DGP STELLUNGNAHME ZUM ENTLASSMANAGEMENT
Zu den neuen Regelungen zum Entlassmanagement, das seit Oktober 2017 verpflichtend von den Krankenhäusern umzusetzen ist, gab es wiederholt Anfragen an die DGP - insbesondere hinsichtlich der Sicherstellung der Versorgung mit Betäubungsmitteln. Deshalb dankt die Fachgesellschaft sowohl dem Universitätsklinikum Bonn für die Verfahrensanweisung für Betäubungsmittelverordnungen als auch der Sektion Pharmazie der DGP für die Erarbeitung einer Hilfestellung, die mit freundlicher Genehmigung zur Verfügung gestellt werden dürfen.
SEKTION PHARMAZIE ENTSCHEIDUNGSHILFE ENTLASSMANAGEMENT
SEKTION PHARMAZIE ZUM ENTLASSMANAGEMENT