das ist palliativ

    Bundesverfassungsgericht kippt Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung: DGP warnt vor freier Bahn für Sterbehilfeorganisationen

    Berlin/Karlsruhe 26.02.2020. Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ gegen das Grundgesetz verstoße, eröffnet laut Deutscher Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) einen gefährlichen Spielraum: Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der DGP, warnt vor „freier Bahn für Sterbehilfeorganisationen“. Dies begründet er wie folgt: „Die Äußerung eines Sterbewunsches als konkrete Handlungsaufforderung zu verstehen, ist viel zu kurz gegriffen!“ Vielmehr drücke dieser oftmals das Anliegen aus, über das Leiden unter einer unerträglichen Situation und die persönliche Hoffnungslosigkeit zu sprechen. Ein vertrauensvoller Gesprächsprozess über den Sterbewunsch in all seiner Ambivalenz sorge für Entlastung und eröffne nach Erfahrung der DGP – mit 6.000 in der Palliativversorgung tätigen Mitgliedern – fast immer auch Perspektiven zur Linderung der belastenden Symptome und Nöte.

    Statt mehr Spielraum für Sterbehilfeorganisationen hält die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin eine breite gesellschaftliche Diskussion über Rahmenbedingungen am Lebensende in Pflegeheimen, Krankenhäusern und im häuslichen Umfeld für dringend erforderlich: „Besonders alte und hochaltrige mehrfach schwersterkrankte Menschen müssen offen darüber sprechen können, wenn sie so nicht mehr leben können und wollen!“ Die DGP fordert eine Debatte, die weit über das Recht des Einzelnen auf eine adäquate Hospiz- und Palliativversorgung hinausgeht. Mit dem Konsensusprozess zur „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ hat die DGP bereits vor zehn Jahren gemeinsam mit der Bundesärztekammer und dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband begonnen, gesellschaftliche Tabus zu Sterben, Tod und Trauer infrage zu stellen.

    DGP PRESSEERKLÄRUNG 26.02.2020

    DGP PRESSEERKLÄRUNG 25.02.2020

    DGP PRESSEERKLÄRUNG 20.02.2020 

     

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