das ist palliativ

    DGP unterstützt Resolution der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus (BAG-PVA)

    „Für die Abbildung der psychosozialen, neuropsychologischen, psychotherapeutischen und künstlerischen Therapien in den Vorhaltebudgets und Leistungsgruppen nach dem Krankenhausreformgesetz“ macht sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus (BAG-PVA) in einer Ende September veröffentlichten Resolution stark. Diese wird auch von der Sektion Psychologie, der Sektion Soziale Arbeit und der AG Psychosoziale, spirituelle und trauerspezische Versorgung der DGP unterstützt.

    In der Resolution heißt es: „Wir setzen uns dafür ein, dass die notwendigen Ökonomisierungsprozesse im Gesundheits-wesen nicht zu Lasten einer notwendigen und effektiven psychosozialen Unterstützung für Patient*innen erfolgen darf und sich die medizinische Versorgung an den individuellen Patient*innenbedürfnissen zu orientieren hat. Die immer komplexer werdende, hochtechnisierte und -strukturierte medizinische Versorgung in unseren Krankenhäusern ist für immer mehr und schwerst erkrankte Menschen ohne eine umfassende psychosoziale Begleitung und Behandlung nicht mehr zeitgemäß.

    Daher fordern wir mit unserer Reaktion auf das am 10. Juli 2023 vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichte Eckpunktepapier zum Krankenhausreformgesetz die Abbildung und Integration der OPS-Codierungen der psychosozialen, neuropsychologischen, psychotherapeutischen und künstlerischen Therapien in den Leistungsgruppen sowie deren Vorhaltung in den aufgrund von Schließungen oder Fusionen aufnehmenden Standorten im erforderlichen Umfang.“

    Den ausführlichen Text der Resolution finden Sie hier:

    RESOLUTION BAG-PVA

     

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