Die 25. Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften ist am 17. Mai mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (Nr. 22 v. 17.5.2011) in Kraft getreten. Für die Versorgung von Palliativpatienten sind dabei wichtige Änderungen zu beachten, welche die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin in einer aktuellen Information kommentiert. Von besonderem Interesse ist die neu eingeführte Möglichkeit, in Hospizen und Einrichtungen der spezialisierten Palliativversorgung einen Notfallvorrat an Medikamenten vorzuhalten.