das ist palliativ

    DGP betont mit Nachdruck: Die Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen darf kein Wettbewerbsfeld sein!

    Für neue Verträge zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) ist seit einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. Juni 2016 eine EU-weite Ausschreibung erforderlich. Diese Tatsache erschwert derzeit den Abschluss neuer SAPV-Verträge und beeinträchtigt damit die ambulante Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen zuhause oder in Einrichtungen der stationären Alten- und Behindertenhilfe. Faktisch ist damit in den vergangenen Monaten „eine Zwangspause im weiteren Ausbau der SAPV in Deutschland aufgetreten“, betont die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) in einer heutigen Stellungnahme. Diese trifft ausgerechnet Menschen, die aufgrund ihrer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung weder die Kraft noch die Zeit haben, sich für ihr Recht auf eine häusliche Versorgung einzusetzen, die an sieben Tagen in der Woche 24 Stunden für sie erreichbar sein sollte.

    „Die Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen darf nicht in erster Linie durch wettbewerbsrechtliche Bestimmungen geprägt sein.“ erklärt Prof. Dr. med. Lukas Radbruch, Präsident der DGP, „vielmehr müssen sich von schwerer Erkrankung betroffene Patienten und Angehörige vor Ort auf eine gut koordinierte und vernetzte Versorgung höchster Qualität verlassen können.“ Deshalb ruft die wissenschaftliche Fachgesellschaft mit rund 5.500 in der Palliativversorgung tätigen Mitgliedern die politischen Entscheidungsträger dazu, die SAPV aus den Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen herauszunehmen, um den bundesweit erforderlichen Aufbau neuer SAPV-Teams und den dringend notwendigen Ausbau einer flächendeckenden Versorgung nicht auszubremsen.

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