, wie die Teams aufgestellt sind und ob sie rund um die Uhr erreichbar sind.“ (Ärzte Zeitung, 6.11.2009) Kiel – Kaum noch weiße Flecken bei der SAPV: Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) im Norden ist bald flächendeckend vorhanden. Landesweit gibt es noch zwei weiße Flecken. Im Kreis Herzogtum-Lauenburg ist man sicher, mit dem gerade unterzeichneten SAPV-Vertrag schwerstkranke Patienten bis zum Lebensende in der häuslichen Umgebung gut betreuen zu können. Das ist im Norden schon bald selbstverständlich: Denn mit der Vereinbarung für den Südosten des Landes fehlen für eine flächendeckende Versorgung jetzt nur noch die Region um Neumünster und der Nordteil des Landes. Die Krankenkassen erwarten, dass auch für diese Regionen bis zum Jahresende Verträge geschlossen werden können. Dies sah noch Mitte des Jahres ganz anders aus. Denn die Kooperationspartner der Kassen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehört etwa die Einbindung von Palliativmedizinern, die neben der 160-stündigen Weiterbildung auch Berufserfahrung mitbringen sollen. Weil diese schwer zu finden sind, legen die Krankenkassen die Regelung flexibel aus - mit Erfolg, wie sich jetzt zeigt. „Das Interesse der Ärzte an einer Teilnahme ist hoch“, sagte Armin Tank vom vdek der "Ärzte Zeitung". Eingebunden sind sowohl niedergelassene Ärzte als auch Klinikärzte. Die Verträge in den einzelnen Regionen sind landesweit einheitlich, dies betrifft auch die Vergütung der Ärzte. Da derzeit niemand weiß, wie viele Patienten nach dem SAPV-Modell versorgt werden, sollen die Verträge nach Vorliegen erster Erfahrungen angepasst werden. Vertragspartner der Krankenkassen sind oft Pflegeorganisationen. Im Herzogtum-Lauenburg etwa haben sich die Pflegedienste der vier Wohlfahrtsverbände ASB, Arbeiterwohlfahrt, Diakonie und DRK zum Netzwerk Palliative Care zusammengeschlossen. Das Netz bietet die Garantie, dass im gesamten Kreis und im angrenzenden Südstormarn speziell fortgebildete Pflegefachkräfte in der häuslichen Umgebung des Patienten zum Einsatz kommen und diese eng mit Palliativmedizinern zusammenarbeiten. Außer Pflegern und Ärzten sind auch Seelsorger, Apotheker und Hospizinitiativen eingebunden, um die Lebensqualität des Patienten auf vielen Ebenen zu verbessern. Die Krankenkassen stellen für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung, die ärztlich verordnet wird, landesweit rund sechs Millionen Euro zur Verfügung (Ärzte Zeitung, 2.11.2009) Berlin/Hannover– Käßmann sieht Grenzbereiche bei Sterbehilfe: Die neue Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD), Margot Käßmann, lehnt aktive Sterbehilfe weiterhin ab, sie hat aber Verständnis für Grenzbereiche. Sie lehne die Suizid-Beihilfe durch Schweizer Vereine wie Dignitas ab, sagte sie der in Berlin erscheinenden „Welt am Sonntag“. Als Beispiele für Grenzbereich nannte sie bestimmte Maßnahmen der Palliativmedizin, die bei Schwerstkranken lebensverkürzend sein können. Wichtig sei die Schmerzlinderung, hinter der unter Umständen zweitrangig werde, ob man in zwei oder vier Wochen sterbe. Im Vordergrund stehe für sie die sorgende Aufmerksamkeit für Sterbende, wie sie in Hospizen praktiziert werde. Die Deutsche Hospiz Stiftung nannte Käßmanns Äußerungen „zweideutig“. Einen neuen Ton schlug Käßmann gegenüber einem Gesetz der früheren Bundesregierung an: der Regelung zu verbindlichen Patientenverfügungen. Bislang lehnte die EKD dieses Gesetz tendenziell ab. Käßmann, die selbst eine Krebserkrankung überstanden hat, sagte nun, sie persönlich könne mit dem Gesetz gut umgehen. Es halte die Balance zwischen dem Schutz der Selbstbestimmung und dem Schutz des Lebens. Sie halte es für akzeptabel, wenn sich Menschen gegen lebensverlängernde Maßnahmen wie etwa Magensonden wenden und für den Fall eines Wachkomas einen bestimmten Zeithorizont