Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
"Kein Zugang zum Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn ist nicht verpflichtet, schwerkranken Menschen, die den Entschluss zum Suizid gefasst haben, hierfür den Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zu erlauben. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute in drei Verfahren entschieden und damit Urteile des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt."
Zur Entscheidung und Begründung:
Zur Berichterstattung in den Medien: