das ist palliativ

    Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) begrüßt Entscheidung zu Cannabis-Arzneimitteln für schwerkranke Patienten

    Einstimmig hat der Bundestag am 19. Januar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften angenommen, wonach künftig schwerkranke Patienten auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch mit hochwertigen Cannabis-Arzneimitteln versorgt werden können. Der Gesundheitsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt.

    Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin begrüßt diese Entscheidung. Gemeinsam mit der Deutschen Schmerzgesellschaft hatte sie bereits am 2.2.2016 zum seinerzeitigen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften Stellung genommen. Beide Fachgesellschaften befürworten darin die Initiative der Bundesregierung, „die Verschreibungsfähigkeit von Arzneimitteln auf Cannabisbasis zu erleichtern und einen Rahmen für die Kostenübernahme durch gesetzliche und private Krankenversicherung bei medizinischer Indikation zu schaffen.“

    PRESSEMITTEILUNG BUNDESTAG
    STELLUNGNAHME 2.2.2016

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