Bezüglich der „Überlassung von Betäubungsmitteln zur Überbrückung einer Notfallsituation“ setzt die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin am 6. April die bislang sehr konstruktiven Gespräche mit dem Bundesministerium für Gesundheit, der ABDA und weiteren Institutionen und Verbänden fort. Über den Sachstand informiert die DGP in einer aktuellen Übersicht.