| Mitgliedschaft |
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Durch Ausfüllen und Abschicken des Antrags können Sie die Mitgliedschaft per E-Mail beantragen.
Der Beitrag gilt für das laufende Kalenderjahr, bei Eintritt ab 1.Oktober wird er erstmals im Folgejahr fällig. Sofern im Bundesland Ihres Wohn- oder Arbeitsortes eine Landesvertretung der DGP besteht, erfolgt eine Zuordnung zur entsprechenden Landesvertretung. Ebenso sorgt die Angabe der Berufsgruppe für die Zuordnung zur entsprechenden Sektion in der DGP. Sollten Sie andere Zuordnungswünsche haben, nehmen Sie bitte Kontakt zur DGP-Geschäftsstelle auf. Die mit einem Sternchen gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden. Sollten Schwierigkeiten beim Versenden des unten stehenden Formulars entstehen (bei älteren Browserversionen möglich), können Sie gern den Mitgliedsantrag als PDF-Datei herunterladen und der DGP-Geschäftsstelle per Fax, Post oder E-Mail-Anhang zusenden. DGP-Satzung
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