16.12.2014: Die DGP und der DHPV veröffentlichen eine gemeinsame Handreichung zur Entwicklung einer kooperativen Zusammenarbeit zwischen Spezialisierten Ambulanten Palliativ Teams (SAPV) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdiensten (AKHD)
12.05.2014
Der GKV-Spitzenverband hat am 5. November die geänderten Empfehlungen nach §132d Abs. 2 SGB V für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung in Kraft gesetzt. An der Neufassung und Klarstellung war auch die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) als eine der Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung beratend beteiligt. Die Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung der Empfehlungen betreffen insbesondere nachfolgend aufgeführte Aspekte: (...) ausführlich: s. DGP-Übersicht
Definition
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient – in Ergänzung zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung – dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen. Nur ein Teil aller Sterbenden benötigt diese besondere Versorgungsform.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung richtet sich an Palliativpatienten und deren soziales Umfeld, wenn die Intensität oder Komplexität der aus dem Krankheitsverlauf resultierenden Probleme den Einsatz eines spezialisierten Palliativteams (Palliative Care Team) notwendig macht - vorübergehend oder dauerhaft. Sie erfolgt im Rahmen einer ausschließlich auf Palliativversorgung ausgerichteten Versorgungsstruktur.
Diese beinhaltet insbesondere spezialisierte palliativärztliche und palliativpflegerische Beratung und/oder (Teil-)Versorgung, einschließlich der Koordination von notwendigen Versorgungsleistungen bis hin zu einem umfassenden, individuellen Unterstützungsmanagement. Multiprofessionalität, 24-stündige Erreichbarkeit an sieben Tagen in der Woche und Spezialistenstatus (durch Weiterbildung und Erfahrung) der primär in der Palliativversorgung tätigen einzelnen Leistungserbringer sind unverzichtbar.
Das Team führt regelmäßige multiprofessionelle Teamsitzungen und Fallbesprechungen durch und arbeitet eng mit den Strukturen der Primärversorgung (z.B. niedergelassene Ärzte, Pflegedienste, Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen) sowie den Einrichtungen der Hospizbewegung zusammen. SAPV kann als alleinige Beratungsleistung, Koordinationsleistung, additiv unterstützende Teilversorgung oder vollständige Patientenversorgung verordnet werden. Leistungen nach SGB XI sind jedoch nicht Bestandteil der SAPV.
(Definition DGP und DHPV 15.01.2009)
Musterverträge zur SAPV
Musterverträge sind regional begrenzte allgemeingültige Abkommen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern. Sie sind Grundlage für die Gestaltung individueller Verträge aller Leistungserbringer, die innerhalb dieser Region tätig werden wollen.
Vertrag gemäß § 132d Abs. 1 i.V.m. § 37b SGB V über die spezialisierte ambulante PalliativVersorgung (SAPV). Stand: 2024
Muster-Vertrag über die Erbringung Spezialisierter Ambulanter Palliativversorgung (SAPV) gemäß §§ 132d i.V.m. 37b SGB V im Freistaat Bayern. Stand: 2010
Rahmenvertrag vom 26.9.2013 über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 132d SGB V. Stand: 26.9.2013
Brandenburg
Vereinbarung über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) von unheilbar erkrankten Menschen im häuslichen Umfeld.
Bremen
Vertrag über die Erbringung Spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) gemäß §§ 132 d i. V. m. 37 b SGB V. Stand: 25.8.2009
Hamburg
Vertrag über die spezialisierte ambulante palliativmedizinische sowie palliativpflegerische Versorgung in Hamburg gemäß § 132 d SGB V i. V. m. § 37 b SGB V. Stand: Februar 2010.
Vertrag über die Erbringung Spezialisierter Ambulanter Palliativversorgung (SAPV) gemäß § 132d i.V.m. § 37b SGB V. a) Vertrag mit Primärkassen, Stand: Juli 2009. b) Vertrag mit Ersatzkassen, Stand: Mai 2009. c) Vertrag mit Betriebskrankenkassen, Stand: Juli 2009.
