das ist palliativ

    DGP und Bundesopiumstelle veröffentlichen Broschüre „Zum Umgang mit Betäubungsmitteln in der ambulanten Palliativversorgung"

    Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) freut sich, jedem DGP-Mitglied mit der ersten Ausgabe der Zeitschrift für Palliativmedizin Mitte Januar 2013 die heute veröffentlichte Broschüre „Zum Umgang mit Betäubungsmitteln in der ambulanten Palliativversorgung - Fragen und Antworten rund um die Betäubungsmittelverschreibungs-Verordnung" kostenfrei zur Verfügung stellen zu können. Ab sofort kann die Broschüre außerdem in der DGP-Geschäftsstelle bestellt werden. Download: „Zum Umgang mit Betäubungsmitteln in der ambulanten Palliativversorgung"

    Der Leitfaden ist in gemeinsamer Herausgeberschaft zwischen der DGP und der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie in Kooperation mit der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände vor folgendem Hintergrund entwickelt worden: „In den letzten Jahren haben sich die Bedingungen für die Versorgung von Palliativpatienten im ambulanten Bereich erheblich verändert. Neben der Schaffung organisatorischer Strukturen mussten auch Gesetze und Verordnungen weiterentwickelt werden, um den Bedürfnissen von Patientinnen und Patienten gerecht werden zu können. Insbesondere die betäubungsmittelrechtlichen Regelungen wurden in einem mehrstufigen Prozess angepasst, der mit der Änderung des § 13 Betäubungsmittelgesetz zum Überlassen von Betäubungsmitteln in Notfallsituationen seinen vorläufigen Abschluss gefunden hat."

    Die Bundesopiumstelle wird in den kommenden Monaten insgesamt 25.000 kostenfreie Exemplare an Ärztinnen und Ärzte als Beilage zu Betäubungsmittelrezeptformularen versenden.

    DGP: Beispiel Dokumentationsvorlage für den Fall des Überlassens von BtM

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