das ist palliativ

    DGP, DHPV, NaSPro und DGS betonen im Interfraktionellen Gesprächskreis Hospiz: Gesetzliche Regelung der Suizidprävention unabhängig von etwaigem Gesetz zur Suizidassistenz dringend notwendig

    AQDE9438DGP-Präsidentin Prof. Dr. Claudia Bausewein und DGP-Geschäftsführer Heiner Melching zu Gast im Interfraktionellen Gesprächskreis Hospiz und Palliativmedizin des Deutschen Bundestags. © Laura BlumIn der konstituierenden Sitzung des Interfraktionellen Gesprächskreises (IFG) Hospiz und Palliativmedizin in der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestags standen am 6. Juli die Themen Suizidassistenz und Suizidprävention – vor dem Hintergrund der gegenwärtig anstehenden Neuregelung eines Sterbehilfegesetzes – im Mittelpunkt.

    Auf Grundlage der von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV), des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro) und der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) gemeinsam veröffentlichten „Eckpunkte für eine gesetzliche Verankerung der Suizidprävention“ waren alle vier Institutionen zu einem Impuls bei der IFG-Auftaktsitzung geladen.

    Mit ihren Statements für eine vorrangige gesetzliche Regelung der Suizidprävention – auch unabhängig von einem etwaigen Gesetz für die Suizidassistenz – stießen die Fachexpert:innen aus Hospiz- und Palliativversorgung wie auch aus der Suizidprävention auf breite Zustimmung in dem Gremium.

    Der Interfraktionelle Gesprächskreis Hospiz und Palliativmedizin besteht in unterschiedlicher Zusammensetzung seit 2002 und setzt sich aus Bundestagsmitgliedern unterschiedlicher Fraktionen zusammen, die sich gemeinsam mit Hospiz- und Wohlfahrtverbänden für die Bedürfnisse und Versorgung Erkrankter sowie deren Angehörige einsetzen. Neben MdB Emmi Zeulner sind MdB Markus Grübel sowie MdB Dr. Herbert Wollmann in dieser Legislaturperiode die Initiator:innen des Gesprächskreises.

    ECKPUNKTE FÜR GESETZLICHE VERANKERUNG DER SUIZIDPRÄVENTION

     

    Deutsche Gesellschaft
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