das ist palliativ

    DGP mahnt: Personaleinsparung in der Pflege hat verheerende Auswirkungen auf die Pflege von Menschen in Palliativ- und Sterbesituationen

    DGP-Präsident Radbruch: Palliativpflege muss bei Pflegepersonaluntergrenzen berücksichtigt werden!

    Berlin, 14.9.2018. „Die derzeitige Praxis der Personaleinsparung in der Pflege hat auf die Pflege von Menschen in Palliativ- und Sterbesituationen verheerende Auswirkungen.“ mahnt Andreas Müller, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Zwar begrüßt die DGP in einer heute veröffentlichten Stellungnahme den aktuellen Vorstoß des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), verbindliche Personaluntergrenzen in pflegeintensiven Krankenhausbereichen einzuführen und festzulegen. Gleichzeitig aber hat sie mit großem Bedauern und erheblicher Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass der Bereich Palliativmedizin im Referentenentwurf nicht berücksichtigt wurde, obwohl „professionell Pflegende in der Versorgung von Palliativpatienten eine tragende Rolle einnehmen.“

    Die palliative Pflege von Menschen aller Altersgruppen ist geprägt von hohem Zeit- und Personal-aufwand. Durch den engen Kontakt zum Patienten und seinen Angehörigen nehmen Pflegende Bedürfnisse, Symptome, Verluste und Leiderfahrungen wahr und leiten notwendige Maßnahmen ein. Im Zentrum steht dabei häufig der Wunsch des schwerstkranken Menschen, sein alltägliches Leben trotz eingeschränkter körperlicher, sensorischer und kognitiver Funktionen sowie psychosozialer Belastungen weiterhin bewältigen zu können. Die Palliativpflege kann deutlich dazu beitragen, insbesondere im Alltag ein hohes Maß an Lebensqualität und eigenen Ressourcen zurückzugewinnen bzw. zu erhalten.

    „Die derzeitige Vergütung deckt den pflegeintensiven Versorgungsbedarf speziell in der Palliativpflege nicht ausreichend ab.“ heißt es der DGP-Stellungnahme unter Hinweis auf die verschiedenen Abrechnungsoptionen. DGP-Präsident Prof. Dr. Lukas Radbruch unterstreicht, dass im Vergleich zur Personalbemessung der Palliativpflege in den stationären Hospizen „die palliativpflegerische Versorgung auf den Palliativstationen schlechter gestellt wird, obwohl sowohl Inhalt als auch zeitlicher Aufwand vergleichbar ist.“ Deshalb fordert er für die multiprofessionelle Fachgesellschaft das Bundesministerium für Gesundheit auf: „Der Bereich der Palliativmedizin ist dringend in die Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen für das Jahr 2019 mit aufzunehmen und in Anlehnung an die Pflegepersonalbesetzung in stationären Hospizen zu beschreiben!“

    Zudem weist die DGP nachdrücklich darauf hin, dass auch Menschen in Sterbesituationen in der allgemeinen Palliativversorgung einen deutlich erhöhten Aufwand und Zeitbedarf in der pflegerischen Versorgung haben. In der allgemeinen Palliativversorgung in Krankenhausabteilungen mit erhöhtem Anteil sterbender Patienten braucht es deshalb ebenso verbindliche Vorgaben für eine angemessene Personalausstattung wie in den im Referentenentwurf genannten spezialisierten Arbeitsbereichen. Dazu sind Kennwerte zu entwickeln. Nur so kann lebensbegrenzend erkrankten Menschen in der notwendigen Würde und Haltung begegnet wie auch eine langfristige Berufsausübung des Personals im Gesundheitswesen unterstützt werden.

    DGP-Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen für das Jahr 2019

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