das ist palliativ

    Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin zu aktueller Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: „Schritt in die falsche Richtung“

    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass in Extremfällen schwer und unheilbar kranken Patienten der Zugang zu einem Betäubungsmittel in tödlicher Dosierung nicht verwehrt werden darf.  Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte dies 2005 für eine Patientin mit Querschnittslähmung abgelehnt, weil eine Erlaubnis mit dem Ziel der Selbsttötung nach dem Betäubungsmittelgesetz nicht möglich sei.

    Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) lehnt eine solche Freigabe auch in Einzelfällen klar ab. Schon der zugrunde liegende Fall zeigt deutlich die Probleme solcher Regelungen auf. Dazu Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin: „Die querschnittsgelähmte Patientin hätte jederzeit die Beendigung der künstlichen Beatmung - unter angemessener Sedierung zur Symptomkontrolle - einfordern und damit das Sterben zulassen können. Warum war hier die Not so groß, dass ein tödliches Medikament eingefordert wurde?“

    Das Urteil lässt viele Fragen offen. Wer soll beurteilen, ob die Leidenssituation unerträglich und ob die Betroffenen ihre Entscheidung frei und ernsthaft getroffen haben? Wie kann verhindert werden, dass Schwerstkranke eine solche Entscheidung treffen in einer (behandelbaren) Depression oder weil sie ihren Angehörigen nicht zur Last fallen wollen?

    In der Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden werden Palliativmediziner immer wieder mit Sterbewünschen ihrer Patienten konfrontiert. Die tägliche Praxis zeigt aber, dass dies oft der Wunsch nach einem Gespräch ist, nach alternativen Angeboten und nach einem gemeinsamen Aushalten der bedrückenden Situation.

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, für diese leidenden Menschen den Zugang zu tödlichen Medikamenten zu gewähren, ist aus der Sicht der DGP ein Schritt in die falsche Richtung.

    DGP PRESSEMITTEILUNG
    AUS DEN MEDIEN

    Deutsche Gesellschaft
    für Palliativmedizin e. V.
    Aachener Straße 5
    10713 Berlin

    T 030 / 30 10 100 - 0
    F 030 / 30 10 100 - 16
    dgp@dgpalliativmedizin.de
    www.dgpalliativmedizin.de