das ist palliativ

    Berliner DGP-Geschäftsstelle zieht um I Bis zum 4. Juni nur eingeschränkt erreichbar!

    Screenshot 2026 02 10 143238Die DGP-Geschäftsstelle ist in die Zimmerstraße 26/27 in 10969 Berlin umgezogen!

    Während der Tage der technischen Umstellung ist das Team der Geschäftsstelle bis voraussichtlich 4. Juni eingeschränkt und nur per E-Mail zu erreichen. 

    Die bekannten Telefonanschlüsse 030 / 30 10 100 0 und die entsprechenden Nebenstellen der Mitarbeiter:innen stehen voraussichtlich auch erst im Laufe der Woche wieder durchgängig zur Verfügung. Für etwaige Verzögerungen in der Beantwortung von Anfragen bitten wir um Verständnis.

    Gern hier alle Kontaktdaten des DGP-Teams: DGP GESCHÄFTSSTELLE

    Konrad Adenauer-Stiftung zur Herausforderung Übertherapie am Lebensende: "Frühzeitige Integration der Palliativmedizin kann präventiv wirken"

    Am 27. Mai hat die Konrad Adenauer-Stiftung die Publikation "Übertherapie am Lebensende - Handlungsempfehlungen für die Bereiche Notfallmedizin, Intensivmedizin und Onkologie" veröffentlicht. Diese beleuchtet die Herausforderung der Übertherapie am Lebensende – vor dem Hintergrund des Patientenwillens, einer alternden Gesellschaft, wachsender medizinischer Möglichkeiten und zunehmender Ressourcenknappheit im Gesundheitswesen. Sie zeigt zudem politische Handlungsmöglichkeiten auf.

    Die Konrad Adenauer-Stiftung schreibt in ihrem Begleittext: "Die frühzeitige Integration der Palliativmedizin kann präventiv wirken, indem sie die Klärung realistischer Therapieziele, die Berücksichtigung des Patientinnen- und Patientenwillens und eine angemessene Entscheidungsfindung unterstützt."

    Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gehörten alle Autorinnen und Autoren der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. (DGP) an: Alexandra Scherg, Martin Neukirchen, Kerstin Kremeike, Bernd Oliver Maier, Bernd Alt-Epping, Heiner Melching, Claudia Bausewein, Boris Zernikow.

    PUBLIKATION ÜBERTHERAPIE AM LEBENSENDE

    DGP betont im Interfraktionellen Gesprächskreis drängende Fragen zur Leistungsgruppe Palliativmedizin und zur Notfallreform

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    DGP-Vizepräsident Andreas Müller und DGP-Geschäftsführer Heiner Melching beim Interfraktionellen Gesprächskreis Hospiz © L. Blum
    Bei der heutigen Auftaktsitzung des Interfraktionellen Gesprächskreises Hospiz (IFG) in dieser Wahlperiode unterstrich Heiner Melching, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), zum Thema „Palliativversorgung angesichts KHVVG, KHAG und GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz“: „Auch wenn es auf den ersten Blick erfreulich scheint, dass die Palliativmedizin als LG 57 zu den 60 Leistungsgruppen zählt, sind gleichzeitig eine Reihe von wichtigen Fragen weiterhin offen.“ Hier nannte er: Was bedeutet die Definition der Leistungsgruppe im Bezug auf die Sicherstellung einer Rufbereitschaft zu jeder Zeit? Wie erfolgt die Zuordnung der Patient:innen zur Leistungsgruppe Palliativmedizin, wenn sie aufgrund ihrer Erkrankung auch anderen Leistungsgruppen zugeordnet werden können? Und: Wo bleiben die Palliativdienste? Die drängendste Frage dabei ist, ob Krankenhäuser, denen keine Leistungsgruppe Palliativmedizin zuerkannt wurde, trotzdem palliativmedizinische OPS-Codes abrechnen können.

    Außerdem wies Melching noch einmal auf große Probleme bei der geplanten Bedarfsplanung hin, die sich an der Anzahl von Fällen aus den jeweiligen Leistungsgruppen orientieren soll. Von den derzeit ca. 100.000 Fällen, die jährlich in der spezialisierten Palliativversorgung im Krankenhaus behandelt werden, können schätzungsweise nur 15-20 Prozent den Weg in die Leistungsgruppe Palliativmedizin schaffen.

    Der IFG auf Einladung von Simone Fischer, MdB,  Emmi Zeulner, MdB, und Claudia Moll, MdB, die leider nicht teilnehmen konnte, sagte zu, diese in der Praxis unaufschiebbaren Fragen weiter zu verfolgen.

    Rettungsdienst setzt auf sofort verfügbare ambulante Palliativteams und bundeseinheitliche Dokumente zur Notfallverfügung

    Neukirchen MartinZum Potential von Advance Care Planning (ACP) in der Notfallreform betonte Prof. Dr. Martin Neukirchen, leitender Arzt des Interdisziplinären Zentrums für Palliativmedizin am Universitätsklinikum Düsseldorf und Vorstandsmitglied der DGP, die Bedeutung einer bundeseinheitlichen Notfallverfügung, z.B. in Form eines deutschlandweiten Notfallausweises (DNA). Außerdem verwies er auf eine aktuelle Befragung von 650 in der Notfallversorgung Tätigen. Um Menschen in palliativen Notfallsituationen besser versorgen zu können, wünschten diese sich vor allem: ein im Notfall verfügbares ambulantes Palliativteam, einen Ausbau der Kompetenzen der Notfallversorgenden zu palliativmedizinischen Themen, Palliativmedizinische Expertise in der Notaufnahme.

