Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und die Deutsche Schmerzgesellschaft begrüßen den Beschluss des Bundesrates vom 11.5.2012 (s. S. 8ff) zur Ersten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte. Der Bundesrat spricht sich in Ergänzung zum bereits etablierten Querschnittsbereich 13 Palliativmedizin für die Aufnahme eines eigenen QB 14 Schmerzmedizin aus. In einer gemeinsamen Stellungnahme zeigen sich die beiden wissenschaftlichen Fachgesellschaften erfreut darüber, dass die eigenständige Bedeutung der Schmerzmedizin in Abgrenzung zur palliativmedizinischen Versorgung von schwerkranken Patienten am Ende ihres Lebens gestärkt werden konnte.