das ist palliativ

    DGP-Präsidentin Claudia Bausewein zu heute vorgelegtem Gesetzentwurf: „Suizidhilfe: Beratung und Durchführung müssen getrennt sein!“

    Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) begrüßt, dass mit dem heute vorgelegten fraktionsübergreifenden Entwurf eines Suizidhilfegesetzes die Diskussion wieder aufgenommen wird: „Nach fast einem Jahr Pause wird es Zeit, die gesellschaftliche Debatte zur Sterbewünschen und Suizidassistenz wieder in Gang zu bringen“, so Prof. Dr. Claudia Bausewein, seit wenigen Tagen Präsidentin der DGP. Inhaltlich hebt sie an dem vorgelegten Entwurf hervor: „Auch wir halten es für wesentlich, im Falle der Bitte um Suizidassistenz Beratung und Durchführung klar zu trennen!“ Positiv sieht sie außerdem, dass es nicht um eine strafrechtliche Regelung geht und klar gestellt wird, dass eine Ärztin oder ein Arzt nicht zur Suizidassistenz verpflichtet werden kann.

    Viele der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen sind aber auch durchaus kritisch zu sehen. Die Mindestfrist von nur zehn Tagen zwischen Beratung und Durchführung der Suizidhilfe ist dringend zu diskutieren. Während schwerstkranke Menschen am Lebensende vielleicht wirklich nicht länger warten können, wird diese Frist für Menschen in einer Lebenskrise, zum Beispiel nach dem Verlust eines geliebten Menschen oder nach schweren unfallbedingten Verletzungen, viel zu kurz bemessen sein. Ebenso ist zu fragen, warum nur akute und keine chronischen psychischen Störungen ausgeschlossen werden und wie der freie Wille nur in einem einmaligen Arztgespräch beurteilt werden soll.

    Die wissenschaftliche Fachgesellschaft hat sich über das gesamte vergangene Jahr z.B. im Rahmen ihres Online-Kongresses im September oder in einer Anhörung beim Deutschen Ethikrat im Dezember intensiv an der Debatte beteiligt, was das Verwerfen des §217 StGB im Februar 2020 für schwerstkranke Patientinnen und Patienten, die so nicht mehr leben möchten, bedeuten kann. „Wir müssen uns im Klaren darüber sein, dass wir mit der differenzierten Auseinandersetzung mit diesem und weiteren Gesetzesvorschlägen auf dem Weg zu einer Normalisierung der Suizidbeihilfe sind“, so Claudia Bausewein, Direktorin der Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin, LMU Klinikum München, deshalb müsse der Schutz schwerkranker Menschen mit Sterbewünschen absolut im Vordergrund stehen.

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    ENTWURF SUIZIDHILFEGESETZ

     

     

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