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Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Beitragsseiten

16.12.2014: Die DGP und der DHPV veröffentlichen eine gemeinsame Handreichung zur Entwicklung einer kooperativen Zusammenarbeit zwischen Spezialisierten Ambulanten Palliativ Teams (SAPV) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdiensten (AKHD)

Handreichung

12.05.2014

Begutachtungsanleitung Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und stationäre Hospizversorgung

05.11.2013

Der GKV-Spitzenverband hat am 5. November die geänderten Empfehlungen nach §132d Abs. 2 SGB V für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung in Kraft gesetzt. An der Neufassung und Klarstellung war auch die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) als eine der Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung beratend beteiligt. Die Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung der Empfehlungen betreffen insbesondere nachfolgend aufgeführte Aspekte: (...)  ausführlich: s. DGP-Übersicht

Definition 

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient – in Ergänzung zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung – dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen. Nur ein Teil aller Sterbenden benötigt diese besondere Versorgungsform.

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung richtet sich an Palliativpatienten und deren soziales Umfeld, wenn die Intensität oder Komplexität der aus dem Krankheitsverlauf resultierenden Probleme den Einsatz eines spezialisierten Palliativteams (Palliative Care Team) notwendig macht - vorübergehend oder dauerhaft. Sie erfolgt im Rahmen einer ausschließlich auf Palliativversorgung ausgerichteten Versorgungsstruktur.

Diese beinhaltet insbesondere spezialisierte palliativärztliche und palliativpflegerische Beratung und/oder (Teil-)Versorgung, einschließlich der Koordination von notwendigen Versorgungsleistungen bis hin zu einem umfassenden, individuellen Unterstützungsmanagement. Multiprofessionalität, 24-stündige Erreichbarkeit an sieben Tagen in der Woche und Spezialistenstatus (durch Weiterbildung und Erfahrung) der primär in der Palliativversorgung tätigen einzelnen Leistungserbringer sind unverzichtbar.

Das Team führt regelmäßige multiprofessionelle Teamsitzungen und Fallbesprechungen durch und arbeitet eng mit den Strukturen der Primärversorgung (z.B. niedergelassene Ärzte, Pflegedienste, Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen) sowie den Einrichtungen der Hospizbewegung zusammen. SAPV kann als alleinige Beratungsleistung, Koordinationsleistung, additiv unterstützende Teilversorgung oder vollständige Patientenversorgung verordnet werden. Leistungen nach SGB XI sind jedoch nicht Bestandteil der SAPV.
(Definition DGP und DHPV 15.01.2009)


Musterverträge zur SAPV

Musterverträge sind regional begrenzte allgemeingültige Abkommen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern. Sie sind Grundlage für die Gestaltung individueller Verträge aller Leistungserbringer, die innerhalb dieser Region tätig werden wollen.

Baden-Württemberg

Vertrag gemäß § 132d Abs. 1 i.V.m. § 37b SGB V über die spezialisierte ambulante PalliativVersorgung (SAPV). Stand:2015

Bayern

Muster-Vertrag über die Erbringung Spezialisierter Ambulanter Palliativversorgung (SAPV) gemäß §§ 132d i.V.m. 37b SGB V im Freistaat Bayern. Stand: 2010

Berlin

Rahmenvertrag vom 26.9.2013 über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 132d SGB V. Stand: 26.9.2013

Brandenburg

Vereinbarung über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) von unheilbar erkrankten Menschen im häuslichen Umfeld.

Bremen

Vertrag über die Erbringung Spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) gemäß §§ 132 d i. V. m. 37 b SGB V. Stand: 25.8.2009

Hamburg

Vertrag über die spezialisierte ambulante palliativmedizinische sowie palliativpflegerische Versorgung in Hamburg gemäß § 132 d SGB V i. V. m. § 37 b SGB V. Stand: Februar 2010.

Flyer SAPV Hamburg

Hessen

Vertrag über die Erbringung Spezialisierter Ambulanter Palliativversorgung (SAPV) gemäß § 132d i.V.m. § 37b SGB V. a) Vertrag mit Primärkassen, Stand: Juli 2009. b) Vertrag mit Ersatzkassen, Stand: Mai 2009. c) Vertrag mit Betriebskrankenkassen, Stand: Juli 2009.

Mecklenburg-Vorpommern

Regional-Mustervertrag über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 37 b i.V.m. § 132 d SGB zwischen dem SAPV-Team, der KVMV und den Krankenkassen.

Niedersachsen

MusterVertrag nach § 132d Abs. 1 SGB V über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) nach § 37b SGB V. Stand: Dezember 2011.

http://www.aok-gesundheitspartner.de/nds/pflege/hospize/index_07888.html

Nordrhein

Vertrag über die Erbringung Spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) in Nordhrein gemäß § 132d SGB V i.V.m. § 37b SGB V. Stand: Juni 2009.

https://www.kvno.de/downloads/vertraege/palliativversorgung/sapv_vertrag.pdf

Rheinland-Pfalz

Vertrag gem. § 132d SGB V über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung von unheilbar erkrankten Patienten im häuslichen Umfeld. Stand: 2011. 

