das ist palliativ

    Arbeitsgruppe der DGP legt praktikable Definitionen der Begriffe „Psychosozial“ und „Spiritualität“ im hospizlich-palliativen Kontext vor

    Erkrankt ein Mensch lebensbedrohlich, hat dies vielfältige Auswirkungen auf ihn und sein soziales Umfeld. Es können Probleme und Belastungen entstehen, die laut WHO-Definition „Palliativversorgung“ (2002) auf körperlicher, psychosozialer und spiritueller Ebene auftreten und einer entsprechenden umfassenden Behandlung und Begleitung bedürfen. Doch was genau im hospizlich-palliativen Kontext unter den Begriffen „psychosozial“ und „Spiritualität“ verstanden wird, bleibt offen. Folglich ist in vielen Fällen unklar, wer die psychosoziale und spirituelle Versorgung/Begleitung zu leisten und wie diese in der konkreten Situation auszusehen hat.

    Die AG Psychosoziale und Spirituelle Versorgung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) sieht es als ihre Aufgabe an, in dem namensgebenden Tätigkeitsbereich für begriffliche Klarheit zu sorgen und eindeutige Verantwortungsbereiche zu schaffen. Deshalb hat die AG nunmehr klare und praktikable Definitionen für die Begriffe „psychosozial“ und „Spiritualität“ vorgelegt.

    Die Palliativversorgung ist per Definition und Selbstverständnis multiprofessionell angelegt. Diese Bedeutung wird auch in den S3-Leitlinien und in der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen betont. Sie findet sich jedoch vor allem im allgemeinen und ambulanten Bereich (SAPV, AAPV) so gut wie nie adäquat wieder. Insofern kann die Klarheit auf begrifflicher Ebene dabei helfen, in der Versorgungspraxis den Bedarf an angemessener, qualifizierter und multiprofessioneller Betreuung zu fördern.

    DEFINITIONEN PSYCHOSOZIAL SPIRITUELL

     

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