das ist palliativ

    Abgabe von Betäubungsmitteln an schwerstkranke Patienten

    Ärzten sollte in Notfallsituationen zur Überbrückung eines eng begrenzten Zeitraums (z.B. Nacht/Wochenende/Feiertage) die Abgabe von Betäubungsmitteln an schwerstkranke Patienten erlaubt sein. Für die entsprechende Änderung der gesetzlichen Bestimmungen setzt sich die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin in laufenden Verhandlungen mit den gesundheitspolitisch Verantwortlichen ein.Der Vorstand der DGP erlebt Letztere derzeit als konstruktive Verhandlungspartner, die nicht durch eine Petition in die Wahrnehmung ihrer politischen Verantwortung gezwungen werden müssen: DGP-DHPV-Stellungnahme zur Petition „Abgabe von Betäubungsmitteln durch Ärzte in bestimmten Fällen“

    Deutsche Gesellschaft
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