das ist palliativ

    Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin fordert Qualifikationsvorgaben für eine "gute und leistbare Palliativpflege"

    Um eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen sicher zu stellen, ist es aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) dringend notwendig, die beteiligten Pflegedienste für diese Aufgabe zusätzlich zu qualifizieren und zu finanzieren. Die Versorgung von Palliativpatienten erfordert über die pflegerischen Tätigkeiten hinaus insbesondere den Einbezug und die Anleitung der Angehörigen, die Koordination mit weiteren beteiligten Versorgern, die wiederholte Verständigung mit dem Patienten und seiner Familie über die Therapiemöglichkeiten sowie den sicheren Umgang mit kritischen Situationen.

    Ein Modellprojekt aus NRW zeigt, wie auch in der Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV) eine qualitativ hochwertige Versorgung geleistet werden kann. Nach Erfüllung von Qualitäts- und Strukturkriterien erhalten Pflegedienste einen Zuschlag zu ihren Leistungen. Die zusätzliche Qualifikation der beteiligten Dienste spielt hier eine besondere Rolle und ist auch aus Sicht der DGP ein wichtiger Schlüssel in der Verbesserung der Versorgung.

    DGP-Vorstandsmitglied Katja Goudinoudis betont: „Es ist zu hoffen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) diese Punkte in die Richtlinie zur Häuslichen Krankenpflege (HKP-RL) aufnimmt und auch Qualifikationsvorgaben für die Leistungserbringer aufzeigt, um eine Grundlage für eine gute und leistbare Palliativpflege zu legen.“


    Erst kürzlich hatte der DAK-Pflegereport u.a. die Lücken in der Qualifikation der ambulanten Pflegedienste hinsichtlich palliativer Pflege deutlich aufgezeigt. Neben der Qualifikation wird es von großer Bedeutung sein, die Pflegenden in der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung nicht nur an den handwerklich-manuellen Tätigkeiten wie z.B. der Wundversorgung zu messen. Eine wichtige Rolle zur Sicherung der ambulanten Versorgung spielen die Anleitung der Angehörigen, die Ermöglichung der Therapiecompliance und die Sicherheit im Umgang mit Krisensituationen sowie die Koordination aller beteiligten Akteure im Hinblick auf folgerichtige Netzwerkpflege, die nicht alleine durch den behandelnden Hausarzt sichergestellt werden kann. Die Erfüllung dieser Aufgaben erfordert nicht nur entsprechende Qualifikationen, sondern auch ein besonderes Maß an Zeit.

    Positionspapier Palliativpflegedienste NRW

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