Mecklenburg-Vorpommern
Regional-Mustervertrag über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 37 b i.V.m. § 132 d SGB zwischen dem SAPV-Team, der KVMV und den Krankenkassen.
MusterVertrag nach § 132d Abs. 1 SGB V über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) nach § 37b SGB V. Stand: Dezember 2011.
http://www.aok-gesundheitspartner.de/nds/pflege/hospize/index_07888.html
Vertrag über die Erbringung Spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) in Nordhrein gemäß § 132d SGB V i.V.m. § 37b SGB V. Stand: Juni 2009.
https://www.kvno.de/downloads/vertraege/palliativversorgung/sapv_vertrag.pdf
Vertrag gem. § 132d SGB V über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung von unheilbar erkrankten Patienten im häuslichen Umfeld. Stand: 2011.
Rahmenvertrag zur Erbringung und Abrechnung von SAPV-Leistungen in Sachsen-Anhalt.
Vertrag gemäß § 132d SGB V über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Stand: September 2009.
Vertrag über spezialisierte ambulante Palliativversorgung von Schwerskranken in der Lebensendphase nach §§ 132 d ff SGB V.
Vereinbarung zur Umsetzung der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung von unheilbar erkrankten Patienten im häuslichen Umfeld. Stand: 18.06.2013.
Allgemeine Informationen / Downloads
Bericht an das Bundesministerium zum Stand der Vertraglichen Umsetzung der SAPV (31.12.2010)
Gesetzentwurf (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) aus dem Jahr 2006
Geplante Regelungen zur SAPV u.a. auf den Seiten 10f (§37b), 32 ff (§132d) und 221 (Kostenkalkulation)
Vordruckerläuterungen zu Muster 63
SAPV Verordnungsformular Muster 63
SAPV Richtlinie des GBA (Stand 25.06.2010)
GKV Empfehlungen nach § 132d Abs. 2 SGB V (Überarbeitung vom 5.12.2012)
Weitere Informationen
Verteilung der Betriebsstättennummern (BSNR) auf Bundesländer
Artikel zur aktuellen (SAPV / AAPV) Versorgungssituation
Information KBV 101/2010 SAPV Verordnung Patientenunterschrift auf Durchschriften entfällt
Archiv
SAPV (= Spezialisierte ambulante Palliativversorgung) ist mit der letzten Gesundheitsreform am 1. April 2007 als individueller Leistungsanspruch in das Sozialgesetzbuch V eingeführt worden. Die Einführung und die Umsetzung in die Praxis werden seit drei Jahren heftig diskutiert. Im Folgenden werden viele der in diesem Kontext wichtigen Dokumente als download zur Verfügung gestellt. DGP-Stellungnahmen zu diesem Thema wurden 10/2006, 6/2007, 10/2007, 12/2007, 2/2008, 7/2008, 11/2008 und 1/2009 veröffentlicht. Weitere Informationen zum Themenkomplex SAPV stehen in den Rubriken Archiv und Kurze Meldungen zur Verfügung.
Einladung zum 4. Treffen der SAPV-Interessengemeinschaft am 25./26.9.2009 in Fulda
Erster Mustervertrag Hessen: Protokollnotiz zur Anlage 1
Pressemitteilung SAPV Hessen (14.5.09)
PCT's mit abgesclossenem Vertrag mit Ersatzkassen (14.5.09)
Petition im Deutschen Bundestag zur baldigen Umsetzung von SAPV (Zeichnungsfrist: 5.3.-17.4.2009)
Anlage 1: Gemeinsamer Datensatz zur SAPV-Dokumentation (Version 1 / 15.01.2009)
Einführung von DHPV und DGP zu den Dokumentationsgrundlagen für die SAPV (Stand: 15.01.2009)
Hinweise zum gemeinsamen Datensatz zur SAPV-Dokumentation (Version 1 / 15.01.2009)