das ist palliativ

    Große Einigkeit bei den Verbänden: Gesetzliche Verankerung der Suizidprävention unverzichtbar!

    DGP Suizidprävention"Wir begrüßen die vom BMG veröffentlichte Suizidpräventionsstrategie, sehen darin aber nur einen Anfang für eine dauerhaft verankerte und gesetzlich gesicherte Suizidprävention." betonte Prof. Dr. Claudia Bausewein, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), in einem heutigen Pressegespräch, bei dem diverse Verbände zu der am 2. Mai von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach vorgestellten Nationalen Suizidpräventionsstrategie Stellung nahmen.

    "Das ergebnisoffene, wiederholte und qualifizierte Gesprächsangebot auch über Sterbewünsche an Menschen in kritischen Lebenssituationen ist grundlegender Bestandteil der Hospiz- und Palliativversorgung." Entsprechend trägt diese wesentlich zur Suizidprävention und auch zur Prävention des assistierten Suizids bei Menschen mit fortschreitenden Erkrankungen bei.

    Gleichzeitig erklärte die Präsidentin der DGP: "Lebensbegrenzend erkrankte Menschen mit Sterbe- und Todeswünschen sind jedoch nur eine Zielgruppe der absolut und dringend erforderlichen nationalen und flächendeckenden Suizidprävention."

    Bundesärztekammer fordert Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Suizidprävention vorzulegen

    Deutlich äußerte sich auch Dr. Ellen Lundershausen, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer: "Die Bundesärztekammer fordert die Bundesregierung auf, den Auftrag des Deutschen Bundestages umzusetzen und einen Gesetzentwurf zur Suizidprävention vorzulegen. Die vom Bundesgesundheitsminister am 02.05.2024 vorgestellte Suizidpräventionsstrategie ist zwar ein überfälliger erster Schritt und enthält einige richtige Ansätze. Sie lässt aber insbesondere die Frage der Finanzierung offen und bietet keine verbindliche Grundlage für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Deswegen benötigen wir das vom Bundestag zu Recht geforderte Suizidpräventionsgesetz."

    Lundershausen unterstrich: "Ein Gesetz zur Suizidprävention ist entscheidend dafür, dann auch die Beihilfe zum Suizid in Deutschland gesetzlich zu regeln. Ein Suizidpräventionsgesetz muss vor oder mindestens zeitgleich mit einer gesetzlichen Regelung zur Suizidbeihilfe beschlossen werden."

    In Bundeshaushalt 2025 und Suizidpräventionsgesetz: Bestehende Angebote und Strukturen umfassend fördern

    In dem Pressegespräch auf Einladung des Nationalen Suizidpräventionsprogrammes (NaSPro) und der Deutschen Akademie für Suizidprävention (DASP) erklärte Georg Fiedler, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DASP: "Wir appellieren an die Abgeordneten des Bundestages, eine umfassende finanzielle Förderung bestehender Angebote und Strukturen in den Bundeshaushalt 2025 und in ein Suizidpräventionsgesetz aufzunehmen. Dazu gehören auch:

    • Die gesetzliche Verankerung eines 24/7-bundesweit einheitlich erreichbaren “Hilfetelefons Suizidprävention” im Rahmen einer zentralen Beratungs- und Koordinationsstelle für Menschen mit Suizidgedanken, für An- und Zugehörige, Hinterbliebene, Professionelle und
      andere Interessierte nach dem Modell des Hilfetelefons “Gewalt gegen Frauen” ... und damit untrennbar verbunden
    • die Förderung und Entwicklung der bestehenden suizidpräventiven Angebote und Netzwerke vor Ort sowie der überregionalen elektronischen Hilfen wir von der Telefonseelsorge, U25 und MANO, z. B. durch ein Bundesförderprogramm Suizidprävention.
    • Die gesetzliche Verankerung einer verstetigten und auskömmlichen Finanzierung des Nationalen Suizidpräventionsprogramms."

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