das ist palliativ

    Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin

    Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) steht seit über 25 Jahren als wissenschaftliche Fachgesellschaft für die interdisziplinäre und multiprofessionelle Vernetzung: Über 6.000 Mitglieder aus Medizin, Pflege und weiteren Berufsgruppen engagieren sich für eine umfassende Palliativ- und Hospizversorgung in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.

    Gemeinsames Ziel ist es, bei schwerer Erkrankung für weitgehende Linderung der Symptome und Verbesserung der Lebensqualität zu sorgen - in welchem Umfeld auch immer Betroffene dies wünschen.

    Die Palliativmedizin widmet sich der Behandlung und Begleitung von Patienten mit einer nicht heilbaren, progredienten und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung sowie der Begleitung ihrer Angehörigen. Die Palliativmedizin bejaht das Leben und sieht das Sterben als einen natürlichen Prozess. Sie lehnt aktive Sterbehilfe ab.

    Die im Juli 1994 gegründete Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) hat nach ihrer Satzung die Aufgabe, Ärzte und andere Berufsgruppen zur gemeinsamen Arbeit am Aufbau und Fortschritt der Palliativmedizin zu vereinen und auf diesem Gebiet die bestmögliche Versorgung der Patienten zu fördern.

    Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V.
    Aachener Str. 5
    10713 Berlin

    Wegbeschreibung

    Aufgaben der DGP

    • Kooperation mit allen in der Palliativmedizin engagierten Berufsgruppen

    • Aufbau eines nationalen und internationalen Netzwerkes zum Austausch von Informationen und Kenntnissen

    • Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen und wissenschaftlichen Kongressen

    • Weiterentwicklung und Erarbeitung von Standards für die Ausbildung und Qualitätssicherung in der Palliativmedizin

    • Auseinandersetzung mit ethischen Fragestellungen, die mit der Behandlung unheilbar Kranker verknüpft sind

    • Wissenschaftliche Untersuchungen, die sich dem Anliegen der Palliativmedizin widmen

    • Öffentlichkeitsarbeit, um die Ziele der Gesellschaft darzustellen und deren Durchsetzung zu ermöglichen.

    Jahresbericht der DGP

    Jahresbericht 2022 der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin

    Die ausführlichen Tätigkeitsberichte aus den Vorjahren finden DGP-Mitglieder im internen Bereich der Homepage.

    Satzung der DGP

    Satzung der DGP (verabschiedet am 07.09.2018 in Bremen)

    Mitgliedschaft in der DGP

    Die Satzung der DGP sieht ordentliche, assoziierte, fördernde und Ehrenmitglieder vor. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede Ärztin und jeder Arzt, jede Pflegeperson sowie jedes Mitglied weiterer in der Palliativversorgung tätiger Professionen werden, insofern er/sie sich nachweislich um die Entwicklung der Palliativmedizin bemüht bzw. in diesem Gebiet tätig ist. Assoziierte Mitglieder können Auszubildende und Studenten aller in der Palliativversorgung tätiger Professionen werden sowie alle weiteren Personen, die sich in der Palliativversorgung engagieren (z.B. ehrenamtliche Mitarbeiter/innen). Fördernde Mitglieder sind juristische Personen, die Zwecke und Ziele der Gesellschaft durch materielle oder ideelle Unterstützung fördern. Die Mitglieder der DGP unterstützen die Ziele der Gesellschaft und tragen damit zur Sicherung und zum Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung der Bevölkerung bei. Sie erhalten viermal im Jahr die „Zeitschrift für Palliativmedizin“ sowie Ermäßigungen beim Besuch von DGP- und EAPC-Kongressen. Für den Bezug europäischer Fachjournale werden ihnen günstige Konditionen zur Verfügung gestellt.

    Mitgliedsantrag

    Beiträge für DGP-Mitglieder

    Der Mitgliedsbeitrag gilt für das laufende Kalenderjahr und wird bei Eintritt in die DGP im letzten Quartal eines Kalenderjahres erstmalig im Folgejahr fällig. Ab 1.1.2018 gelten folgende Jahresbeiträge:

    • für ordentliche Mitglieder mit akademischer Qualifikation:142 €
    • für ordentliche Mitglieder ohne akademische Qualifikation: 73 €
    • für assoziierte Mitglieder sowie Mitglieder im Ruhestand: 28 €

    Die Beiträge der fördernden Mitglieder sind gestaffelt und betragen jährlich für:

    • Große Industrieunternehmen
      (> 100 Beschäftigte): 2.500 €

    • Kleine Industrieunternehmen
      (< 100 Beschäftigte): 500 €

    • Krankenhäuser / Heime: 300 €

    • Stationäre Hospize, Palliativeinrichtungen & Ambulante Pflegedienste: 150 €

    • Gemeinnützige Gesellschaften,
      Verbände & Vereine: 80 €

    Beitragsordnung ab 2018 (verabschiedet auf der MV am 16.9.2017 in Münster)

    Vorstand / Geschäftsstelle

    Mitglieder des DGP-Vorstands

    Mitarbeiter:innen der DGP-Geschäftsstelle

    Deutsche Gesellschaft
    für Palliativmedizin e. V.
    Aachener Straße 5
    10713 Berlin

    T 030 / 30 10 100 - 0
    F 030 / 30 10 100 - 16
    dgp@dgpalliativmedizin.de
    www.dgpalliativmedizin.de