das ist palliativ

    DGP zum Schiedsverfahren in Bayern zu den Voraussetzungen der Abrechnung der Leistungen Nr. 24a der HKP-Richtlinie

    Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hat eine Stellungnahme „zum Schiedsverfahren in Bayern nach § 132a SGB V vom 18.7.2019 zu den Voraussetzungen für die Abrechnung der Leistungen Nr. 24a der HKP-RL Symptomkontrolle bei Palliativpatientinnen oder -patienten“ veröffentlicht.

    Darin bekräftigt die DGP ihre erheblichen Bedenken, dass durch fehlende palliativpflegerische Qualifikation die Palliativversorgung, insbesondere die Leistung 24a der HKP-RL, nicht in der Intention des Gesetzgebers weiterentwickelt wird.

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