Der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat für seine Sitzung am 11. Mai, der Ersten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte nach Maßgabe von Änderungen zuzustimmen. Heute wurden die entsprechenden Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 61 veröffentlicht. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) begrüßt insbesondere die Empfehlung zur „Aufnahme der Schmerzmedizin als eigenen Querschnittsbereich unter anderem auch in Abgrenzung zur Palliativmedizin“: Zu dem bereits seit 2009 etablierten "QB 13 Palliativmedizin" soll ein eigenständiger "QB 14 Schmerzmedizin" eingeführt werden (s. Drucksache 238/12, Begründung S. 10). Die DGP hatte sich bereits im Januar in persönlichen Anschreiben an die Mitglieder des federführenden Gesundheitsausschusses des Bundesrates ausdrücklich dafür ausgesprochen, zusätzlich zum QB 13 „Palliativmedizin" die Schmerzmedizin als neuen QB 14 in die ÄApprO aufzunehmen: DGP-Stellungnahme.