Der GKV-Spitzenverband hat am 5. November die geänderten Empfehlungen nach §132d Abs. 2 SGB V für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung in Kraft gesetzt. An der Neufassung und Klarstellung war auch die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) als eine der Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung beratend beteiligt. Die Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung der Empfehlungen betreffen insbesondere nachfolgend aufgeführte Aspekte: DGP-Übersicht zu SAPV-Empfehlungen.