das ist palliativ

    DGP zu SAPV-Bundesrahmenverträgen: „Wir brauchen psychosoziale Fachkräfte auch in der ambulanten Versorgung unheilbar erkrankter Erwachsener“

    Gleichzeitig begrüßt die DGP: Handlungssicherheit durch SAPV-Rahmenverträge, Leistungserbringung durch Kernteams und psychosoziale Berufsgruppe in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen

    Berlin, 12.12.2022 I Erstmals ab kommendem Jahr ist die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), das heißt die häusliche Versorgung von unheilbar erkrankten Menschen mit Bedarf an besonders aufwändiger Unterstützung, bundeseinheitlich geregelt. Die neuen Rahmenverträge zur Erbringung der SAPV für Erwachsene wie für Kinder und Jugendliche bedeuten laut Claudia Bausewein, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), zunächst einmal Handlungssicherheit: „In Zukunft wird die Verlässlichkeit für die betroffenen Patient:innen und ihre Familien durch die verpflichtende Einführung von SAPV-Kernteams aus ärztlichen und pflegerischen Fachkräften in der SAPV strukturell abgesichert sein.“

    In die SAPV für Kinder und Jugendliche wurde außerdem als dritter Teamplayer die psychosoziale Berufsgruppe aufgenommen, was DGP-Vizepräsident Andreas Müller sehr begrüßt. „Ein regelhaftes psychosoziales Angebot wäre jedoch auch wesentlich für die Versorgung von schwerkranken Erwachsenen“, hebt Dr. Bernd-Oliver Maier, ebenfalls Vizepräsident der DGP, hervor. Bedauerlicherweise sei dies in den Rahmenverträgen bisher nicht möglich gewesen. „Wir fordern deshalb den Gesetzgeber auf, die Rahmenbedingungen hierfür zu ändern, um dem grundlegenden Qualitätsanspruch an eine umfassende Palliativversorgung gerecht zu werden.“

    DGP-Vizepräsident Andreas Müller: "Wir werden den Prozess als Beobachter aufmerksam begleiten und unseren Mitglieder beratend zur Seite stehen"

    DGP-Geschäftsführer Heiner Melching unterstreicht: „Insbesondere im ambulanten Bereich fehlt es an psychosozialen Beratungsangeboten für die Erkrankten und ihre Angehörigen, einerseits zu sozialrechtlichen Aspekten, andererseits zur psychischen Entlastung der stark beanspruchten Familien.“ Der Rechtsanspruch auf SAPV bedeute, dass die Teams 24 Stunden am Tag erreichbar sein müssen, dies sei für Patient:innen und Angehörige insbesondere bei sich verändernden Symptomen und in etwaigen Not- und Krisensituationen essentiell.

    Desweiteren zeigte ein aktueller Online-Dialog mit zahlreichen in der ambulanten Versorgung tätigen DGP-Mitgliedern, dass sich zahlreiche, vor allem kleinere Teams Sorgen machen, ob und wie sie den Vorgaben der Rahmenvereinbarung im Verlauf der fünfjährigen Übergangsfrist gerecht werden können. Andreas Müller betont: „Wir werden den Prozess als Beoachter aufmerksam begleiten, die Fragen unserer Mitglieder einbringen sowie ihnen gerne beratend zur Seite stehen, um sich entsprechend der Anforderungen entwickeln und ihr Angebot aufrecht erhalten zu können.“ Die Rahmenvertragspartner planen, nach drei Jahren erneut zusammenzukommen, um etwaigen Nachsteuerungsbedarf zu erörtern.

    SAPV ERWACHSENE BUNDESRAHMENVERTRAG 
    SAPV KINDER UND JUGENDLICHE BUNDESRAHMENVERTRAG

     

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