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    DGP betont im Interfraktionellen Gesprächskreis drängende Fragen zur Leistungsgruppe Palliativmedizin und zur Notfallreform

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    DGP-Vizepräsident Andreas Müller und DGP-Geschäftsführer Heiner Melching beim Interfraktionellen Gesprächskreis Hospiz © L. Blum
    Bei der heutigen Auftaktsitzung des Interfraktionellen Gesprächskreises Hospiz (IFG) in dieser Wahlperiode unterstrich Heiner Melching, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), zum Thema „Palliativversorgung angesichts KHVVG, KHAG und GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz“: „Auch wenn es auf den ersten Blick erfreulich scheint, dass die Palliativmedizin als LG 57 zu den 60 Leistungsgruppen zählt, sind gleichzeitig eine Reihe von wichtigen Fragen weiterhin offen.“ Hier nannte er: Was bedeutet die Definition der Leistungsgruppe im Bezug auf die Sicherstellung einer Rufbereitschaft zu jeder Zeit? Wie erfolgt die Zuordnung der Patient:inen zur Leistungsgruppe Palliativmedizin, wenn sie aufgrund ihrer Erkrankung auch anderen Leistungsgruppen zugeordnet werden können? Und: Wo bleiben die Palliativdienste? Die drängendste Frage dabei ist, ob Krankenhäuser, denen keine Leistungsgruppe Palliativmedizin zuerkannt wurde, trotzdem palliativmedizinische OPS-Codes abrechnen können.

    Außerdem wies Melching noch einmal auf große Probleme bei der geplanten Bedarfsplanung hin, die sich an der Anzahl von Fällen aus den jeweiligen Leistungsgruppen orientieren soll. Von den derzeit ca. 100.000 Fällen, die jährlich in der spezialisierten Palliativversorgung im Krankenhaus behandelt werden, können schätzungsweise nur 15-20 Prozent den Weg in die Leistungsgruppe Palliativmedizin schaffen.

    Der IFG auf Einladung von Simone Fischer, MdB,  Emmi Zeulner, MdB, und Claudia Moll, MdB, die leider nicht teilnehmen konnte, sagte zu, diese in der Praxis unaufschiebbaren Fragen weiter zu verfolgen.

    Rettungsdienst setzt auf sofort verfügbare ambulante Palliativteams und bundeseinheitliche Dokumente zur Notfallverfügung

    Neukirchen MartinZum Potential von Advance Care Planning (ACP) in der Notfallreform betonte Prof. Dr. Martin Neukirchen, leitender Arzt des Interdisziplinären Zentrums für Palliativmedizin am Universitätsklinikum Düsseldorf und Vorstandsmitglied der DGP, die Bedeutung einer bundeseinheitlichen Notfallverfügung, z.B. in Form eines deutschlandweiten Notfallausweises (DNA). Außerdem verwies er auf eine aktuelle Befragung von 650 in der Notfallversorgung Tätigen. Um Menschen in palliativen Notfallsituationen besser versorgen zu können, wünschten diese sich vor allem: ein im Notfall verfügbares ambulantes Palliativteam, einen Ausbau der Kompetenzen der Notfallversorgenden zu palliativmedizinischen Themen, Palliativmedizinische Expertise in der Notaufnahme.

    Neukirchen hob für Notfallverfügungen in der palliativmedizinischen Notfallversorgung vier Aspekte besonders hervor: Bundesweite Einheitlichkeit, hohe Durchdringung, schnelle Verfügbarkeit, sowie eine möglichst große Rechtssicherheit und Belastbarkeit.

    DGP: Aktuelle Anliegen der Palliativversorgung brauchen politische Unterstützung!

    Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) verlieh der besonderen Bedeutung von Caring Communities im Sinne der Charta-Handlungsempfehlungen Nachdruck und verwies dabei auf den Koalitionsvertrag, in dem eine Weiterentwicklung des Hospiz- und Palliativgesetzes im Sinne von Caring Communities festgeschrieben wurde. Abschließend wurde durch Cora Schulze, Michaela Hach und Andreas Müller noch einmal die Bedeutung der Sicherstellung der psychosozialen Fachkraft in der SAPV für Erwachsene verdeutlicht.

    Auf die genannten besonders drängenden Anliegen: 

    • Notfallreform: Umgang mit palliativen Notfallsituationen
    • Auswirkungen der Krankenhausstrukturreform auf die Palliativversorgung
    • Finanzierung von Palliativdiensten im Krankenhaus
    • Verankerung von psychosozialen Berufsgruppen in der SAPV

    hatte die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) auch bereits im Rahmen eines ausführlichen Austauschs mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken im Dezember 2025 hingewiesen.

    Deutsche Gesellschaft
    für Palliativmedizin e. V.
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