    Neukirchen hob für Notfallverfügungen in der palliativmedizinischen Notfallversorgung vier Aspekte besonders hervor: Bundesweite Einheitlichkeit, hohe Durchdringung, schnelle Verfügbarkeit, sowie eine möglichst große Rechtssicherheit und Belastbarkeit.

    DGP: Aktuelle Anliegen der Palliativversorgung brauchen politische Unterstützung!

    Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) verlieh der besonderen Bedeutung von Caring Communities im Sinne der Charta-Handlungsempfehlungen Nachdruck und verwies dabei auf den Koalitionsvertrag, in dem eine Weiterentwicklung des Hospiz- und Palliativgesetzes im Sinne von Caring Communities festgeschrieben wurde.

    Abschließend wurde durch Cora Schulze, Michaela Hach und Andreas Müller noch einmal die Bedeutung der Sicherstellung der psychosozialen Fachkraft in der SAPV für Erwachsene verdeutlicht.

    Auf die genannten besonders drängenden Anliegen: 

    • Notfallreform: Umgang mit palliativen Notfallsituationen
    • Auswirkungen der Krankenhausstrukturreform auf die Palliativversorgung
    • Finanzierung von Palliativdiensten im Krankenhaus
    • Verankerung von psychosozialen Berufsgruppen in der SAPV

    hatte die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) auch bereits im Rahmen eines ausführlichen Austauschs mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken im Dezember 2025 hingewiesen.

    Assistierter Suizid: DGP-Präsidentin Prof. Dr. Claudia Bausewein im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung

    Im Deutschen Ärzteblatt heißt es heute: "Einen Trend zu immer mehr assistierten Selbsttötungen in Deutschland befürchtet die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, Claudia Bausewein. „Es wird teilweise proaktiv Werbung für den assistierten Suizid gemacht. Es ist zu befürchten, dass dies ein Geschäftsmodell ist“, sagte die Direktorin der Klinik für Palliativmedizin der Universität München vorgestern der Süddeutschen Zeitung."

    SÜDDEUTSCHE ZEITUNG: ASSISTIERTER SUIZID: WIE MAN MENSCHEN BEIM STERBEN HILFT

    DEUTSCHES ÄRZTEBLATT: MEDIZINERIN BEFÜRCHTET TREND ZU IMMER MEHR ASSISTIERTEN SUIZIDEN

    AUS DEN MEDIEN

     

    "Zwangsmaßnahmen in der Palliativversorgung? – Ethische Konflikte im Spannungsfeld von Autonomie, Fürsorge und Gerechtigkeit" I Prof. Dr. Alfred Simon

    Auf dem Youtube-Kanal der DGP finden Sie ab sofort die Aufzeichnung von dieser Verbundvorlesung:

    Am 14. April 2026 fand von 18:00 - 19:30 Uhr die 13. digitale Verbundvorlesung "Gemeinsam für Palliativ" statt - dieses Mal zum Thema "Zwangsmaßnahmen in der Palliativversorgung? – Ethische Konflikte im Spannungsfeld von Autonomie, Fürsorge und Gerechtigkeit". Referent war Prof. Dr. phil. Alfred Simon, Geschäftsführer der Akademie für Ethik in der Medizin und Vorsitzender des Klinischen Ethikkomitee, Universitätsmedizin Göttingen. 

    Die selbstbestimmte Entscheidung von Patient:innen hat ethisch und rechtlich einen hohen Stellenwert. Doch
    was geschieht, wenn nicht einwilligungsfähige Patient:innen indizierte Maßnahmen ablehnen und sich
    dadurch gesundheitlich selbst gefährden oder durch ihr Verhalten eine Gefährdung für andere darstellen?
    Dürfen Ärzt:innen und Pflegekräfte dann gegen den aktuellen, nicht selbstbestimmten Willen handeln? Diese
    Frage stellt sich in vielen Bereichen der Medizin. Beispiele aus der Palliativmedizin sind der verwahrloste
    Patient, der in seiner vermüllten Wohnung bleiben möchte, obwohl dort keine angemessene palliative
    Versorgung möglich ist, oder die psychotische Palliativpatientin, die in ihrem Wahn sich und andere gefährdet.

    Der Vortrag beleuchtet professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Autonomie, Fürsorge und
    Gerechtigkeit, zeigt die ethischen und rechtlichen Voraussetzungen für Zwangsmaßnahmen auf und diskutiert,
    inwiefern Zwang mit dem Grundgedanken von Palliative Care vereinbar ist.

    EINLADUNG

    AUFZEICHNUNG

    Der Verbund der von der Deutschen Krebshilfe geförderten Akademien für Palliativmedizin lädt mit Unterstützung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin einmal im Quartal zur digitalen Verbundvorlesung "Gemeinsam für Palliativ" ein. Gern stellt die DGP die Aufzeichnungen der bisherigen Vorlesungen hier zur Verfügung:

    GEMEINSAM FÜR PALLIATIV 

    Deutsche Gesellschaft
    für Palliativmedizin e. V.
    Zimmerstr. 26/27
    10969 Berlin

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