das ist palliativ

    Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin begrüßt neues Zusatzentgelt für die Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung

    Anlässlich der Veröffentlichung des Fallpauschalenkatalogs 2014 am 14.10.2013 hat die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) ihre Mitglieder in einer Sonder-Rundmail über dessen Relevanz für die stationäre palliativmedizinische Versorgung informiert. Neben den Leistungen der „Palliativmedizinischen Komplexbehandlung“ (OPS 8-982) wurden 2012 erstmals auch Leistungen der „Spezialisierten stationären palliativmedizinischen Komplexbehandlung“ unter OPS 8-98e beschrieben und nun für 2014 erfreulicherweise ebenfalls mit einem Zusatzentgelt, ZE 145, hinterlegt. Das Zusatzentgelt ZE 60 bleibt mit nur geringen Änderungen erhalten, so dass auch multiprofessionell stationsunabhängig arbeitende Palliativdienste im Krankenhaus (häufig noch als „Konsildienste“ bezeichnet) oder kleinere Palliativstationen, die die Vorgaben des OPS 8-982 erfüllen, weiterhin ein Zusatzentgelt erlösen können.

    http://www.g-drg.de/cms/G-DRG-System_2014/Fallpauschalen-Katalog
    Mindestmerkmale 8.98-e Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung  
    Glossar der DGP zu den Mindestmerkmalen der OPS 8-98e (neu ab 2012)

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