das ist palliativ

    DGP: Im Koalitionsvertrag ist gesellschaftliche Verantwortung abzubilden: Suizidprävention stärken, Palliativ- und Hospizversorgung ausbauen, Infokampagne starten!

    „In der Verantwortung für schwerkranke, sterbende und trauernde Menschen sowie für diejenigen, die so nicht mehr leben wollen, fordern wir dringend einen Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung sowie eine Stärkung der Suizidprävention.“ so Prof. Dr. Claudia Bausewein, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), auf die Frage nach unumgänglichen Anliegen, die in den Koalitionsvertrag einfließen sollten.

    Das 2015 verabschiedete Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) stellte einen wesentlichen Schritt auf dem Weg zu einer qualitativ hochwertigen Palliativ- und Hospizversorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen zuhause, im Krankenhaus, im Hospiz oder im Pflegeheim dar, betont die Präsidentin der wissenschaftlichen Fachgesellschaft mit weit über 6.000 Mitgliedern. „Doch nach sechs Jahren gilt es nun, das HPG auf den Prüfstand zu stellen und den zweiten Schritt zu gehen.“

    Nach sechs Jahren gilt es, das Hospiz- und Palliativgesetz auf den Prüfstand zu stellen

    Darunter versteht die DGP insbesondere:

    • die leistungsgerechte Vergütung der Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV) für sämtliche beteiligten Leistungserbringer
    • die „Ausstattung“ der Palliativpflege mit Qualifikation und Zeit! Für die allgemeine ambulante Palliativpflege hat sich die Regelung über die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (Ziffer 24a) als nicht brauchbar erwiesen.
    • die Finanzierung psychosozialer Berufsgruppen in der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV)
    • eine angemessene Finanzierung der Palliativdienste und Palliativstationen im Krankenhaus
    • die Finanzierung von Palliativbeauftragten in Krankenhäusern und Pflegeheimen
    • die Ausweitung bzw. Weiterentwicklung von gesundheitlicher Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gemäß § 132g SGB V bzw. Advance Care Planning (ACP)
    • den besonderen Belangen von Kindern und Jugendlichen Rechnung zu tragen, insbesondere durch die Förderung einer eigenen Netzwerkstruktur im Sinne eines überregionalen Hospiz- und Palliativnetzwerkes
    • Menschen mit intellektueller und komplexer Beeinträchtigung dürfen insbesondere am Lebensende nicht teilweise von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Die pauschale Begrenzung von Pflegeleistungen in Abhängigkeit vom Wohnort („besondere Wohnform“ nach § 42b SGB XII) durch den § 43a muss durch eine diskriminierungsfreie Regelung ersetzt werden.

    Wir müssen sprachfähig werden, um Menschen mit Sterbewünschen offen zu begegnen!

    Über das HPG hinaus stellt sich mit der Debatte um die Suizidassistenz eine weitere große Herausforderung: Vor einer etwaigen Regelung der Suizidassistenz ist die Suizidprävention dringend zu stärken, fordert die Direktorin der Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin am LMU Klinikum München, dies nötigenfalls mit einem eigenen Gesetz. Wie die DGP mit aktuellen Empfehlungen deutlich gemacht hat, ist es darüber hinaus zwingend notwendig, in der eigenen Berufsrolle wie auch in den Teams, Einrichtungen und Institutionen der Hospiz- und Palliativversorgung eine Haltung bzw. ein Konzept zum Umgang mit Suizidwünschen zu finden.

    „Wir müssen sprachfähig werden, um Menschen mit Sterbewünschen offen zu begegnen!“ erklärt Claudia Bausewein. Denn nur mit einer differenzierten Haltung zu diesem vielschichtigen Thema sei auch Offenheit und Gesprächsbereitschaft authentisch zu signalisieren. „Da geht es nicht allein um die Frage: Bin ich für oder gegen den assistierten Suizid?“, erklärt die Palliativmedizinerin aufgrund ihrer jahrzehntelangen Erfahrung. „Unser Anspruch ist, Menschen, die uns anvertrauen, so nicht mehr leben zu wollen, und damit ihr Innerstes preisgeben, eine verlässliche Beratung und Begleitung anbieten zu können. Dafür müssen wir jedoch die eigenen oder institutionellen „roten Linien“ kennen.“ Darüber gilt es kontrovers in Gesellschaft, Politik und mit den Leistungsanbietern zu diskutieren.

    Die DGP stellt sich gern als „Sparringspartner“ in der Debatte zur Verfügung, so DGP-Vizepräsident Dr. Bernd Oliver Maier, Chefarzt für Palliativmedizin und interdisziplinäre Onkologie: „Wir loten gerade in interner Diskussion aus, welche Faktoren seitens der Patientin oder des Patienten, der Erkrankung, der Familie und des Umfelds, des Teams oder Trägers und auch des persönlichen beruflichen Verständnisses eine Rolle im Umgang mit Suizidwünschen spielen.“

    Frühzeitige und vorausschauende Information gibt Sicherheit

    Eng damit einher geht das dritte Anliegen der breiten Information und Aufklärung über Möglichkeiten der Hospiz- und Palliativversorgung: „Um in Ruhe überlegen zu können, wie es weitergeht und welche Schritte und Entscheidungen anstehen, sind schwerkranke Menschen, ihre Familien und ihr weiteres Umfeld spätestens ab Diagnosestellung auf differenzierte Aufklärung angewiesen.“ betont Urs Münch, ebenfalls Vizepräsident der DGP, Psychoonkologe und Psychologischer Psychotherapeut: „Frühzeitige und vorausschauende Information gibt Sicherheit und kann dabei helfen, mit der Diagnose einer lebensbegrenzenden Erkrankung umzugehen.“ Einen Menschen in schwerer Krankheit bis zu seinem Tod zu begleiten, erfordert den Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung. Ein erster Schritt kann darin bestehen, gemeinsam zu schauen, was kommen kann, und Optionen aufzuzeigen, wie man damit umgehen könnte. Entsprechend wäre auch eine Aufklärungskampagne des Bundes zu den Angeboten der Hospiz- und Palliativversorgung sehr zu begrüßen, so die DGP.

    Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zum Umgang mit dem Wunsch nach Suizidassistenz in der Hospizarbeit und Palliativversorgung (veröffentlicht: 29.09.2021)

    Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin: Teams und Einrichtungen brauchen dringend Konzepte zum Umgang mit Suizidwünschen (29.09.2021)

     

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