Informationen zur DGP

Spezialisierte ambulante PalliativVersorgung (SAPV)

Aktuelle Nachrichten

Der GKV-Spitzenverband hat am 5. November die geänderten Empfehlungen nach §132d Abs. 2 SGB V für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung in Kraft gesetzt. An der Neufassung und Klarstellung war auch die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) als eine der Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung beratend beteiligt. Die Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung der Empfehlungen betreffen insbesondere nachfolgend aufgeführte Aspekte: (...) 

ausführlich: s. DGP-Übersicht


Definition 

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient – in Ergänzung zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung – dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen. Nur ein Teil aller Sterbenden benötigt diese besondere Versorgungsform.

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung richtet sich an Palliativpatienten und deren soziales Umfeld, wenn die Intensität oder Komplexität der aus dem Krankheitsverlauf resultierenden Probleme den Einsatz eines spezialisierten Palliativteams (Palliative Care Team) notwendig macht - vorübergehend oder dauerhaft. Sie erfolgt im Rahmen einer ausschließlich auf Palliativversorgung ausgerichteten Versorgungsstruktur.

Diese beinhaltet insbesondere spezialisierte palliativärztliche und palliativpflegerische Beratung und/oder (Teil-)Versorgung, einschließlich der Koordination von notwendigen Versorgungsleistungen bis hin zu einem umfassenden, individuellen Unterstützungsmanagement. Multiprofessionalität, 24-stündige Erreichbarkeit an sieben Tagen in der Woche und Spezialistenstatus (durch Weiterbildung und Erfahrung) der primär in der Palliativversorgung tätigen einzelnen Leistungserbringer sind unverzichtbar.

Das Team führt regelmäßige multiprofessionelle Teamsitzungen und Fallbesprechungen durch und arbeitet eng mit den Strukturen der Primärversorgung (z.B. niedergelassene Ärzte, Pflegedienste, Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen) sowie den Einrichtungen der Hospizbewegung zusammen. SAPV kann als alleinige Beratungsleistung, Koordinationsleistung, additiv unterstützende Teilversorgung oder vollständige Patientenversorgung verordnet werden. Leistungen nach SGB XI sind jedoch nicht Bestandteil der SAPV.
(Definition DGP und DHPV 15.01.2009)


Musterverträge zur SAPV
(Übersicht wird zur Zeit aktualisiert)

Musterverträge sind regional begrenzte allgemeingültige Abkommen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern. Sie sind Grundlage für die Gestaltung individueller Verträge aller Leistungserbringer, die innerhalb dieser Region tätig werden wollen.
 
Baden-Württemberg: Vertrag gemäß § 132d Abs. 1 i.V.m. § 37b SGB V über die spezialisierte ambulante PalliativVersorgung (SAPV). Stand: Januar 2010 (pdf-Datei).

Bayern: Muster-Vertrag über die Erbringung Spezialisierter Ambulanter Palliativversorgung (SAPV) gemäß §§ 132d i.V.m. 37b SGB V im Freistaat Bayern. Stand: Juli 2009 (pdf-Datei).

Berlin: Rahmenvertrag über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 132d SGB V in Berlin. Stand: Juli 2010 (Link).

Brandenburg:(...)

Bremen: (...)

Hamburg: (...)

Hessen: Vertrag über die Erbringung Spezialisierter Ambulanter Palliativversorgung (SAPV) gemäß § 132d i.V.m. § 37b SGB V. a) Vertrag mit Primärkassen, Stand: Juli 2009 (pdf-Datei). b) Vertrag mit Ersatzkassen, Stand: Mai 2009 (pdf-Datei). c) Vertrag mit Betriebskrankenkassen, Stand: Juli 2009 (pdf-Datei).

Mecklenburg-Vorpommern: (...)

Niedersachsen: Vertrag nach § 132d Abs. 1 SGB V über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) nach § 37b SGB V. Stand: Januar 2010 (pdf-Datei).

NRW - Nordrhein: Vertrag über die Erbringung Spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) in Nordhrein gemäß § 132d SGB V i.V.m. § 37b SGB V. Stand: Juni 2009 (pdf-Datei).

NRW - Westfalen-Lippe: Vereinbarung zur Umsetzung der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung von unheilbar erkrankten Patienten im häuslichen Umfeld. Stand: April 2009 (pdf-Datei).

Rheinland-Pfalz: (...)

Saarland: (...)

Sachsen u. Thüringen: Vertrag gemäß § 132d SGB V über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Stand: September 2009 (pdf-Datei).

Sachsen-Anhalt:(...)

Schleswig-Holstein: Vertrag über spezialisierte ambulante Palliativversorgung von Schwerskranken in der Lebensendphase nach §§ 132 d ff SGB V. Stand: Juni 2009 (pdf-Datei).


Allgemeine Informationen / Downloads

Bericht an das Bundesministerium für Gesundheit über die Umsetzung der SAPV-Richtlinie für das Jahr 2011

Gesetzentwurf (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) aus dem Jahr 2006
Geplante Regelungen zur SAPV u.A. auf den Seiten 10-11 (§37b), 32 ff (§132d) und 221 (Kostenkalkulation)

SGB V §37b

SGB V §132 d

SAPV Verordnungsformular "Muster 63":
Vordruckerläuterungen zu Muster 63
SAPV Verordnungsformular Muster 63

SAPV Richtlinie des GBA (Stand 25.06.2010)

GKV Empfehlungen (Stand 23.06.2008) - (ab Feb. 2012 in Überarbeitung)

SAPV Glossar / Definitionen DGP und DHPV (Stand 15.01.2009)

GBA - Bericht an das Bundesministerium für Gesundheit über die Umsetzung der SAPV-Richtlinie für das Jahr 2010

GKV - Bericht an das Bundesministerium zum Stand der Vertraglichn Umsetzung der SAPV (31.12.2010)

Aktuelles:

Verteilung der Betriebsstättnnummern (BSNR) auf Bundesländer (Stand 1.11.2011)

Artikel zur aktuellen (SAPV / AAPV) Versorgungssituation (H. Melching. 11.2011)

Hinweise:


Archiv

SAPV (= Spezialisierte ambulante Palliativversorgung) ist mit der letzten Gesundheitsreform am 1. April 2007 als individueller Leistungsanspruch in das Sozialgesetzbuch V eingeführt worden. Die Einführung und die Umsetzung in die Praxis werden seit drei Jahren heftig diskutiert. Im Folgenden werden viele der in diesem Kontext wichtigen Dokumente als download zur Verfügung gestellt. DGP-Stellungnahmen zu diesem Thema wurden 10/2006, 6/2007, 10/2007, 12/2007, 2/2008, 7/2008, 11/2008 und 1/2009 veröffentlicht. Weitere Informationen zum Themenkomplex SAPV stehen in den Rubriken Archiv und Kurze Meldungen zur Verfügung.

Protokollnotiz zur Anlage 1
Pressemitteilung (14.5.09)
PCT's mit abgesclossenem Vertrag mit Ersatzkassen (14.5.09)

Anlagen SAPV-Vertrag WL