Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Oktober bezüglich der Rabattgewährung auf verschreibungspflichtige Arzneimittel durch ausländische Versandapotheken beschäftigt am Mittwoch, 9. November, den Bundesrat. Aus diesem Anlass weist die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) auf eine aktuelle Stellungnahme ihrer Sektion Pharmazie hin, in welcher diese eine „drastische Verschlechterung der Patientenversorgung“ befürchtet und die Sorge äußert, dass durch die „Diskriminierung der Vor-Ort-Apotheke die Versorgung schwerstkranker und sterbender Patienten gefährdet“ sein könnte.
Stellungnahme der Sektion Pharmazie der DGP