Sachsen-Anhalt

Rahmenvertrag zur Erbringung und Abrechnung von SAPV-Leistungen in Sachsen-Anhalt.

Sachsen-Thüringen

Vertrag gemäß § 132d SGB V über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Stand: September 2009.

Schleswig-Holstein

Vertrag über spezialisierte ambulante Palliativversorgung von Schwerskranken in der Lebensendphase nach §§ 132 d ff SGB V.

Westfalen-Lippe

Vereinbarung zur Umsetzung der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung von unheilbar erkrankten Patienten im häuslichen Umfeld. Stand: 18.06.2013.



Allgemeine Informationen / Downloads

GKV-Spitzenverband: Positionsnummernverzeichnis für Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), Stand: 17.6.2015

Bericht an das Bundesministerium für Gesundheit über die Umsetzung der SAPV-Richtlinie für das Jahr 2015

Bericht an das Bundesministerium für Gesundheit über die Umsetzung der SAPV-Richtlinie für das Jahr 2014

Bericht an das Bundesministerium für Gesundheit über die Umsetzung der SAPV-Richtlinie für das Jahr 2013

Bericht an das Bundesministerium für Gesundheit über die Umsetzung der SAPV-Richtlinie für das Jahr 2012

Bericht an das Bundesministerium für Gesundheit über die Umsetzung der SAPV-Richtlinie für das Jahr 2011

Bericht an das Bundesministerium für Gesundheit über die Umsetzung der SAPV-Richtlinie für das Jahr 2010

Bericht an das Bundesministerium zum Stand der Vertraglichen Umsetzung der SAPV (31.12.2010)

Gesetzentwurf (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) aus dem Jahr 2006

Geplante Regelungen zur SAPV u.a. auf den Seiten 10f (§37b), 32 ff (§132d) und 221 (Kostenkalkulation)

SGB V §37b

SGB V §132 d

Vordruckerläuterungen zu Muster 63

SAPV Verordnungsformular Muster 63

SAPV Richtlinie des GBA (Stand 25.06.2010)

GKV Empfehlungen nach § 132d Abs. 2 SGB V (Überarbeitung vom 5.12.2012)

GKV Empfehlungen (Stand 23.06.2008) alte Fassung

SAPV Glossar / Definitionen DGP und DHPV

Weitere Informationen

Verteilung der Betriebsstättennummern (BSNR) auf Bundesländer

Artikel zur aktuellen (SAPV / AAPV) Versorgungssituation

Information KBV 101/2010 SAPV Verordnung Patientenunterschrift auf Durchschriften entfällt

 

 


Archiv

SAPV (= Spezialisierte ambulante Palliativversorgung) ist mit der letzten Gesundheitsreform am 1. April 2007 als individueller Leistungsanspruch in das Sozialgesetzbuch V eingeführt worden. Die Einführung und die Umsetzung in die Praxis werden seit drei Jahren heftig diskutiert. Im Folgenden werden viele der in diesem Kontext wichtigen Dokumente als download zur Verfügung gestellt. DGP-Stellungnahmen zu diesem Thema wurden 10/2006, 6/2007, 10/2007, 12/2007, 2/2008, 7/2008, 11/2008 und 1/2009 veröffentlicht. Weitere Informationen zum Themenkomplex SAPV stehen in den Rubriken Archiv und Kurze Meldungen zur Verfügung.

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zu den vom G-BA vorgesehenen Änderungen der Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV-Richtlinie) / veröffentlicht am 16.11.2009

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands über dringend erforderliche Nachbesserungen bei den Regelungen zur Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) / veröffentlicht am 4.11.2009

Fragebogen zur Erhebung der Wünsche und der Erwartungen an die gemeinsame Arbeitsgruppe SAPV der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbandes (DHPV) und der Interessengemeinschaft SAPV (IG SAPV) / veröffentlicht am 4.11.2009

Einladung zum 4. Treffen der SAPV-Interessengemeinschaft am 25./26.9.2009 in Fulda

Bericht zum Stand der Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung nach einer Erhebung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (Stand: 7.9.2009)

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens vor einer Entscheidung zur Änderung der SAPV-Richtlinie: Anpassung an Gesetzesänderungen / Auflagen und Hinweise des BMG (vom 12. August 2009)

Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens vor einer Entscheidung zur Änderung der SAPV-Richtlinie: Anpassung an Gesetzesänderungen / Auflagen und Hinweise des BMG (vom 12. August 2009)

Brief der KBV an die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder  über die Vergabe von Betriebsstätten-Nummern sowie die Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln in der SAPV vom 25.5.2009

Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der kassenärztlichen Bundesvereinigung über die Vergabe von Betriebsstätten-Nummern und einer Pseudo-Arztnummer an Leistungserbringer der SAPV gemäß § 132d Abs.1 SGB V zur Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln im Rahmen der SAPV (SAPV-BSNR-Vereinbarung, in Kraft getreten am 1.5.2009)

