In einer Pressemitteilung des BMG zur bevorstehenden Novelle der Apothekenbetriebsordnung heißt es: " (...) Im Rahmen der ambulanten Betreuung schwer kranker Palliativpatienten mit teils unerträglichen Schmerzen soll Ärztinnen und Ärzten künftig erlaubt werden, diesen Patienten die dringend notwendigen Schmerzmittel zu überlassen, um ihnen unverzüglich und verlässlich zu helfen. Die Regelungen dazu werden in weiteren Rechtsakten, die zu einer Änderung des Betäubungsmittelrechts sowie zu einer weiteren Ergänzung der Apothekenbetriebsordnung getroffen." Somit ist davon auszugehen, dass die Bemühungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und weiterer Verbände zur Verbesserung der ambulanten Palliativversorgung in Bezug auf die Möglichkeit der Überlassung von Medikamenten (BtM) auf einem guten Weg sind.