das ist palliativ

    Entlassmanagement

    DGP STELLUNGNAHME ZUM ENTLASSMANAGEMENT

    Zu den neuen Regelungen zum Entlassmanagement, das seit Oktober 2017 verpflichtend von den Krankenhäusern umzusetzen ist, gab es wiederholt Anfragen an die DGP - insbesondere hinsichtlich der Sicherstellung der Versorgung mit Betäubungsmitteln. Deshalb dankt die Fachgesellschaft sowohl dem Universitätsklinikum Bonn für die Verfahrensanweisung für Betäubungsmittelverordnungen als auch der Sektion Pharmazie der DGP für die Erarbeitung einer Hilfestellung, die mit freundlicher Genehmigung zur Verfügung gestellt werden dürfen.

    SEKTION PHARMAZIE ENTSCHEIDUNGSHILFE ENTLASSMANAGEMENT

    CHECKLISTE ENTLASSBRIEF

    SEKTION PHARMAZIE ZUM ENTLASSMANAGEMENT

    UKB VERFAHRENSANWEISUNG BTM-VERORDNUNG

    RAHMENVERTRAG ENTLASSMANAGEMENT

    Deutsche Gesellschaft
    für Palliativmedizin e. V.
    Aachener Straße 5
    10713 Berlin

    T 030 / 30 10 100 - 0
    F 030 / 30 10 100 - 16
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