Im Vorfeld der Bundestagswahlen 2025 hat die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) heute eine Übersicht unaufschiebbarer Anliegen der Palliativversorgung veröffentlicht, die sie in diesen Tagen gezielt an Bundestagsfraktionen versendet – dies mit der Bitte, die Stärkung der Palliativversorgung als wichtiges Thema in die Wahlprogramme aufzunehmen.
Über die breite fraktionsübergreifende Unterstützung des Antrags der CDU/CSU-Fraktion vom 14.05.2024 „Flächendeckende Palliativversorgung und Hospizarbeit in Deutschland verbessern“ in der ersten Beratung im Deutschen Bundestag am 17.10.2024 zeigt sich die DGP sehr erfreut. Auch den dortigen Dank an die ehren- und hauptamtlich in der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen und Einrichtungen wertet die DGP als positives Signal, dass die angemessene und qualitativ hochwertige Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen ein gesamtgesellschaftlich wesentliches und parteiübergreifendes Anliegen darstellt.
Doch wäre Letzteres aus Sicht der Fachgesellschaft nicht nur zu konkretisieren, sondern der oben genannte Antrag auch um weitere drängende Themen in der Palliativversorgung zu ergänzen.
Abgestimmte Palliativversorgung kann Kosten und Personalressourcen sparen
Die DGP unterstreicht vorab, dass eine abgestimmte stationäre und ambulante Palliativversorgung an vielen Punkten auch mit einer erheblichen Kosten- und Personalersparnis an anderen Stellen im Gesundheitswesen verbunden sein kann. So werden beispielsweise kostspielige Übertherapien bzw. nicht gewollte Therapien und unnötige Diagnostik vermieden, Krankenhaus-Einweisungen reduziert und entsprechende Drehtür-Effekte unterbrochen, Notärzt:innen und Pflegende insbesondere bei Einsätzen in der Häuslichkeit – vor allem in Pflegeheimen – unterstützt, vorausschauende und sinnvolle Weichen an Schnittstellen gestellt und Patient:innen frühzeitig in ambulante Versorgungsstrukturen überführt.
Inhaltlich begrüßt die DGP in dem o.g. Antrag insbesondere die geforderte Evaluation des 2015 in Kraft getretenen Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG) als klugen und zukunftsorientierten Ansatz, um sich nach zehn Jahren zu vergewissern, wie die Umsetzung im Detail gelungen bzw. auch nicht gelungen ist. Die vor 30 Jahren gegründete Fachgesellschaft mit derzeit 6.500 in der Palliativversorgung tätigen Mitgliedern bietet hier gerne ihre Expertise an – dies verbunden mit der großen Bitte, in die Planung der Evaluation des HPG und die Detailanalyse zum Stand der Palliativversorgung eng eingebunden zu werden.
Hospiz- und Palliativgesetz auf den Prüfstand stellen & weitere Schritte gehen
Das Hospiz- und Palliativgesetz stellte einen wesentlichen Schritt auf dem Weg zu einer qualitativ hochwertigen Palliativ- und Hospizversorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen zuhause, im Krankenhaus, im Hospiz oder im Pflegeheim dar. Nun gilt es, das HPG auf den Prüfstand zu stellen und weitere Schritte zu gehen.
Darunter versteht die DGP insbesondere:
- eine angemessene Finanzierung der Palliativstationen und Palliativdienste im Krankenhaus,
- den Einsatz von Palliativbeauftragten bzw. -verantwortlichen in Pflegeheimen und in Krankenhäusern ohne Palliativstationen und Palliativdienste,
- die Finanzierung psychosozialer Berufsgruppen in der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV),
- die Stärkung der Kooperation zwischen Intensiv-, Notfall- und Palliativversorgung,
- die Ausweitung und vor allem Weiterentwicklung von gesundheitlicher Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gemäß § 132g SGB V bzw. Advance Care Planning (ACP),
- die „Ausstattung“ der Palliativpflege mit Qualifikation und Zeit und die leistungsgerechte Vergütung der Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV) für sämtliche beteiligten Leistungserbringer,
- die Förderung von Wissenschaft und (Begleit-)Forschung und
- den Ausbau der breiten Information und Aufklärung der Bevölkerung über Optionen der Palliativversorgung – auch zur Suizidprävention.
Kurze inhaltliche Begründungen zu den einzelnen Punkten sind hier nachzulesen:
DGP BENENNT UNAUFSCHIEBBARE ANLIEGEN DER PALLIATIVVERSORGUNG