Erster Mustervertrag Hessen: Protokollnotiz zur Anlage 1

Pressemitteilung SAPV Hessen (14.5.09)

PCT's mit abgesclossenem Vertrag mit Ersatzkassen (14.5.09)

Vereinbarung zur Umsetzung der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung von unheilbar erkrankten Patienten im häuslichen Umfeld unter Berücksichtigung des § 132 d SGB V zwischen Krankenkassen und KVWL (gültig seit 1.4.2009)

Anlagen SAPV-Vertrag WL

Petition im Deutschen Bundestag zur baldigen Umsetzung von SAPV (Zeichnungsfrist: 5.3.-17.4.2009)

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zu den Folgen der Honorarreform 2009 für die ambulante Palliativversorgung (25.02.2009)

Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands zur Veröffentlichung der Anlagen zu den „Gemeinsamen Hinweisen von DHPV und DGP zur Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) (20.01.2009)

Anlage 1: Gemeinsamer Datensatz zur SAPV-Dokumentation (Version 1 / 15.01.2009)

Anlage 2: Mustervertrag zur Spezialisierten Ambulanten Pädiatrischen Palliativversorgung (SAPPV) (Stand: 15.01.2009)

Einführung von DHPV und DGP zu den Dokumentationsgrundlagen für die SAPV (Stand: 15.01.2009)

Dokumentation und Qualitätssicherung in der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) für palliativmedizinische und hospizliche Einrichtungen und Netzwerke / Unter Nutzung der bundesweiten online-Datenbank der Hospiz- und Palliativ-Erfassung (HOPE) (15.01.2009)

Hinweise zum gemeinsamen Datensatz zur SAPV-Dokumentation (Version 1 / 15.01.2009)

Einführung von DGP und DHPV zum Mustervertrag für die Spezialisierte Ambulante Pädiatrische Palliativversorgung (SAPPV) (Stand: 15.01.2009)

Hinweise zum Dokumentationssystem KernPäp für die spezialisierte ambulante pädiatrische Palliativversorgung (SAPPV) (Stand: 15.01.2009)

Gemeinsame Hinweise der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands zur Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) gemäß §§ 37b, 132d und 92 SGB V und Eckpunkte für einen Mustervertrag (Stand 28.11.2008)

Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands zur Gemeinsamen Empfehlung der Krankenkassen nach § 132d Abs.2 SGB V für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (31.07.2008)

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zur Erbringung ärztlicher Leistungen in stationären Hospizen (15.07.2008)

Gemeinsame Empfehlung der Krankenkassen nach § 132d Abs.2 SGB V für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Erstfassung der Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (Bundesanzeiger Nr.39 (S.911) vom 11.03.2008)

Gemeinsamer Vorschlag der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands zu den Rahmenempfehlungen nach § 132d Abs.2 SGB V über Art und Umfang sowie zur Sicherung der Qualität der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (Stand: 28.2.2008)

Genehmigung der SAPV-Richtlinie des G-BA durch das Bundesgesundheitsministeriums vom 14.2.2008Antwort der Bundesregierung vom 12.2.2008 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag zur Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung vom 28.1.2008 (BT-DS 16/7936)

Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag zur Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung vom 28.1.2008 (BT-DS 16/7936)

Tragende Gründe zu dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Erstfassung der Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (20.12.2007)

Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands zu der vom G-BA verabschiedeten Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (28.12.2007)

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Erstfassung der Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (20.12.2007)

Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 21.12.2007 über die Verabschiedung der „Richtlinie zur Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV-Richtlinie)"

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zum Entwurf einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV-Richtlinie) (Stand: 15.10.2007)

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens vor einer abschließenden Entscheidung zum Entwurf der Erstfassung der Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV-Richtlinie / Stand: 13.9.2007)

Richtlinienentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV-Richtlinie / Stand: 13.9.2007)

Begründung des Richtlinienentwurfs des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV-Richtlinie / Stand: 13.9.2007)

Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zur Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung im GKV-WSG (§§ 37b, 132d SGB V) (Stand: 22.6.2007)

Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) / Zusammenstellung der wichtigsten die Palliativversorgung und Hospizarbeit betreffenden Abschnitte (Stand: 01.04.2007)

Änderungsanträge des Bundesrats zum Entwurf für ein GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, die Palliativversorgung betreffend (Auszug aus der Bundesrats-Drucksache 755/06 Beschluss) vom 15.12.2006

Gesetzentwurf zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz / Zusammenstellung der wichtigsten die Palliativversorgung und Hospizarbeit betreffenden Abschnitte (Stand: 25.10.2006)

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zur Palliativversorgung im Gesetzentwurf zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) (28.10.2006)

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zur Palliativversorgung im Referentenentwurf zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ( 14.10.2006)

Referentenentwurf zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz / Zusammenstellung der wichtigsten die Palliativversorgung und Hospizarbeit betreffenden Abschnitte (Stand: 12.10.2006)

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