Der Bedarf psychologischer Begleitung von Patient:innen und Angehörigen wird von den Teams in den Notaufnahmen und Intensivstationen ausdrücklich benannt. Auch im Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die neu zu gründenden Zentren für Intensivmedizin wird die psychologische Versorgung der Patienten als verbindlicher Teil der komplexen Qualitätsanforderungen festgeschrieben. Was genau aber die Aufgaben der dort tätigen Psychologen sind, ist bis dato nicht definiert.
Zur Qualitätssicherung der psychologischen Versorgung in der Intensivmedizin sowie der klinischen Notfallmedizin hat die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) jetzt erstmals ein Berufsbild definiert, das breite fachliche Unterstützung durch die fünf mitzeichnenden Fachgesellschaften erfährt.
Das jetzt veröffentlichte Paper wird neben der DIVI getragen von der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensiv- und Notfallmedizin (DGIIN), der Deutschen Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA), der Deutschen Gesellschaft für NeuroIntensiv- und Notfallmedizin (DGNI) sowie der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP).
BERUFSBILD FÜR PSYCHOLOGINNEN IN DER INTENSIVMEDIZIN UND KLINISCHEN NOTFALLMEDIZIN
MITTEILUNG DEUTSCHE INTERDISZIPLINÄRE VEREINIGUNG FÜR INTENSIV- UND NOTFALLMEDIZIN (DIVI)