das ist palliativ

    SAPV wird zeitnah neu geregelt - Bundeseinheitliche Rahmenvereinbarung bis zum 30.9.2019 - DGP fordert übereinstimmende Qualitätskriterien

    Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) begrüßt grundsätzlich die derzeitigen Bestrebungen, die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) mittels eines Zulassungsverfahrens auf Grundlage einer bundeseinheitlichen Rahmenvereinbarung eindeutig zu regeln. Der aktuelle Plan sieht vor, die Bundesrahmenvereinbarung zur SAPV bis zum 30.09.2019 zu erarbeiten. Dieses Verfahren würde – wie von vielen Verbänden gewünscht – zeitnah dazu beitragen, die Rechtsunsicherheit der vergangenen zwei Jahre zu beenden, betont die Fachgesellschaft.

    Gleichzeitig wird sich die DGP dafür einsetzen, die in den Bundesländern bislang sehr unterschiedliche Praxis der häuslichen Versorgung von schwerstkranken Menschen sorgfältig dahingehend auszuwerten, welche Bedingungen sich im Sinne einer qualitativ hochwertigen ambulanten Palliativversorgung bewährt haben bzw. welcher Verbesserungsbedarf zu verzeichnen ist. Eine wesentliche Herausforderung wird die Frage darstellen, wie regionale Besonderheiten in der Bundesrahmenvereinbarung ausreichend berücksichtigt werden können. (...)

    AUSFÜHRLICH

    BUNDESWEITER DIALOG ZUM SAPV RAHMENVERTRAG

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