Nebenstehend finden Sie Kurse für Ärzt:innen in allen Bundesländern. Bitte beachten Sie, dass die Übersicht nicht vollständig ist. Die Kurse werden der DGP von den Veranstalter:innen gemeldet. Die DGP ist nicht selbst Veranstalterin von Weiterbildungen. Wir übernehmen keine Gewähr, dass die hier aufgelisteten Kurse von der jeweiligen Ärztekammer als Weiterbildung anerkannt sind.
Sollten Sie den Wunsch nach einer Veröffentlichung haben, wenden Sie sich bitte an: homepage@palliativmedizin.de.
Grundlage dieses berufsspezifischen Qualifizierungsangebotes ist das „(Muster) –Kursbuch Palliativmedizin“ der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V., 2020. Die Kurs-Weiterbildung ist Voraussetzung für die Abrechnung von Leistungen im Rahmen der Vereinbarung nach § 87 Abs. 1b SGB V zur besonders qualifizierten und koordinierten palliativmedizinischen Versorgung im Bundesmantelvertrag-Ärzte vom 29.11.2016.
Nach der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer umfasst die Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Behandlung und Begleitung von Patient:innen mit einer inkurablen, weit fortgeschrittenen und fortschreitenden Erkrankung mit dem Ziel, unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und unter Berücksichtigung der individuellen psychischen und spirituellen Situation die Lebensqualität dieser Patient:innen bestmöglich positiv zu beeinflussen. (Vgl. (Muster-)Kursbuch Palliativmedizin, S.5, online unter:
MUSTERKURSBUCH PALLIATIVMEDIZIN

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
- Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
- 40 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin
- Weiterbildungszeit: - 120 Stunden Fallseminare unter Supervision
Die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.
Basiskurs Palliativmedizin für Ärzt:innen (40 UE)
- Modul I Grundlagen der Palliativmedizin (10 h)
- Modul II Psycho-Soziale Aspekte der Palliativmedizin und Selbstreflexion (10 h)
- Modul III Grundlagen der symptomorientierten Behandlung (10 h)
- Modul IV Symptomlinderung und Behandlung palliativmedizinischer
Krankheitsbilder (10 h)
Fallseminar einschließlich Supervision
Die Fallseminare dienen der vertiefenden Ergänzung und Anwendung der in der Kurs-Weiterbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten und dem strukturierten Umgang mit Beispielen aus der Praxis. Voraussetzung für die Teilnahme an den Fallseminaren ist der Abschluss der Kurs-Weiterbildung.
Die Gesamtstundenzahl der Fallseminar-Weiterbildung „Palliativmedizin“ beträgt 120 Stunden. Das Fallseminar besteht aus 3 Modulen zu je 40 Stunden.
Die Absolvierung der Module I und II kann in flexibler Reihenfolge erfolgen. Der Beginn des Moduls III setzt die abgeschlossenen Module I und II voraus- die Mindestzeit für den Besuch aller drei Module beträgt 6 Monate.
Modul I Kommunikation (40h)
Modul II Ethik und Recht (40h)
Modul III komplexe Fallbeispiele der Teilnehmer:innen (40h)
Suche: Weiterbildungsbefugte Zusatzbezeichnung Palliativmedizin

