das ist palliativ

    DGP bittet BMG um Unterstützung: Auch spezialisierte Teams der ambulanten Palliativversorgung brauchen einen Schutzschirm!

    Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin zu den heute veröffentlichten Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes zum Ausgleich der COVID-19 bedingten finanziellen Belastungen der Pflegeeinrichtungen

    Berlin, 06.04.20. „Über 300 spezialisierte Teams der ambulanten Palliativversorgung brauchen vor Ort dringend Schutzkleidung und müssen diese auch finanzieren können!“ unterstreicht der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), Prof. Dr. Lukas Radbruch, anlässlich der heute veröffentlichten Festlegungen nach § 150 Absatz 3 SGB XI zum Ausgleich der COVID-19 bedingten finanziellen Belastungen der Pflegeeinrichtungen durch den GKV-Spitzenverband.

    Mit der Einbindung der stationären Hospize sei eine wesentliche Weichenstellung für die Absicherung der Hospiz- und Palliativversorgung vor Ort getroffen, jedoch weist die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) mit Nachdruck darauf hin, dass ein Schutzschirm für die Teams der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) fehlt.

    Da dieser im Rahmen des §150 SGB XI so nicht möglich sei, hat sich die Fachgesellschaft mit der Bitte um Unterstützung heute an den Bundesgesundheitsminister gewandt. DGP-Vorstandsmitglied Andreas Müller: „Die bundesweit in der Palliativversorgung tätigen SAPV-Teams brauchen umgehend die Sicherheit, wie sie die anfallenden Mehrausgaben als auch Mindereinnahmen ausgleichen können.“

    Die DGP mit 6.000 in der Palliativversorgung tätigen Mitgliedern ist derzeit unter Hochdruck und im Austausch mit weiteren (inter)nationalen Fachgesellschaften sowie ihren internen Fachgremien dabei, den ambulanten und stationären Angeboten der Palliativversorgung, in denen gerade jetzt die Behandlung und Begleitung sowohl von Palliativ- als auch von an COVID-19 leidenden und versterbenden Patientinnen und Patienten mit einem besonderen Aufwand verbunden ist, konkrete Handlungsempfehlungen an die Hand zu geben und schwierige Punkte in der Umsetzung, Koordination und Kooperation vor Ort zu identifizieren.

    Die Beschaffung von Schutzausrüstung stellt derzeit eines der drängendsten Probleme dar, da die SAPV-Teams COVID-19-Patientinnen und Patienten im Hospiz, im Altenpflegeheim und zunehmend auch in der häuslichen Umgebung behandeln und begleiten. Letzteres ist aus Sicht der Fachgesell-schaft absolut wünschenswert: „Es muss alles dafür getan werden, um Patienten und Patientinnen mit COVID-19 auch zuhause zu unterstützen!“ betont DGP-Vizepräsident Dr. Bernd Oliver Maier, Chefarzt für Palliativmedizin und Onkologie in Wiesbaden, der einen offenen Brief der regionalen ambulanten und stationären Palliativversorger an den Bundesgesundheitsminister mit initiiert hat.

    Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) mit Unterstützung der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP): Handlungsempfehlung zur stationären Therapie von Patient*innen mit Covid-19 aus pallia-tivmedizinischer Perspektive 2.0
    https://www.dgpalliativmedizin.de/images/200401_DGP_Handlungsempfehlung_palliative_Therapie_bei_COVID-19_2.0.pdf

    DGP unterstützt offenen Brief regionaler Palliativversorger an den Bundesgesundheitsminister:
    https://www.dgpalliativmedizin.de/dgp-aktuell/dgp-traegt-anliegen-regionaler-palliativversorger-mit-offener-brief-aus-wiesbaden-an-den-bundesgesundheitsminister.html

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