das ist palliativ

    DGP und Deutsche Krebshilfe anlässlich der Beratungen zum HPG: Lücken in der Hospiz- und Palliativversorgung dringend schließen

    „Wir stehen kurz vor der Verabschiedung eines Hospiz- und Palliativgesetzes und dies ist ein wichtiger Schritt für Deutschland!“ erklärt Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), im Hinblick auf die heutigen Beratungen zum Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) im Bundestag. „Trotz der bisher positiven Entwicklung haben wir Lücken in sämtlichen Bereichen der Palliativversorgung, die dringend geschlossen werden müssen. Schwerstkranke und sterbende Menschen müssen sich auf allen Stationen eines Krankenhauses ebenso wie zuhause, im Hospiz oder Altenpflegeheim auf eine qualitativ hochwertige Palliativversorgung verlassen können.“

    Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Krebshilfe, begrüßt das Gesetz: „Besonders vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in Deutschland wird das Thema Palliativmedizin in Zukunft wichtiger denn je. Wir leben in einer alternden Gesellschaft und die Zahl der altersbedingten, schweren Krank-heiten wird weiter ansteigen. Somit auch der Bedarf nach einer würdevollen, hochwertigen und flächendeckenden Versorgung von unheilbar erkrankten Menschen.“ Ihnen und ihren Familien sollte ein gut vernetztes multiprofessionelles Angebot zur Verfügung stehen, ergänzt Prof. Dr. Maria Wasner, Vizepräsidentin der DGP.


    Die aktuell veröffentlichten Daten des Faktencheck Gesundheit der Bertelsmann Stiftung zur Versorgung am Lebensende, der von der DGP mitentwickelt wurde, zeigen eine regional äußerst unterschiedliche Landkarte mit vielen weißen Flecken in der ambulanten und stationären Versorgung. Obwohl die meisten Deutschen zuhause sterben möchten, stirbt fast jeder Zweite im Krankenhaus. „Dass in Baden-Württemberg mit 41 Prozent bundes-weit die wenigsten über 64jährigen im Krankenhaus sterben, liegt nach den Analysen des Faktencheck auch daran, dass es in diesem Bundesland überdurchschnittlich viele Ärzte mit einer Weiterbildung in Palliativmedizin und mehr ambulante Hospizdienste als anderswo gibt.“ Bundesweit haben rund 9.000 Ärzte die Zusatzqualifikation Palliativmedizin erworben, dies sind weniger als drei Prozent der insgesamt rund 365.000 berufstätigen Ärzte.

    „Hier besteht noch erheblicher Weiterbildungsbedarf.“ betont Prof. Dr. Christoph Ostgathe, Vizepräsident der DGP, der eine Palliativstation im Uniklinikum Erlangen leitet. „Neben der Vermittlung palliativmedizinischer Fachkenntnisse müssen Ärzte - ebenso wie Patienten und Angehörige - darüber aufgeklärt werden, dass nach aktueller Rechtslage kein medizinischer Eingriff und auch keine lebensverlängernde Maßnahme gegen den Willen eines Patienten erfolgen darf.“ Beispiel: So kann nach Absprache mit dem Patienten selbst die künstliche Beatmung abgestellt werden, ja, sie muss sogar abgestellt werden, wenn der Patient dies eindeutig einfordert. „Viele ärztliche Kollegen tun sich aber schwer, auf medizinisch machbare Therapiemaßnahmen, die das Leben verlängern könnten, zu verzichten oder diese zu beenden.“, so erlebt es Ostgathe.

    „Palliativversorgung sollte auf allen Stationen der Krankenhäuser möglich sein. Palliativbeauftragte und Palliativ-dienste sollten dies unterstützen.“ hebt die Bertelsmann Stiftung in ihrem Faktencheck zur Palliativversorgung hervor. Dies muss unbedingt auch für die stationären Altenpflegeeinrichtungen gelten. Hier bietet das Hospiz- und Palliativgesetz begrüßenswerte Ansätze beispielsweise mit Beratungsleistungen zur Vorsorgeplanung und zur Palliativversorgung. Ebenso gilt es die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) flächendeckend zu stärken. In der Ausgestaltung, im Umfang und im qualitativen Mindeststandard entsprechender Leistungen liegt sicher noch viel Zündstoff für zukünftige Diskussionen, doch heute, so Radbruch abschließend, „freuen wir uns für die Patienten und ihre Angehörigen über ein Hospiz- und Palliativgesetz, das den Grundstein für eine umfassende Umsetzung einer flächendeckenden ambulanten wie stationären Palliativversorgung legt.“

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