das ist palliativ

    Oberverwaltungsgericht NRW: Kein Zugang zum Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung

    Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

    "Kein Zugang zum Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn ist nicht verpflichtet, schwerkranken Menschen, die den Entschluss zum Suizid gefasst haben, hierfür den Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zu erlauben. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute in drei Verfahren entschieden und damit Urteile des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt."

    Zur Entscheidung und Begründung:

    OVG NRW PRESSEMITTEILUNG

    Zur Berichterstattung in den Medien:

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