| Fort- und Weiterbildung |
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Bei Rückfragen zu obiger Übersicht wenden Sie sich bitte an die DGP-Geschäftsstelle, Tel.: 030/8182-6885, Fax: 030/8182-6776, E-Mail: dgp@palliativmedizin.de
In Deutschland sind u.a. durch Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit den Fachorganisationen Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und Deutscher Hospiz und PalliativVerband (DHPV) Palliative Care Curricula entstanden. Darüber hinaus existiert ein Curriculum Palliativmedizin der Bundesärztekammer und der DGP. Die Curricula entsprechen den gesetzlichen Anforderungen der ambulanten und stationären Hospizarbeit und Palliativmedizin (§§ 39 a I S.4, II S.6, 132d i.V.m. §37b SGB V) und decken Aspekte der Schmerztherapie, Symptombehandlung, Kommunikation, Ethik und Recht, sowie eigener Umgang mit Sterben, Tod, Trauer ab. Die Kurse für Pflegende und Psychosoziale Berufsgruppen, die nach diesen Curricula angeboten werden unterliegen einem einheitlichen und abgestimmten Anerkennungsverfahren von DGP und DHPV. Bestandteil dieses Anerkennungsverfahrens ist der Nachweis einer ebenfalls durch die Fachgesellschaften festgelegte und anerkannte Qualifikation der Kursleiter. Sie ist verpflichtende Voraussetzung für die Durchführung der Kurse. Seit 1998 ist es in der Akademie für Palliativmedizin möglich, eine entsprechende Kursleiterschulung zu absolvieren, um diese Anerkennung zu erhalten. Die oben genannten Fachorganisationen haben den Autoren des Curriculums Kern, Müller, Aurnhammer die Kursleiterschulung übertragen.
Downloads: Kursleiterschulung Palliative Care / Palliativmedizin Hinweise zum Anerkennungsverfahren der Kurse Formblatt Unterrichtinhalte Pflege/PC Formblatt Unterrichtsinhalte Psy/PC Formblatt Zertifikaterstellung
Eine Übersicht der Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern finden Sie im internen Mitgliederbereich.
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