das ist palliativ

    Fallpauschalen-Katalog 2017 weist Zusatzentgelte für Palliativdienste im Krankenhaus aus - DGP-Glossar zur neuen OPS-Ziffer 8-98h

    Der aktuell erschienene Fallpauschalen-Katalog 2017 weist wie erwartet Zusatzentgelte in Form des ZE2017-133 für die „Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen internen Palliativdienst“ (OPS-Kode 8-98h.0) sowie des ZE2017-134 für die „Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen externen Palliativdienst“(OPS-Kode 8-98h.1) aus. Da die Kalkulation durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (INEK) für das noch nicht bewertete Zusatzentgelt voraussichtlich erst Ende 2019 abgeschlossen sein wird, können für Palliativdienste, welche die Mindestmerkmale erfüllen, bis dahin krankenhausindividuelle Zusatzentgelte verhandelt werden, die bereits ab 1.1.2017 erlösfähig sind.

    Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hatte bereits Mitte August in einer Pressemitteilung die neu definierten Mindestmerkmale für Palliativdienste im Krankenhaus im Rahmen einer eigenen Ziffer im OPS 2017 (Kode 8-98h) als „erheblichen Fortschritt für die stationäre Versorgung schwerkranker Menschen“ bewertet. Die AG Stationäre Versorgung der DGP hat dazu Mitte September ein eigenes Glossar vorgelegt und begleitet die Implementierung des neuen Angebots engmaschig.

    15.8.2016: DGP-Presseerklärung Palliativdienste
    16.9.2016: DGP-Glossar zur OPS 8-98h
    26.9.2016: Fallpauschalenkatalog 2017 (s. S. 188)

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