das ist palliativ

    SAPV-Rahmenvereinbarung

    20.01.2023

    HANDREICHUNG ZUM RAHMENVERTRAG DER SAPV


    26.10.2022

    SAPV ERWACHSENE BUNDESRAHMENVERTRAG 
    SAPV KINDER UND JUGENDLICHE BUNDESRAHMENVERTRAG


    04.12.2018

    Bundesweiter Dialog zum möglichen SAPV-Rahmenvertrag

    Auf Einladung der Bundesarbeitsgemeinschaft Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (BAG SAPV), der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes (DHPV) fand am 19. November 2018 ein Treffen zur Diskussion der Ideen rund um die Ausgestaltung eines entsprechend der politischen Signale wahrscheinlich gewordenen bundeseinheitlichen Rahmenvertrags SAPV statt. Rund 50 Vertreter/innen aller Bundesländer führten einen konstruktiven Dialog um Mindestmerkmale der SAPV, die sichergestellt sein müssen, um das Qualitätsniveau der SAPV zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Veranstaltung wird als Auftakt zu weiteren Treffen gewertet, da alle Teilnehmenden betonten, dass ein transparentes Vorgehen der Verbände für alle von Nutzen ist. Weitreichende Übereinstimmungen in vielen wesentlichen Punkten wurde bereits bei diesem ersten Treffen deutlich.

    Auf Initiative der DGP haben sich zu diesem Thema außerdem die Leistungserbringer für SAPV für Kinder und Jugendliche in Deutschland im Rahmen ihres jährlichen Treffens am 27. November mit maßgeblichen Verbänden der Kinder- und Jugendhospizarbeit, BAG-SAPV und DHPV ausgetauscht. Dabei beschlossen sie, als Grundlage für die Rahmenvertragsverhandlungen die „Empfehlungen zur Ausgestaltung der Versorgungskonzeption der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) von Kindern und Jugendlichen vom 12.06.2013“ fortzuschreiben. Im Januar wird der Ist-Stand zu den Struktur-, Qualifikations-, Leistungs- und Vergütungsmerkmalen der derzeitigen SAPV-Verträge für Kinder und Jugendliche auf der Grundlage des Punktes „3. Struktur der Leistungserbringer“ der o.g. Empfehlung erhoben. Nach wie vor besteht dringender Bedarf an multiprofessioneller Teamstruktur insbesondere hinsichtlich des psychosozialen Bereichs.

    17.08.2018

    Stellungnahme der DGP zum TSVG-Entwurf

    Der Referentenentwurf zum TSVG sieht eine Änderung des §132d SGB V zur Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) vor. Danach sollen die Landesverbände der Kostenträger einheitliche Versorgungsverträge mit den maßgeblichen Vertretern der Palliativversorgung auf Landes-ebene abschließen. Als maßgeblicher Vertreter der Hospiz-und Palliativversorgung in Deutschland nimmt die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hiermit Stellung allein zu den im Referentenentwurf auf S. 27 aufgeführten Änderungen zur SAPV. Die DGP bittet darüber hinaus auch bei allen anderen Änderungen im Referentenentwurf die besondere Situation von Menschen in Palliativsituationen angemessen zu berücksichtigen.

    Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG)

    15.02.2017

    Stellungnahme der DGP "SAPV: Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung ist kein Wettbewerbsfeld"

    Die Notwendigkeit der Neuregelung der Vergabe von SAPV-Verträgen hatte sich als Konsequenz aus der vom OLG Düsseldorf im Juni 2016 festgestellten Rechtslage ergeben, s. auch DGP-Stellungnahme vom 15.02.2017:

    Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin „SAPV: Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung ist kein Wettbewerbsfeld!“

    MUSTERVERTRÄGE ZUR SAPV

    Deutsche Gesellschaft
    für Palliativmedizin e. V.
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