das ist palliativ

    DGP zur Ersten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung

    Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hat in persönlichen Anschreiben an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundesrates Stellung zur Ersten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte genommen. Dringender Anlass für diese DGP-Stellungnahme ist die Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates am 25.1.2012, in welcher der Entwurf seitens des BMG auf der Tagesordnung steht. Der neue Querschnittsbereich 13 (QB 13) ist darin als „Palliativ- und Schmerzmedizin" benannt. Das hält die DGP als wissenschaftliche Fachgesellschaft, die rund 4000 Mitglieder vertritt, nach wie vor für falsch, obwohl sie die Aufnahme der Schmerzmedizin als Pflichtlehr- und Prüfungsfach in die Approbationsordnung für Ärzte nicht nur begrüßt, sondern ausdrücklich unterstützt. Die DGP spricht sich dafür aus, zusätzlich zum QB 13 „Palliativmedizin" die Schmerzmedizin als neuen QB 14 in die ÄApprO aufzunehmen. Dies wird auch in einer gemeinsamen Stellungnahme von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung gefordert.

    Deutsche Gesellschaft
    für Palliativmedizin e. V.
    Aachener Straße 5
    10713 Berlin

    T 030 / 30 10 100 - 0
    F 030 / 30 10 100 - 16
    dgp@dgpalliativmedizin.de
    www.dgpalliativmedizin.de