Der 121. Deutsche Ärztetag hat im Rahmen der Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung beschlossen, bezüglich der Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin die Mindestanforderung „6 Monate Palliativmedizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten“ zu streichen. Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, befürchtet eine Verschlechterung der Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Patientinnen und Patienten infolge dieses Beschlusses: „Wenn die Zusatzbezeichnung mit wenigen Kursen nebenbei abgehandelt werden kann, sind das nicht mehr die Spezialisten, die wir z.B. als Leitung von Einrichtungen der spezialisierten Palliativversorgung brauchen.“ (...)
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