Die Landesvertretung Bayern der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und die Arbeitsgruppe Stationäre Versorgung der DGP empfehlen in einer aktuellen Stellungnahme, die Palliativstationen in Bayern nicht vorzeitig aus dem Status „Besondere Einrichtung" herauszunehmen. Zunächst sei eine angemessene palliativmedizinische DRG (Diagnosis Related Group, Diagnosebezogene Fallgruppe) zu kalkulieren und mit einem Entgelt zu hinterlegen. Dies erfordere als ersten Schritt, den derzeitigen - auch von der DGP begleiteten - Klärungsprozess rund um die OPS-Abbildung der stationären Palliativversorgung abzuwarten.