setzen, an dem dann die Maschinen abgeschaltet werden sollen. Die Deutsche Hospiz Stiftung als Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden wendet sich mit aller Entschiedenheit gegen den organisierten assistierten Suizid, wie es ihn etwa in der Schweiz gebe. In Deutschland sei die Begleitung des Suizids straflos. „Suizid zu verüben ist eine individuelle Entscheidung“, sagte Eugen Brysch vom Vorstand der Stiftung. Suizid dürfe aber niemals zu einem gesellschaftlichen Angebot werden. Brysch kritisierte, Käßmann habe sich missverständlich für einen selbstbestimmten Tod ausgesprochen. Sie wende sich dann zwar gegen aktive Sterbehilfe - aber nicht gegen organisierten assistierten Suizid. Käßmann habe zudem fälschlich behauptet, Palliativmedizin könne sehr oft auch dazu führen, dass der Tod vorzeitig eintrete. Die Realität in der Hospiz- und Palliativpflege sehe anders aus: Dort führe die Anwendung von hochprofessioneller Symptomkontrolle nicht zum Massenphänomen des frühen Todes. Palliative Sedierung sei eine therapeutische Maßnahme in Abstimmung mit den Betroffenen, der Pflege und der Seelsorge. Sie finde in der Praxis sehr selten statt. In Deutschland lägen diese Fälle unter der Promillegrenze. Ein Massenphänomen sei jedoch in Deutschland, dass 400.000 Sterbende keine Palliativpflege erhielten (Deutsches Ärzteblatt, 1.11.2009) Genf / Schweiz – Schweizer Sterbehilfe-Organisationen müssen mit Verbot rechnen: Den Schweizer Sterbehilfe-Organisationen, deren Dienste zum Teil auch von Sterbewilligen aus dem Ausland in Anspruch genommen werden, droht ein Verbot. Die Regierung in Bern beschloss am Mittwoch, in den kommenden fünf Monaten über die Möglichkeit zu beraten, Sterbehilfe-Organisationen zu untersagen. Als zweite Option prüft der Bundesrat, die Aktivitäten der Sterbehilfe-Vereine stärker zu reglementieren. Einzelpersonen sollen allerdings in jedem Fall das Recht behalten, anderen beim Selbstmord zu helfen. Schließlich geschehe dies nicht „aus einem egoistischen Motiv“, hieß es zur Begründung in einer Erklärung der Regierung. Den Sterbehilfe-Organisationen warf der Bundesrat hingegen vor, dass sie „mehr und mehr den rechtlichen Rahmen überschreiten und sich manchmal den vom Staat eingerichteten Kontrollmechanismen entziehen“. „Es geht darum zu verhindern, dass die organisierte Hilfe beim Selbstmord sich nicht in eine profitorientierte Tätigkeit verwandelt“, hob die Regierung hervor. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass nur todkranke Menschen Hilfe beim Selbstmord bekämen und nicht chronisch oder psychisch Kranke. In der Schweiz bieten vor allem die Organisationen Dignitas und Exit Sterbehilfe an. Dignitas steht oft in der Kritik, weil die Organisation auch Ausländern, die nicht in der Schweiz leben, ihren Todeswunsch erfüllt. Beide Organisationen kritisierten das Projekt der Regierung. Wer die Sterbehilfe unterdrücke, sorge dafür, dass die Beroffenen „als alleingelassene Selbstmörder auf Eisenbahnstrecken oder auf hohen Brücken“ landeten, erklärte Dignitas. Exit kritisierte, mit der Initiative werde das Recht auf Selbstbestimmung aufgehoben (Deutsches Ärzteblatt, 28.10.2009) Hannover – SAPV-Teams stehen vor Verteilungsdebatte: Der Muster-Vertrag zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) in Niedersachsen ist in trockenen Tüchern und bereits unterschrieben worden. Allerdings: Bis die Versorgung vor Ort startet, könnte es noch dauern. Mit den Krankenkassen verhandelt hat eine Arbeitsgruppe, die von der Niedersächsischen Koordinierungs- und Beratungsstelle für Hospizarbeit und Palliativversorgung eingesetzt wurde. Die Vereinbarung sieht vor, dass sich die Kassen mit den Verträgen an den bewährten Teams innerhalb der 32 Palliativstützpunkte in Niedersachsen orientieren. Also: Berücksichtigung der Initiativen, die sich früh