das ist palliativ

    DGP: Beihilfe zum Suizid darf kein Dienstleistungsangebot werden

    „Wir begrüßen die heute im Bundestag getroffene Entscheidung, die darauf abzielt, die organisierte und auf Wiederholung angelegte Beihilfe zum Suizid zu verhindern.“ erklärt Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Nun sei eine zweifelsfreie Klarstellung notwendig, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen sich Ärzte, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit wiederkehrend „Sterbehilfe“ leisten, strafbar machen. „Um einer möglichen Verunsicherung in der Ärzteschaft zu begegnen, muss darüber aufgeklärt werden, dass die angemessene Palliativversorgung nicht unter die Regelungen zur Suizidbeihilfe fällt. Behandlungsabbruch oder -verzicht sowie Maßnahmen zur Symptomlinderung  müssen unmissverständlich von der organisierten Suizidhilfe getrennt werden. “

    Schwerstkranke und ihre Angehörigen, die sich nicht auf ein ortsnahes und passendes Angebot der Hospiz- und Palliativversorgung verlassen können, fühlen sich mit ihren Belastungen, Nöten und Bedürfnissen nicht selten allein, schlecht beraten, unzureichend versorgt, hin und her geschoben und zu wenig in Therapieentscheidungen einbezogen. Die Angst vor einer schwer erträglichen Lebens- und Sterbesituation kann verständlicherweise zum Wunsch nach der persönlichen „Absicherung“ führen, nötigenfalls auf ärztliche Suizidbeihilfe zählen zu können.

    “Diese Angst darf aber nicht als Handlungsaufforderung missverstanden werden.“ Vielmehr bräuchten geschwächte Patienten und ihre Angehörigen einen Arzt an ihrer Seite, der den Fächer palliativmedizinischer Optionen aufzeigen kann, um Symptome zu lindern, nicht gewünschte Therapien zu beenden, die drängenden Fragen und Nöte am Ende eines Lebens mit all ihren Ambivalenzen gemeinsam auszuhalten und diese Lebenszeit entsprechend der Wünsche des Patienten zu gestalten, unterstreicht  Radbruch.

    Dazu müsse das palliativmedizinische Denken und Handeln sehr viel mehr in die Regelversorgung, in die Weiterbildung von niedergelassenen oder stationär tätigen Haus- und Fachärzten, Pflegediensten, anderen Berufsgruppen sowie in die Beratung von Patienten und Angehörigen einfließen. „Noch müssen wir in vielen Bereichen von einer erheblichen Unterversorgung ausgehen. Solange dies so ist - und da kann auch das Hospiz- und Palliativgesetz nicht ad hoc Abhilfe schaffen - besteht das Risiko einer gefährlichen Schieflage in der Wahrnehmung des Bedarfs nach ärztlich assistiertem Suizid.“

    Nur 30 Prozent der Sterbenden erhalten nach einer aktuellen Studie, die im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung durchgeführt wurde, bislang eine palliativmedizinische Leistung. Diesen Zahlen stellt Radbruch gegenüber: „Fast 90 Prozent aller schwerkranken und sterbenden Menschen brauchen am Lebensende eine palliative Begleitung“. Mit dem Ziel, jedem Einzelnen ein würdiges Leben und Sterben zu ermöglichen - in seiner häuslichen Umgebung ebenso wie in stationären Pflegeeinrichtungen, Hospizen oder Krankenhäusern. Etwa 100 000 von jährlich rund 850 000 Sterbenden haben darüber hinaus einen Bedarf an spezialisierter Palliativversorgung.

    „Dreiviertel der Menschen wollen zuhause sterben. Tatsächlich aber stirbt fast jeder Zweite im Krankenhaus. Und immer häufiger sterben Menschen im Pflegeheim, oft nach einem nur kurzen Aufenthalt.“ heißt es in der am Montag veröffentlichten Bertelsmann-Studie zur Palliativversorgung. Insbesondere für die allgemeinen Krankenhausstationen und die stationären Altenpflegeeinrichtungen fordert Prof. Dr. Christoph Ostgathe, Vizepräsident der DGP, „qualitative Mindeststandards für die Weiterbildung und Personalausstattung“, damit sich Schwerkranke gut beraten sowie vertraut und sicher aufgehoben fühlen.

    Auch in der Regelversorgung müssen palliativmedizinische Grundanliegen selbstverständlich werden: Im Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse, Wünsche und Ambivalenzen des Patienten und seiner Familie, für deren Begleitung ein geschützter Raum und gut vernetzte Ansprechpartner aus verschiedenen Berufsgruppen erforderlich sind, erläutert Prof. Dr. Maria Wasner, Vizepräsidentin der DGP: „Das gestern verabschiedete Hospiz- und Palliativgesetz bietet hierzu diverse Ansatzpunkte, deren konkrete Ausgestaltung  spannend zu werden verspricht.“


    1.11.2015: Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.): Faktencheck Palliativversorgung / Modul 3:
    Überversorgung kurativ – Unterversorgung palliativ? Analyse ausgewählter Behandlungen am Lebensende
    https://www.bertelsmann-stiftung.de//de/publikationen/publikation/did/faktencheck-palliativversorgung-modul-3/

    16.10.2015: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin zu den vier Gesetzentwürfen zur Suizidbeihilfe https://www.dgpalliativmedizin.de/startseite/2015-10-16-11-16-43.html

    22.9.2015: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin: Palliativärzte lehnen mehrheitlich den ärztlich assistierten Suizid ab https://www.dgpalliativmedizin.de/pressemitteilungen/2015-09-22-10-57-50.html  

    21.09.2015: Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin für die Anhörung zum Thema Sterbebegleitung
    DGP-Stellungnahme zur Anhörung Sterbebegleitung incl aktueller Ergebnisse DGP-Befragung zum ärztlich assistierten Suizid

    20.01.2014: Ärztlich Assistierter Suizid: Reflexionen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin
    „Ärztlich assistierter Suizid - Reflexionen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin“

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