das ist palliativ

    DGP begrüßt Lehreinheit zur letzten Lebensphase: Palliativversorgung endlich verbindlicher Teil der Grundausbildung von Pflegefachkräften

    Berlin, 24.09.2019. Das Thema Palliativversorgung wird jetzt auch in der Grundausbildung von Pflegefachkräften verbindlich abgebildet. Dies ist laut Deutscher Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) „ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu entsprechenden Kompetenzen am Patientenbett“, wie DGP-Vorstandsmitglied Katja Goudinoudis hervorhebt. Die DGP begrüßt, dass die Einheit „Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten“ im Umfang von 250 Stunden in den Rahmenlehrplan aufgenommen wurde. So können angehende Pflegefachfrauen und -männer nun grundlegende Kompetenzen erwerben, die sie für die allgemeine Palliativversorgung im Krankenhaus, der stationären Altenhilfe, der Eingliederungshilfe und der ambulanten Versorgung benötigen.

    „Darauf lässt sich sehr gut aufbauen: Eine Vertiefung dieser Kompetenzen kann durch berufliche Fort- und Weiterbildungen verstärkt werden.“ freut sich Martina Kern, Sprecherin der AG Bildung in der DGP - über 1.800 der 6.000 Mitglieder der Fachgesellschaft kommen allein aus der Pflege. Die dringend not-wendige Erweiterung der Ausbildung entspricht auch der seit 2017 bestehenden Nationalen Strategie zur Umsetzung der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“, welche von der Bundesärztekammer, dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin gemeinsam mit allen Akteuren des Gesundheitswesens im Konsensusprozess erarbeitet wurde.

    In fünf Leitsätzen wurden in der Charta Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarfe formuliert und konsentiert, um die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland zu verbessern. So heißt es in Leitsatz 3 „Anforderungen an die Aus-, Weiter- und Fortbildung“ für die Professionen im Gesundheitswesen zum Thema Ausbildung: „Von Vertretern der Gesundheitsberufe wird erwartet, dass sie schwerstkranke und sterbende Menschen sowie deren Angehörige ihrer Profession entsprechend qualifiziert unterstützen können.“

    Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (PflBG), das im Juli 2017 verkündet wurde, wurde der Grundstein für eine zukunftsfähige Erneuerung der Pflegeausbildung für Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege gelegt. Das Gesetz tritt stufenweise bis zum 01.01.2020 in Kraft. Die Fachkommission nach § 53 PflBG veröffentlichte am 01.08.2019 einen Rahmenlehrplan für den theoretischen und praktischen Unterricht sowie für die praktische Ausbildung. Der Lehrplan enthält 11 curriculare Einheiten in 3 Ausbildungsjahren.

    Michaela Hach, Sprecherin der Sektion Pflege betont abschließend: „Schwerstkranke und sterbende Menschen brauchen dringend Pflegefachkräfte, die hinsichtlich der Inhalte und Herangehensweisen der Palliativversorgung gut ausgebildet sind.“

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