auf das Terrain der ambulanten Palliativversorgung vorgewagt haben. Das erklärte Professor Winfried Hardinghaus, der die Verhandlung unter anderen von Professor Friedemann Nauck, Dr. Armin Saak auf der einen Seite und den Kassen auf der anderen Seite moderiert hat. Die teilnehmenden Ärzte und Pfleger müssen speziell weitergebildet sein. Aber den einzelnen Teams steht es frei, auch mit nicht speziell oder mit nur 40 Stunden fortgebildeten Hausärzten zu kooperieren. Zu diesem Zweck muss das SAPV-Team mit dem Hausarzt einen entsprechenden Kooperationsvertrag schließen. Für Dr. Matthias Berndt, Hausarzt und Palliativmediziner aus Hannover, ist dieser Passus ein wesentlicher Fortschritt. „Die Hausärzte haben ständig Kontakt zu den Sterbenden und ihren Familien“, so Berndt, „wenn ein Patient stirbt, wird sich seine Familie oft mehrfach am Tag selbstverständlich an den Hausarzt wenden; es ist deshalb richtig, dass dies auch honoriert werden kann.“ Die Honorierung mischt Pauschale und Einzelleistungsvergütung. Die Eingangpauschale beträgt 100 Euro, und die Pauschale für Beratung und Koordination beträgt kalendertäglich 39 Euro. Das Honorar für die Pflege, das höchstens drei Mal täglich pro Patient abgerechnet werden kann, liegt je nach Aufwand zwischen 23 und 50 Euro. Die ärztliche Behandlung kann sieben Mal pro Woche und Patient abgerechnet werden, und zwar in Höhe von 50 Euro im Normalfall und 65 Euro bei besonderem Aufwand. Allerdings bestanden die Kassen darauf, dass jedes SAPV-Team leistungsrechtlich als Einheit betrachtet wird. Das heißt: „Das Team stellt eine Rechnung und verteilt das Geld untereinander“, erklärt Hardinghaus. Die mitversorgenden Hausärzte müssen auch aus diesem Betrag vergütet werden. Eben dies könnte zum Problem werden, fürchtet Matthias Berndt. „Denn wie im Einzelfall die Eingangspauschale und die 39 Euro Koordinationspauschale verteilt werden, muss jedes Team für sich entscheiden.“ Die Auseinandersetzung über die Beteiligung der Hausärzte hat der Niedersächsische Mustervertrag nicht entschieden, sondern in die Teams hinein verlegt. Nun müssen die Teams zusammen mit den Palliativstützpunkten den Kassen Versorgungskonzepte der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung vorlegen. Unter Umständen könnte die Genehmigung durch die Krankenkasse dauern, fürchtet Hausarzt Berndt. „Die Kassen sind ja allgemein nicht erpicht darauf, mehr Geld auszugeben.“ (Ärzte Zeitung, 27.10.2009) Berlin – „Den Tod aus den gelben Seiten verhindern“: Die Deutsche Hospiz Stiftung hat die Einigung der Verhandlungsgruppe Innen- und Rechtspolitik von Union und FDP begrüßt, die „gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung“ zu untersagen. „Dass dem Tod aus den Gelben Seiten endlich ein Riegel vorgeschoben werden soll, ist ein wichtiger Schritt“, so der geschäftsführende Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch. Die Einigung müsse jetzt Eingang finden in den Koalitionsvertrag. „Kommerziell betriebene Suizidbeihilfe setzt Schwerstkranke und Sterbende unter unerträglichen Druck.“ (Ärzte Zeitung, 20.10.2009) Hannover – Langenhagener Ärztin weist Totschlagsvorwürfe zurück: Die wegen Totschlags in 13 Fällen in Hannover vor Gericht stehende Ärztin hat zum Prozessauftakt die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Die 59-Jährige räumte am Dienstag allerdings vor dem Landgericht Versäumnisse „bei der medizinischen Dokumentation“ ein. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, als Belegärztin an einer Klinik in Langenhagen 13 Patienten zu hohe Dosen des Schmerzmittels Morphin und anderer starker Medikamente verabreicht und so deren Tod verursacht zu haben. Sie widerspreche „entschieden allen vorgetragenen Anschuldigungen“, sagte die Angeklagte unter Tränen vor Gericht. In keinem der 13 Fälle sei über die Gabe von Morphin und anderen Medikamenten der Tod „verursacht oder beschleunigt““worden. Jeder der Patienten habe sich in der letzten Lebensphase befunden. Die Therapien mit Morphin und Diazepam seien „medizinisch indiziert“ gewesen. Sie fügte hinzu: „Bei keinem meiner Patienten habe ich den Tod bewusst herbeigeführt oder gewollt.“ Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft seien „unvorstellbar und haltlos“. Oberstaatsanwältin Regina Dietzel-Gropp betonte in der Anklageschrift, die Angeklagte habe als verantwortliche Internistin an der Paracelsus-Klinik in Langenhagen den Patienten Morphin „in einer unangemessen hohen Dosis“ fallweise in Kombination mit dem Beruhigungsmittel Diazepam verabreicht. Dabei sei ihr bewusst gewesen sei, dass diese Behandlung nicht „den Regeln der ärztlichen Kunst“ entspreche. Die Verteidigung rügte zu Prozessbeginn die „Verfassungswidrigkeit“ der unangemessen langen Verhandlungsdauer in dem Fall. Anwalt Matthias Waldraff sagte, es handele sich nicht „um ein faires und rechtsstaatliches Verfahren“. So habe der Gutachter der Staatsanwaltschaft, Michael Zenz, jahrelang für die Erstellung von medizinischen Gutachten benötigt und „massiv gegen das prozessuale Beschleunigungsgebot verstoßen“. In dem ersten Prozess hatte die Verteidigung bereits einen Antrag auf Befangenheit gegen Zenz gestellt. Darauf werde man dieses Mal verzichten, um den Prozess nicht weiter in die Länge zu ziehen, sagte Waldraff. Er stellte allerdings den Antrag, Zenz und Oberstaatsanwältin Dietzel-Gropp als Zeugen in dem Verfahren zu laden, um die Gründe für die lange Verzögerung aufzuklären. Der Prozess hatte schon im Februar 2008 begonnen, war aber nach rund 20 Verhandlungsterminen wegen der schweren Erkrankung eines Richters abgebrochen worden. Am Dienstag begann die Verhandlung gegen die Ärztin komplett neu. Mit einem Urteil wird nicht vor Mitte 2010 gerechnet (Deutsches Ärzteblatt, 20.10.2009) Washington / USA – Jetzt legal: Marihuana als Medizin in USA: Die US-Regierung hat grünes Licht für den medizinischen Einsatz von Marihuana gegeben. „Es hat für uns keinen Vorrang, Ressourcen des Bundes für die strafrechtliche Verfolgung von Patienten einzusetzen, wenn dies den Gesetzen der Staaten entspricht“, teilte US-Justizminister Eric Holder mit. 14 US-Bundesstaaten haben den Einsatz von Marihuana für medizinische Zwecke legalisiert. Die Regierung von George W. Bush hatte dies jedoch strikt abgelehnt. Mit der Erklärung Holders wurde nun die unter Barack Obama eingeführte Praxis, keine strafrechtlichen Ermittlungen einzuleiten, offiziell festgeschrieben (Ärzte Zeitung, 20.10.2009) München – Kassen in Bayern schließen unisono Palliativvertrag: Die gesetzlichen Kassen in Bayern haben den ersten kassenübergreifenden Vertrag zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) mit dem Regensburger Verein Palliamo geschlossen. Damit sei nun die Tätigkeit des Palliative-Care-Teams der Palliamo-GmbH vom 1. Juli 2009 bis Ende 2011 finanziell abgesichert, teilte die Regensburger Organisation mit. Grundlage war ein Mustervertrag, den die bayerischen Kassen gemeinsam mit Fachleuten der Palliativmedizin, dem Bayerischen Hospiz- und Palliativverband und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in Bayern erarbeitet hatten. Auf dieser Basis solle künftig auch mit weiteren Palliativdiensten verhandelt werden, teilte ein Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Kranken- und Pflegekassenverbände in Bayern mit. Die SAPV ist für Menschen gedacht, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, dass dadurch ihre Lebenserwartung begrenzt ist und sie deshalb eine besonders aufwendige Versorgung benötigen. „Durch die SAPV sollen schwerstkranke Patienten bis zum Tod in ihrer vertrauten Umgebung leben und ihre Lebensqualität und Selbstbestimmung so gut wie möglich behalten können“, sagte die Palliativmedizinerin Dr. Elisabeth Albrecht. Auf diese Weise werde die Arbeit von Vertragsärzten, Pflegediensten und Hospizvereinen ergänzt (Ärzte Zeitung, 19.10.2009) Hannover – Krebsärztin von Dienstag an wieder vor Gericht: Weil sie 13 schwer kranke Patienten mit hochdosiertem Morphium und Valium getötet haben soll, muss sich eine Krebsärztin von diesem Dienstag an erneut vor dem Landgericht Hannover verantworten. Die Anklage legt der Medizinerin Totschlag zur Last. Der erste Prozess war im vergangenen Jahr ohne Urteil geplatzt, weil ein Richter erkrankte. Die 59-Jährige hatte stets betont, sie habe lediglich die Schmerzen ihrer Patienten lindern wollen. Im ersten Prozess lieferten sich Gutachter einen erbitterten Streit darüber, ob die Kranken tatsächlich durch die Schmerzmittel starben oder durch ihre Ursprungsleiden. Viele hatten Krebs im Endstadium (dpa, 19.10.2009) Hamburg – Neues Muster für Patientenverfügungen zum Download: Die Ärztekammer Hamburg hat ihr Muster einer Patientenverfügung den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. Das Muster ist Teil der Broschüre „Ich sorge vor“ der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz. Sie steht auf der Homepage der Ärztekammer Hamburg zum Download bereit. Seit dem 1. September sieht das Gesetz vor, dass eine Patientenverfügung inhaltlich so gefasst sein muss, dass ihr ohne weitere Auslegung der Patientenwille entnommen werden kann. Dafür muss der Verfasser zunächst festlegen, welche Lebens- und Behandlungssituationen er mit der Patientenverfügung regeln möchte. Im Weiteren sind die medizinischen Maßnahmen zu benennen, für die dieser Wille gelten soll. Die Festlegungen bei der Abfassung einer Patientenverfügung erfordern ein hohes Maß an Kenntnissen. „Es ist sehr bedauerlich, dass die gesetzlichen Regelungen nicht einmal eine Beratung durch eine kompetente Person des Vertrauens vorsehen“, meint Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Ärztekammer Hamburg. Er empfiehlt wie bisher auch, neben der Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht sowie eine Betreuungsverfügung zu erstellen (Deutsches Ärzteblatt, 15.10.2009) Kiel – Förderpreis Palliativmedizin 2009 verliehen: Der vom Unternehmen Mundipharma gestiftete Förderpreis für Palliativmedizin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. 2009 geht in diesem Jahr an drei Autoren oder Autorengruppen. Mit dem 1. Preis wurde diese wissenschaftliche Arbeit ausgezeichnet: "Variation of breathlessness trajectories in advanced cancer and COPD" der Autoren Dr. Claudia Bausewein, Dr. Sara Booth, Dr. Marjolein Gysels, Dr. Robert Kühnbach, Dr. Birgit Haberland und Professor Irene Higginson. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert. Zusätzlich wurde mit 2.500 Euro gewürdigt die Arbeit: "Der Patient in der Rolle des Lehrers. Erfahrungen im Rahmen eines Lehrprojektes an der Klinik für Palliativmedizin in Aachen" der Autoren um Professor Frank Elsner. Ebenfalls mit 2.500 Euro gewürdigt wurde die Arbeit: "Evaluation integrierter Versorgung am Beispiel ambulanter palliativer Versorgung Saarbrücken" des Autors Patrick Alexander Körber (Ärzte Zeitung, 12.10.2009) Berlin – Palliativmedizin: Engere Kooperation angemahnt: Nach Ansicht des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands haben sich Hospizbewegung und Palliativmedizin in den vergangenen Jahren zu weit voneinander entfernt. Beide Bereiche seien aber „zwei Seiten einer Medaille“, sagte Verbandschefin Dr. Birgit Weihrauch nach einer Tagung in Ludwigsburg am vergangenen Wochenende. Deutschland brauche sowohl eine lebendige Hospizbewegung als auch eine auf individuelle Bedürfnisse abgestimmte Palliativmedizin. Nur im Zusammenspiel vieler Berufsgruppen funktioniere die Versorgung sterbenskranker Menschen (Ärzte Zeitung, 12.10.2009)
|