Anlässlich der belgischen Entscheidung zur „aktiven Sterbehilfe" auch für Kinder und Jugendliche äußert die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) ihre Sorge über die derzeitige öffentliche Diskussion: „Tötung auf Verlangen" stellt keinen Weg für Deutschland dar - weder für Erwachsene noch für Kinder und Jugendliche. Vielmehr geht die DGP davon aus, dass viele Menschen, die sich für „Sterbehilfe" aussprechen, damit ihrer Angst Ausdruck verleihen, am Ende ihres Lebens nicht mehr freiverantwortlich über das Unterlassen, Begrenzen oder Abbrechen lebenserhaltender oder lebensverlängernder Maßnahmen wie künstliche Ernährung, Flüssigkeitszufuhr, Medikamentengabe, Beatmung, Intubation, Dialyse oder Reanimation entscheiden zu können. Das kann jedoch jeder Patient nach geltender Gesetzeslage, sofern sein Wille bekannt ist. Wichtig ist auch die breite Aufklärung darüber, dass eine Behandlung gegen den Willen des Patienten den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen kann. (...)
ausführlich: Presseinformation 14.2.2014