das ist palliativ

    Anhörung zu Änderungen arzneimittelrechtlicher Vorschriften am 11.6.: DGP für begrenzte Überlassung von BTM in Notfallsituationen

    Der Gesundheitsausschuss wird sich laut einer Pressemeldung des Deutschen Bundestages am Montag, 11.6.12, in einer öffentlichen Anhörung u.a. mit Änderungen arzneimittelrechtlicher Vorschriften befassen. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) setzt sich insbesondere für eine Verbesserung der Versorgung ambulanter Palliativpatienten mit Betäubungsmitteln ein: Auch Ärzte sollten nach Auffassung der DGP diese Arzneimittel in Notfallsituationen künftig in engen Grenzen schwerstkranken Patienten überlassen können. Dies hat die DGP in zahlreichen Gesprächen im Vorfeld der anstehenden Novelle des Arzneimittelgesetzes deutlich gemacht (s. auch Stellungnahme der DGP und des DHPV vom 16.2.2011).

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